Joma — Blatt 27b
1und das Lamm ist es, bei dem Holz, Feuer und Altar genannt werden.
2R. Aši sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn ein Gemeiner das Holz aufgeschichtet hat, so ist er schuldig. – Was mache er? – Er nehme es auseinander und schichte es wieder auf. – Was bezweckt er damit!? – Vielmehr, der Gemeine nehme es auseinander und ein Priester schichte es wieder auf.
3R. Zera wandte ein: Hast du denn eine nachts zulässige Dienstverrichtung, für die ein Gemeiner unzulässig wäre!? –
4Etwa nicht, [das Aufräuchern] der Opferglieder und des Schmers ist es ja!? – Dies ist der Abschluß des Tagdienstes. –
5Das Abheben der Asche ist es ja!? – Dies ist der Beginn des Tagdienstes. R. Aši sagte nämlich im Namen R. Joḥanans: Wenn [ein Priester] die Hände zur Abhebung der Asche gewaschen hat, so braucht er sie am folgenden Tage nicht zu waschen, weil er sie bereits bei Beginn des Dienstes gewaschen hat. – Dies ist ja ein Einwand!? –
6Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: R. Aši sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn ein Gemeiner die zwei Holzscheite aufgelegt hat, so ist er schuldig, weil dies ein Tag dienst ist. Raba wandte ein: Demnach sollte es doch der Auslosung be nötigen!? – Ihm ist aber folgende Lehre entgangen: Dem die Abhebung der Asche zufiel, fiel auch die Herrichtung des Holzstoßes und das Auflegen der zwei Holzscheite zu. –
7Demnach war nur für den Tagdienst die Auslosung erforderlich, für den Nachtdienst aber die Auslosung nicht erforderlich, aber [das Aufräuchern] [der Opferteile und des Schmers ist es ja!? – Dies ist der Abschluß des Tagdienstes. – Das Abheben der Asche ist es ja!? – Wegen jenes Ereignisses. –
8Demnach war nur für den Tagdienst, dessentwegen ein Gemeiner sich der Todesstrafe schuldig macht, die Auslosung erforderlich, und dessentwegen ein Gemeiner sich nicht der Todesstrafe schuldig macht, war die Auslosung nicht erforderlich, aber da ist ja das Schlachten!? – Anders ist das Schlachten, da es der Beginn des [Tages]dienstes ist.
9Mar Zuṭra, nach anderen R. Aši, sprach: Wir haben ja aber anders gelernt: Der Beamte sprach zu ihnen: Geht und schauet, ob die Zeit zum Schlachten schon herangereicht ist. Er lehrt aber nicht von der Zeit [zum Auflegen] der zwei Holzscheite!? –
10Er lehrt nur das, wofür es keine Gutmachung gibt, nicht aber das, wofür es eine Gutmachung gibt.
11Manche lesen: R. Zera wandte ein: Gibt es denn einen Dienst, dem noch ein anderer Dienst folgt, der durch einen Gemeinen unzulässig wäre!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.