Joma — Blatt 41a
1Eine anonyme Lehre im Siphra ist ja von R. Jehuda, und diese lehrt, nur das Los mache ihn zum Sündopfer, nicht aber mache ihn die Bezeichnung zum Sündopfer, wonach das Losen unerläßlich ist. Dies ist also eine Widerlegung desjenigen, welcher sagt, das Losen sei nicht unerläßlich.
2R. Ḥisda sagte: Die Vogelopfer werden nur beim Kaufe durch den Eigentümer oder bei der Herrichtung durch den Priester bezeichnet.
3R. Šimi b.Aši sagte: Folgendes ist der Grund R. Ḥisdas: es heißt: sie nehme und er richte her, entweder durch Nehmen oder durch Herrichtung.
4Man wandte ein: Er richte ihn als Sündopfer her, nur das Los macht ihn zum Sündopfer, nicht aber macht ihn die Bezeichnung zum Sündopfer.
5Man könnte nämlich einen Schluß folgern: wenn in einem Falle, wo das Los nicht bestimmend ist, die Bezeichnung bestimmend ist, um wieviel mehr sollte in einem Falle, wo das Los bestimmend ist, die Bezeichnung bestimmend sein.
6Daher heißt es: er richte ihn als Sündopfer her, nur das Los macht ihn zum Sündopfer, nicht aber macht ihn die Bezeichnung zum Sündopfer.
7Hierbei erfolgt es nicht beim Nehmen und auch nicht bei der Herrichtung, und er lehrt, daß dies bestimmend sei!?
8Raba erwiderte: Er meint es wie folgt: wenn in einem Falle, wo das Los nicht bestimmend ist, auch beim Nehmen und auch bei der Herrichtung die Bezeichnung bestimmend ist, beim Nehmen oder bei der Herrichtung, um wieviel mehr sollte in einem Falle, wo das Los bestimmend ist, nicht beim Nehmen und nicht bei der Herrichtung, die Bezeichnung beim Nehmen oder bei der Herrichtung bestimmend sein.
9Daher heißt es: er richte ihn als Sündopfer her, das Los macht ihn zum Sündopfer, nicht aber macht ihn die Bezeichnung zum Sündopfer. –
10Komm und höre: Wenn ein Armer unrein in den Tempel eingetreten war und nachdem er Geld für sein Vogelopfer reserviert hat, reich geworden ist, und darauf bestimmt, dieses [Geld] sei für das Sündopfer und jenes für das Brandopfer,
11so füge er zum Gelde für das Sündopfer hinzu und bringe dafür sein Pflichtopfer dar, er darf aber nicht zum Gelde für das Brandopfer hinzufügen und dafür sein Pflichtopfer darbringen.
12Hierbei erfolgt es nicht beim Nehmen und nicht bei der Herrichtung, und er lehrt, die Bestimmung sei giltig.
13R. Šešeth erwiderte: Glaubst du, R. Elea͑zar sagte ja im Namen R. Hoša͑jas, daß, wenn ein Reicher unrein in den Tempel eingetreten war und das Opfer eines Armen dargebracht hat, er seiner Pflicht nicht genüge. Wieso kann er, wenn er seiner Pflicht genügt, ein solches bestimmt haben!?
14Du mußt also erklären, wenn er es bereits zur Zeit seiner Armut bestimmt hat, ebenso ist zu erklären, wenn er es bereits beim Absondern bestimmt hat. –
15Was ist aber nach R. Ḥaga, der im Namen R. Jošijas sagte, er genüge wohl seiner Pflicht,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.