Joma — Blatt 60a
1Vom Abheben der Asche und den Priestergewändern lehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu entnehmen. –
2Allerdings nach den Rabbanan, die erklären: er lege sie da nieder, dies lehre, daß sie verwahrt werdenmüssen,
3wie ist es aber nach R. Dosa zu erklären, welcher sagt, die [hoch]priesterlichen Gewänder seien für einen gemeinen Priester verwendbar!? –
4Vom Abheben der Asche und vom genickbrochenen Kalbe lehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu entnehmen. –
5Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, es sei nichts zu entnehmen, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es sei wohl zu entnehmen!? – Bei diesen sind zwei Ausschließungen vorhanden: er lege sie, und: dem das Genick gebrochen wurde. –
6Wozu sind beim Blute alle drei Schriftverse nötig? –
7Einer schließt es vom Übriggebliebenen aus, einer schließt es von der Veruntreuung aus und einer schließt es von der Unreinheit aus.
8Es ist aber kein Schriftvers nötig, es von der Verwerflichkeit auszuschließen, denn wir haben gelernt, daß man wegen des Verwerflichen schuldig sei, wenn die Sache Erlaubtmachendes hat, ob für Menschen oder für den Altar, während das Blut andere Erlaubtmachendes ist.
9WENN ER VON ALL DEN DIENSTVERRICHTUNGEN DES VERSÖHNUNGSTAGES, DIE IN IHRER REIHENFOLGE AUFGEZÄHLT SIND, EINE [SPÄTERE] FRÜHER [ALS DIE ANDERE] VERRICHTET HAT, SO HAT ER NICHTS GETAN. HAT ER DAS BLUT DES BOCKES VOR DEM BLUTE DES FARREN [GESPRENGT], SO SPRENGE ER NACH DEM BLUTE DES FARREN DAS BLUT DES BOCKES ABERMALS.
10IST VOR BEENDIGUNG DER SPRENGUNGEN INNERHALB [DES ALLERHEILIGSTEN] DAS BLUT AUSGEGOSSEN WORDEN, SO HOLE ER ANDERES BLUT UND BEGINNE [DIE SPRENGUNGEN] INNERHALB VON VORNE. EBENSO IM TEMPELSCHIFFE UND EBENSO AM GOLDENEN ALTAR, DENN SIE SIND ALLE BESONDERE ENTSÜNDIGUNGEN FÜR SICH. R. ELEA͑ZAR UND R. ŠIMO͑N SAGEN, WO ER UNTERBROCHEN HAT, DA BEGINNE ER.
11GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wenn er von all den Dienstverrichtungen des Versöhnungstages, die in ihrer Reihenfolge aufgezählt sind, eine [spätere] früher [als die andere] verrichtet hat, so hat er nichts getan. R. Jehuda sagte: Dies gilt nur von den Dienstverrichtungen, die innerhalb in weißen Gewändern zu erfolgen haben, bei Dienstverrichtungen aber, die außerhalb in weißen Gewändern zu erfolgen haben, ist, wenn er eine [spätere] früher [als die andere] verrichtet hat, was geschehen ist, giltig.
12R. Neḥemja sagte: Dies sagten sie nur von Dienstverrichtungen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb in weißen Gewändern zu erfolgen haben, bei Dienstverrichtungen aber, die außerhalb in goldenen Gewändern zu erfolgen haben, ist, was geschehen ist, giltig. R. Joḥanan sprach: Beide folgerten sie es aus ein und demselben Schriftverse: das soll euch als eine Satzung für alle Zeiten gelten. daß einmal im Jahre &c.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.