Joma — Blatt 30b

1Sie streiten über die Entweihung des Dienstes; nach Ben Zoma entweiht er den Dienst, nach R. Jehuda entweiht er den Dienst nicht. –

2Entweiht er denn nach Ben Zoma den Dienst, es wird ja gelehrt, daß, wenn der Hochpriester zwischen einem Kleidungsstücke und dem anderen Kleidungsstücke, zwischen einer Dienstverrichtung und der anderen Dienstverrichtung nicht untergetaucht und die Hände nicht gewaschen hat, der Dienst giltig sei, und daß, wenn der Hochpriester oder ein gemeiner Priester morgens Hände und Füße nicht gewaschen und den Dienst verrichtet hat, der Dienst ungiltig sei!? –

3Sie streiten vielmehr, ob dadurch ein Gebot übertreten wird; nach Ben Zoma wird dadurch ein Gebot übertreten und nach R. Jehuda wird dadurch kein Gebot übertreten. –

4Ist denn R. Jehuda überhaupt dieser Ansicht, es wird ja gelehrt: Der Aussätzige nehme ein Tauchbad und stelle sich an das Nikanortor; R. Jehuda sagt, er brauche keines Tauchbades, da er bereits am Abend [vorher] untergetaucht ist!? –

5Da wird ja auch der Grund angegeben: da er bereits am Abend untergetaucht ist. –

6Was dachte eigentlich, der diesen Einwand erhob!? – Er wollte auf einen anderen Widerspruch hinweisen: ‘Aussätzigenkammer’ [hieß sie], weil da die Aussätzigen untertauchten. R. Jehuda sagte: Sie sagten dies nicht nur von den Aussätzigen, sondern auch von jedem anderen Menschen!? –

7Das ist kein Widerspruch: eines, wenn er [am vorgehenden Abend] untergetaucht ist, und eines, wenn er nicht untergetaucht ist. – Wenn er nicht untergetaucht ist, muß er ja den Sonnenuntergang abwarten!? – Vielmehr, das eine und das andere, wenn er untergetaucht ist, das eine aber, wenn er es außer acht gelassen hat, das andere dagegen, wenn er es nicht außer acht gelassen hat. –

8Wenn er es außer acht gelassen hat, so benötigt er ja der Besprengung am dritten und am siebenten [Tage], denn R. Dosti b.Mathon sagte im Namen R. Joḥanans, die Außerachtlassung erfordere die Besprengung am dritten und am siebenten [Tage]!? –

9Vielmehr, das eine und das andere, wenn er es nicht außer acht gelassen hat, dennoch besteht hier kein Widerspruch; eines, wenn er zum Zwecke des Eintretens in den Tempel untergetaucht ist, und eines, wenn er nicht zum Zwecke des Eintretens in den Tempel untergetaucht ist. Wenn du aber willst, sage ich, man lese: sie sagten es nicht von den Aussätzigen, sondern von jedem anderen Menschen.

10Rabina erklärte: R. Jehuda sagte dies nach der Ansicht der Rabbanan: nach meiner Ansicht braucht der Aussätzige überhaupt keines Tauchbades, aber auch ihr solltet mir zugeben, daß sie dies nicht nur von Aussätzigen, sondern auch von jedem anderen Menschen gesagt haben. – Und die Rabbanan! – Der Aussätzige tritt in Unreinheit, jeder andere Mensch aber tritt nicht in Unreinheit.

11Abajje fragte R. Joseph: Sind die Rabbanan, die gegen R. Jehuda streiten, der Ansicht Ben Zomas und nur deshalb lehrt er es von einem Aussätzigen, um dir die weitgehendere Ansicht R. Jehudas hervorzuheben, oder aber ist es beim Aussätzigen anders, weil er in Unreinheittritt? Dieser erwiderte: Anders ist es beim Aussätzigen, weil er in Unreinheit tritt.

12Abajje fragte R. Joseph: Ist nach R. Jehuda, nach dem dieses Untertauchen ein aufgebürdetes ist,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.