Joma — Blatt 48b
1Wie ist es, wenn er beim Schippen der Kohlen beabsichtigt hat: gleicht das, was zum Gebote erforderlich ist, dem Gebote selbst oder nicht? – Dies bleibt unentschieden.
2Man fragte R. Šešeth: Ist das Hinbringen [des Blutes] mit der Linken zulässig? R. Šešeth erwiderte ihnen: Ihr habt es ja gelernt: Er nahm die Schippe in die Rechte und die Kelle in die Linke. –
3Sollte er es ihnen doch entschieden haben aus dem, was wir gelernt haben: er nahm den rechten Fuß in die Linke mit der Hautseite nach außen!? –
4Wenn hieraus, so könnte man glauben, dies gelte nur vom Hinbringen, von dem die Sühne nicht abhängt, nicht aber vom Hinbringen, von dem die Sühne abhängt, so lehrt er uns.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.