Joma — Blatt 12a

1nur gilt eines von großstädtischen und eines von dörfischen. —

2Sind denn die großstädtischen durch Aussatz nicht verunreinigungsfähig, es wird ja gelehrt: Das ihr zu eigen habt, nur was ihr zu eigen habt, ist durch Aussatz verunreinigungsfähig, Jerušalem aber ist durch Aussatz nicht verunreinigungsfähig. R. Jehuda sprach: Ich hörte dies vom Platze des Heiligtums. Bet und Lehrhäuser aber sind demnach durch Aussatz verunreinigungsfähig, auch wenn sie sich in Großstädten befinden!? — Lies: R. Jehuda sprach: Ich hörte dies nur von einem geheiligten Platze. —

3Worin besteht ihr Streit? — Der erste Tanna ist der Ansicht, Jerušalem sei nicht an die Stämme verteilt worden und R. Jehuda ist der Ansicht, Jerušalem sei wohl an die Stämme verteilt worden. —

4Sie führen denselben Streit, wie die Tannaím der folgenden Lehre: Was befand sich [vom Tempel] im Gebiete Jehudas? Der Tempelberg, die Hallen und die Tempelhöfe. Was befand sich im Gebiete Binjamins? Die Vorhalle, das Tempelschiff und das Allerheiligste. Ein Streifen vom Gebiete Jehudas ragte in das Gebiet Binjamins, auf dem der Altar errichtet war, und tagtäglich härmte sich der fromme Binjamin, ihn einzuverleiben,

5denn es heißt: er beschirmt ihn allezeit. Daher war es dem frommen Binjamin beschieden, ein Wirt der Allmacht zu sein, wie es heißt:und zwischen seinen Schultern wohnt er.

6Folgender Tanna aber ist der Ansicht, Jerušalem sei an die Stämme nicht verteilt worden. Es wird nämlich gelehrt: Man darf in Jerušalem keine Wohnungen vermieten, weil sie nicht ihr Eigentum sind, und wie R. Elea͑zar b.Çadoq sagt, auch keine Betten; daher pflegen die Hauswirte ihnen die Felle der heiligen Opfer gewaltsam abzunehmen. Abajje sagte: Hieraus, daß es schicklich ist, Krug und Fell seinem Gastwirte zurückzulassen. —

7Sind denn die dörfischen durch Aussatz verunreinigungsfähig, es wird gelehrt: Zu eigen, nachdem sie es bereits erobert haben. Woher dies, von der Zeit, wo sie es zwar erobert, aber noch nicht an die Stämme verteilt haben, oder auch an die Stämme verteilt haben, aber noch nicht an die Familien, oder auch an die Familien verteilt haben, aber jeder besonders seinen Anteil noch nicht kennt?

8Es heißt: so komme der, dem das Haus gehört, dem es allein gehört, ausgenommen diese Fälle, in welchen es nicht ihm allein gehört!? — Am Richtigsten ist es vielmehr, wie wir zuerst erwidert haben.

9FERNER HALTE MAN FÜR IHN NOCH EINEN ANDEREN PRIESTER IN BEREITSCHAFT. Selbstverständlich ist es, daß, wenn [der Hochpriester] vor [der Darbringung] des beständigen Morgenopfers untauglich wird, man diesen mit [der Darbringung des beständigen] Morgenopfers einamte, womit wird er aber eingeamtet, wenn der Hochpriester nach der Darbringung des beständigen Morgenopfers untauglich wird?

10R. Ada b.Ahaba erwiderte: Mit dem Gürtel. — Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, der Gürtel des Hochpriesters war egal mit dem des gemeinen Priesters, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, der Gürtel des Hochpriesters war nicht egal mit dem des gemeinen Priesters!?

11Abajje erwiderte: Er ziehe die acht Gewänder an und rühre die Feuerzange um. Dies nach R. Hona, denn R. Hona sagte, ein Laie, der die Feuerzange umrührt, mache sich der Todesstrafe schuldig. R. Papa erwiderte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.