Joma — Blatt 49a

1Man wandte ein: Ein Gemeiner, ein Trauernder, ein Betrunkener und ein Gebrechenbehafteter ist zur Aufnahme, zum Hinbringen und zum Sprengen [des Blutes] unzulässig, ebenso ist es sitzend und mit der Linken unzulässig!?– Dies ist eine Widerlegung. –

2Aber R. Šešeth ist es ja selber, der diesen Einwand richtete!? R. Šešeth sprach nämlich zum Dolmetsch R. Ḥisdas: Frage R. Ḥisda, ob das Hinbringen [des Blutes] durch einen Gemeinen zulässig sei, und dieser erwiderte : Es ist zulässig, und ein Schriftvers unterstützt mich: sie schlachteten das Pesaḥopfer, und die Priester sprengten das Blut, als sie es aus ihrer Hand genommen hatten, während die Leviten die Haut abzogen.

3Dagegen wandte R. Šešeth ein: Ein Gemeiner, ein Trauernder, ein Betrunkener und ein Gebrechenbehafteter ist zur Aufnahme, zum Hinbringen und zum Sprengen des Blutes unzulässig, ebenso ist es sitzend und mit der Linken unzulässig. –

4Nachdem er von diesem Einwand gehört hatte, richtet er ihn. – R. Ḥisda stützt sich ja aber auf einen Schriftvers!? – Sie dienten nur als Vorsprung.

5R. Papa fragte: Wie ist es, wenn ein anderer die Händefülle abhebt und sie in seine Hände legt: ist die Händefülle erforderlich, was hierbei der Fall ist, oder aber muß er selber nehmen und bringen, was hierbei nicht der Fall ist? – Dies bleibt unentschieden.

6R. Jehošua͑ b.Levi fragte: Darf, wenn er die Händefülle abgehoben hat und gestorben ist, ein anderer die Händefülle hineinbringen? R. Ḥanina sprach: Komm und beachte doch die Frage der Altvordern! –

7Demnach wäre R. Jehošua͑ b.Levi älter, während ja R.Jehošua͑ b. Levi erzählt hat, R. Ḥanina habe ihm erlaubt, am Šabbath Kresse zu trinken!? –

8Vom Trinken ist dies ja selbstverständlich, wir haben ja gelernt, man dürfe [am Šabbath] zu Heilszwecken jede Speise essen und jedes Getränk trinken!? –

9Vielmehr, am Šabbath Kresse zu zerreiben und zu trinken. – In welchem Falle: liegt Gefahr vor, so ist es ja erlaubt, und liegt keine Gefahr vor, so ist es ja verboten!? – Tatsächlich, wenn Gefahr vorliegt, nur fragte er folgendes: ist [Kresse] heilend, sodaß man deswegen den Šabbath entweihen darf, oder ist sie nicht heilend, sodaß man deswegen den Šabbath nicht entweihen darf!? –

10Weshalb [fragte er es] R. Ḥanina? – Weil er heilkundig war. R. Ḥanina erzählte nämlich: Noch nie befragte mich jemand über eine Verwundung durch ein weißes Maultier und blieb leben. Wir sehen ja aber, daß manche leben bleiben!? –

11Lies: und genas. Wir sehen ja aber, daß manche auch genesen!? – Wir sprechen von solchen, die selber braun und deren Fußenden weiß sind. –

12Allenfalls geht hieraus hervor, daß R. Ḥanina älter war!? – Vielmehr, er sagte, wie folgt: du fragst nur das, was bereits Ältere gefragt haben. –

13Kann R. Ḥanina dies denn gesagt haben, er sagte ja: mit dem Farren, nicht aber mit dem Blute des Farren.

14Ferner sagte R. Ḥanina, daß, wenn er das Räucherwerk vor dem Schlachten des Farren abgehoben hat, dies ungültig sei!? –

15Er sprach wie folgt: wenn [R. Jehošua͑ b. Levi] dies fragt, so ist er wohl der Ansicht: mit dem Farren, auch mit dem Blute des Farren, und nach seiner Ansicht haben bereits ältere diese Frage gerichtet. –

16Was bleibt damit? R. Papa erwiderte: Wenn er die Händefülle abheben und wiederum abheben muß, so darf ein anderer mit seiner Händefülle eintreten, da ja die Händefülle noch vorhanden ist, und wenn er sie nicht abheben und dann wiederum abheben muß, so ist dies fraglich.

17R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sprach zu R. Papa: Im Gegenteil, wenn er die Händefülle abheben und wiederum abheben muß, so sollte ja ein anderer mit seiner Händefülle nicht eintreten dürfen, weil es nicht möglich ist, daß er nicht etwas weniger oder etwas mehr abhebt, fraglich ist dies nur, wenn er nicht abheben und wiederum abheben muß.

18Sie fragten nämlich: Muß er die Händefülle abheben und wiederum abheben?– Komm und höre: Dies war das Maß. Doch wohl: wie dies das Maß innerhalb war, so war dies das Maß außerhalb!? –

19Nein, vielleicht [besagt dies], daß er, wenn er es will, ein Maßgefäß anfertigen dürfe; oder auch, daß er weder weniger noch mehr nehmen dürfe. –

20Komm und höre:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.