Joma — Blatt 50a
1R. Jiçḥiaq der Schmied wandte gegen R. Ami ein: Er soll den ganzen Farren hinausbringen!? – Daß er ihn vollständig hinausbringe. –
2Den Sündopfer-Farren und den Sündopfer-Bock!? R. Papa erwiderte: Über Haut, Fleisch und Mist zusammen streitet niemand, sie streiten nur über das Blut: einer ist der Ansicht, das Blut heiße ‘Farre’, und einer ist der Ansicht, das Blut heiße nicht ‘Farre’.
3R. Aši sprach: Die Ansicht dessen, welcher sagt, das Blut heiße ‘Farre’, ist einleuchtender. Es heißt: damit komme Ahron in das Heiligtum, mit einem jungen Farren; kommt er denn mit den Hörnern? Er kommt ja mit dem Blute, dennoch nennt er ihn Farren. –
4Und jener!? – [Dies heißt:] der Farre zum Sündopfer ist es, wodurch Ahron befähigt wird, in das Heiligtum zu treten.
5Sollte doch schon der Umstand entscheidend sein, daß es ein Sündopfer ist, dessen Eigentümer gestorben ist, und ein Sündopfer, dessen Eigentümer gestorben ist, ist ja verenden zu lassen!? Rabin b.R. Ada sprach zu Raba: Deine Schüler sagten im Namen R. A͑mrams, dieses sei ein Sündopfer der Gemeinde, und ein solches ist nicht verenden zu lassen.
6Wir haben nämlich gelernt: R. Meír sprach zu ihm: Der Farre des Versöhnungstages, das Pfannopfergebäck des Hochpriesters und das Pesaḥopfer sind ja Privatopfer, demnach verdrängen sie den Šabbath und die Unreinheit. Demnach gibt es ja jemand, welcher sagt, sie seien Gemeindeopfer. –
7Er lehrt ja auch : R. Ja͑qob sprach zu ihm: Der Farre wegen Irrens der Gemeinde, der Bock wegen Götzendienstes und das Festopfer sind ja Gemeindeopfer, dennoch verdrängen sie weder den Šabbath noch die Unreinheit. Nach deiner Auffassung wäre also zu folgern: Demnach gibt es jemand, welcher sagt, sie seien Privatopfer!?
8Sie erwiderten vielmehr dem ersten Tanna. Dieser sagte, das Gemeindeopfer verdränge den Šabbath und die Unreinheit, das Privatopfer aber verdränge weder den Šabbath noch die Unreinheit: darauf sprach R. Meír zu ihm: Ist dies denn beim Privatopfer eine stichhaltige Regel, der Farre des Versöhnungstages, das Pfannopfergebäck des Hochpriesters und das Pesaḥopfer sind ja ebenfalls Privatopfer, dennoch verdrängen sie den Šabbath und die Unreinheit!?
9Und R. Ja͑qob sprach zu ihm: Ist dies denn beim Gemeindeopfer eine stichhaltige Regel, der Farre wegen Irrens der Gemeinde, der Ziegenbock wegen Götzendienstes und das Festopfer sind ja ebenfalls Gemeindeopfer, dennoch verdrängen sie weder den Šabbath noch die Unreinheit!?
10Vielmehr halte man sich an folgende Regel. Wofür eine Zeit festgesetzt ist, verdrängt den Šabbath und die Unreinheit, selbst ein Privatopfer; wofür keine Zeit festgesetzt ist, verdrängt weder den Šabbath noch die Unreinheit, selbst ein Gemeindeopfer.
11Abajje wandte gegen ihn ein: Wenn der Farre und der Ziegenbock des Versöhnungstages abhanden gekommen waren und man an ihrer Stelle andere abgesondert hat, so sind sie verenden zu lassen, ebenso sind die Böcke wegen Götzendienstes, wenn sie abhanden gekommen waren und man an ihrer Stelle andere abgesondert hat, verenden zu lassen – so R. Jehuda. R. Elie͑zer und R. Šimo͑n sagen, sie sind weiden zu lassen, bis sie ein Gebrechen bekommen, sodann verkaufe man sie, und der Erlös fällt dem freiwilligen [Opferfonds] zu, denn Gemeinde-Sündopfer sind nicht verenden zu lassen!?
12Dieser erwiderte: Unter ‘Farre’ ist der Farre wegen Irrens der Gemeinde zu verstehen. – Er lehrt ja aber: des Versöhnungstages!? – Dies bezieht sich auf den Bock. –
13Es wird ja gelehrt: Wenn der Farre des Versöhnungstages und der Bock des Versöhnungstages abhanden gekommen waren und man an ihrer Stelle andere abgesondert hat, so sind sie alle verenden zu lassen – so R. Jehuda. R. Elie͑zer und R. Šimo͑n sageri, sie sind weiden zu lassen, bis sie ein Gebrechen bekommen, sodann sind sie zu verkaufen und der Erlös fällt dem freiwilligen [Opferfonds] zu, denn Gemeinde-Sündopfer sind nicht verenden zu lassen!? –
14Sage nicht: Gemeinde-Sündopfer sind nicht verenden zu lassen, sondern: das gemeinschaftliche Sündopfer ist nicht verenden zu lassen. – Was ist denn der Unterschied!? –
15Priester bringen wegen [falscher] Entscheidung [des Gerichtes] keinen Farren dar. –
16Komm und höre: R. Elea͑zar fragte,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.