Joma — Blatt 36a

1GEMARA. Wer ist es, der sagt [der Raum zwischen] der Vorhalle und dem Altar gehöre zur Nordseite? –

2Es ist R. Elea͑zar b.R. Šimo͑n, denn es wird gelehrt: Was gehörte zur Nordseite? Von der nördlichen Wand des Altars bis zur [nördlichen] Wand des Vorhofes gegenüber dem ganzen Altar– so R. Jose b.R. Jehuda. R. Elea͑zar b.R. Šimo͑n fügt noch [den Raum] zwischen der Vorhalle und dem Altar hinzu. Rabbi fügt noch den Raum hinzu, da die Priester sich aufhielten, und den Raum, da die Jisraéliten sich aufhielten. Alle stimmen jedoch überein, daß es vom Messeraufbewahrungsraume ab einwärts unzulässig sei. –

3Es wäre also anzunehmen, daß [unsere Mišna] nur die Ansicht des R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n vertritt und nicht die des Rabbi. – Du kannst auch sagen, die des Rabbi, denn wenn er sogar über die Ansicht des R. Jose b.R. Jehuda hinausgeht, wie sollte er nicht über die des R. Elea͑zar b.R.Šimo͑n hinausgehen!? –

4Wir meinen es wie folgt: nach Rabbi dürfte man ja [den Farren in der Nordseite] des ganzen Vorhofes stehen lassen. – Auch nach R. Elea͑zar b.R. Šimo͑n dürfte man ihn ja [in der Nordseite] zwischen dem Altar und der Wand [des Vorhofes] stehen lassen!?

5Du mußt also erklären, wegen der Schwäche des Hochpriesters, ebenso auch nach Rabbi, wegen der Schwäche des Hochpriesters.

6DEN KOPF NACH SÜDEN MIT DEM GESICHTE NACH WESTEN. Wie ist dies möglich? Rabh erwiderte: Wenn er den Kopf umwendet. – Sollte er ihn doch gerade stehen lassen!? Abajje erwiderte: Mit Rücksicht darauf, er könnte Mist werfen.

7Die Rabbanan lehrten: Auf welche Weise erfolgt das Stützen? Das Opfer steht nördlich mit dem Gesichte nach Westen und der Stützende steht östlich mit dem Gesichte nach Westen; er legt beide Hände zwischen beide Hörner des Opfers, nur darf nichts zwischen ihm und dem Opfer trennen, und spricht das Sündenbekenntnis. Bei einem Sündopfer, die betreffende Sünde, bei einem Schuldopfer, die betreffende Schuld, und bei einem Brandopfer [die Vergehen inbetreff] der Nachlese, des Vergessenen, des Eckenlasses und des Armenzehnten – so R. Jose der Galiläer.

8R. A͑qiba sagt, ein Brandopfer werde nur wegen [der Übertretung] eines Gebotes oder eines in ein Gebot übergehenden Verbotes dargebracht. –

9Worin besteht ihr Streit? R. Jirmeja erwiderte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.