Joma — Blatt 6b

1doch wohl hinsichtlich des Untertauchens!? —

2Nein, tatsächlich hinsichtlich der Unreinheit, nur will er uns den Schlußsatz lehren: jedoch ist es beim einer Menstruierenden Beiwohnenden strenger, indem er auf Lager und Sitz eine leichte Unreinheit überträgt, um Speisen und Getränke zu verunreinigen. —

3Komm und höre: R. Ḥija lehrte: Der männliche und die weibliche Flußbehaftete, der männliche und die weibliche Aussätzige, der einer Menstruierenden Beiwohnende und der Leichenunreine [dürfen] am Tage untertauchen, die Menstruierende und die Wöchnerin erst abends. Dies ist eine Widerlegung. —

4Während du ihn von der Verunreinigung durch seine Frau fernhältst, halte ihn auch fern von der Verunreinigung durch eine Leiche!? R. Taḥlipha, Vater des R. Hona b.Taḥlipha, erwiderte im Namen Rabas: Dies besagt, daß die Leichenunreinheit bei einer Gemeinde aufgehoben werde.

5Rabina erwiderte: Du kannst auch sagen, die Leichenunreinheit werde bei einer Gemeinde nur verdrängt, nur ist die Leichenunreinheit selten, während die Unreinheit durch eine Frau öfter vorkommt.

6Es wurde gelehrt: Die Leichenunreinheit wird bei einer Gemeinde, wie R. Naḥman sagt, aufgehoben, wie R. Šešeth sagt, nur verdrängt.

7Sind in der betreffenden Familienwache reine und unreine [Priester] vorhanden, so stimmen alle überein, daß die reinen den Dienst verrichten und die unreinen nicht den Dienst verrichten; sie streiten nur, ob man sich bestrebe, reine aus einer anderen Familienwache zu holen.

8R. Naḥman sagt, sie werde bei einer Gemeinde aufgehoben, somit braucht man solche nicht zu suchen, und R. Šešeth sagt, sie werde nur verdrängt, somit muß man nach solchen suchen.

9Manche sagen, R. Naḥman streite auch über den Fall, wenn in der Familienwache reine und unreine vorhanden sind, und sage, daß auch die unreinen den Dienst verrichten,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.