Joma — Blatt 29b
1kann man ja zurücklegen und ihn abermals am Tage abheben!? Er lehrte es und er selbst erklärte es auch: Die Dienstgefäße heiligen auch außerhalb der Zeit.
2Man wandte ein: Die Regel ist: Was am Tage dargebracht wird, wird am Tage heilig, was nachts dargebracht wird, wird nachts heilig, was sowohl am Tage als auch nachts dargebracht wird, wird sowohl am Tage als auch nachts heilig. Er lehrt also, was am Tage dargebracht wird, werde am Tage heilig, also nur am Tage, nachts aber nicht!? – Vielleicht nicht heilig, um dargebracht zu werden, wohl aber heilig, um untauglich zu werden.
3R. Zera wandte ein: Was mache man, wenn man das [Schau]brot und die Schalen [Weihrauch] nach dem Šabbath niedergelegt und die Schalen [Weihrauch] am Šabbath aufgeräuchert hat?
4Man lasse es für den folgenden Šabbath, denn wenn es sich viele Tage auf dem Tische befindet, ist nichts dabei. Wieso denn, es sollte doch heilig und untauglich werden!? –
5Raba erwiderte: Wer diesen Einwand erhob, hat Recht, aber der Vater R. Abins lehrte ja eine Barajtha. Er ist der Ansicht, nachts gebe es kein Fehlen der Frist, am Tage aber gebe es ein Fehlen der Fristl. –
6Sobald der [Šabbath]abend heranreicht, sollte es doch heilig und untauglich werden!? Rabina erwiderte: Wenn man es vorher fortgenommen hat. Mar Zuṭra, nach anderen R. Aši, erwiderte: Du kannst auch sagen, wenn man es vorher nicht fortgenommen hat, denn da man es nicht vorschriftsmäßig niedergelegt hat, so ist es ebenso, als würde ein Affe es niedergelegt haben.
7FOLGENDE BESTIMMUNG WAR IM TEMPEL EINGEFÜHRT. Allerdings die Füße, wegen der Spritzer, weshalb aber die Hände!? R. Abba erwiderte: Dies besagt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.