Joma — Blatt 82a

1MAN BRAUCHT KINDER AM VERSÖHNUNGSTAGE NICHT FASTEN ZU LASSEN, JEDOCH MUSS MAN SIE EIN JAHR ODER ZWEI JAHRE VORHER DARAN GEWÖHNEN, DAMIT SIE IN DEN GEBOTEN EINGEÜBT SEIEN.

2GEMARA. Wenn man sie schon zwei Jahre vorher daran gewöhnen muß, so braucht dies ja nicht von einem Jahre [gelehrt zu werden]!? R. Ḥisda erwiderte: Das ist kein Einwand; das eine gilt von einem schwachen, das andere von einem kräftigen.

3R. Hona sagte: Acht- und Neunjährige gewöhne man stundenweise, Zehn- und-Elfjährige müssen rabbanitisch [das Fasten] beenden, Zwölfjährige müssen es nach der Tora beenden. Dies gilt von Mädchen. R. Naḥman sagte: Neun- und Zehnjährige gewöhne man stundenweise, Elf- und Zwölfjährige müssen rabbanitisch [das Fasten] beenden, Dreizehnjährige müssen es nach der Tora beenden. Dies gilt von Knaben. R. Joḥanan sagte: Rabbanitisch gibt es kein Beenden [des Fastens], vielmehr muß man Zehn- und Elfjährige stundenweise gewöhnen, während Zwölfjährige [das Fasten] nach der Tora beenden müssen. –

4Wir haben gelernt: Man braucht Kinder am Versöhnungstage nicht fasten zu lassen, jedoch muß man sie ein Jahr oder zwei Jahre vorher daran gewöhnen. Einleuchtend ist dies nach R. Hona und R. Naḥman: (ein Jahr oder zwei Jahre vorher:) nämlich ein Jahr vorher oder zwei Jahre vorher,

5wie ist dies aber nach R. Joḥanan zu erklären!? – R. Joḥanan kann dir erwidern: ein Jahr oder zwei Jahre, nämlich vor ihrer Reife. –

6Komm und höre: Rabba b.Šemuél lehrte: Man braucht Kinder am Versöhnungstage nicht fasten zu lassen, jedoch muß man sie ein Jahr oder zwei Jahre vor ihrer Reife daran gewöhnen. Einleuchtend ist dies nach R. Joḥanan, wie ist es aber nach R. Hona und R. Naḥman zu erklären!? – Diese Rabbanan können dir erwidern: unter ‘gewöhnen’ ist eben das Beenden [des Fastens] zu verstehen. –

7Heißt denn das Beenden [des Fastens] ‘gewöhnen’, es wird ja gelehrt: Was heißt ‘gewöhnen’? Pflegt es in der zweiten Stunde zu essen, so gebe man ihm in der dritten, wenn in der dritten, so gebe man ihm in der vierten!? Raba b. U͑la erwiderte: Es gibt zweierlei Arten des Gewöhnens.

8WENN EINE SCHWANGERE [DEN DUFT EINER SPEISE] RIECHT, SO GEBE MAN IHR ZU ESSEN, BIS SIE SICH ERHOLT. EINEM KRANKEN GEBE MAN ZU ESSEN AUF VERORDNUNG VON SACHKUNDIGEN; SIND KEINE SACHKUNDIGEN ANWESEND, SO GEBE MAN IHM ZU ESSEN AUF SEIN EIGENES VERLANGEN, BIS ER SAGT, ER HABE GENUG.

9GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wenn eine Schwangere den Duft von heiligem Fleische oder von Schweinefleisch riecht, so stecke man für sie ein Stäbchen in die Brühe und lege ihr an den Mund. Hat sie sich erholt, so ist es gut, wenn aber nicht, so gebe man ihr von der Brühe selbst. Hat sie sich erholt, so ist es gut, wenn aber nicht, so gebe man ihr das fette [Fleisch] selbst, denn außer Götzendienst, Unzucht und Mord hast du nichts, dem nicht die Lebensrettung vorginge. –

10Woher dies vom Götzendienste? – Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagte: Wenn es heißt: mit deiner ganzen Seele, wozu heißt es: mit deinem ganzen Vermögen, und wenn es heißt: mit deinem ganzen Vermögen, wozu heißt es: mit deiner ganzen Seele?

11Ist es ein Mensch, dem seine Person lieber ist als sein Geld, so heißt es: mit deiner ganzen Seele, und ist es ein Mensch, dem sein Geld lieber ist als seine Person, so heißt es: mit deinem ganzen Vermögen. –

12Woher dies von der Unzucht und dem Morde? – Es wird gelehrt: Rabbi sagte: Dies ist ebenso, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und ermordet; was soll bei [Notzucht einer] Verlobten der Vergleich mit dem Morde?

13Vielmehr, was lehren sollte, lernt auch: wie man die Verlobte mit dem Leben [des Notzüchters] rette, ebenso [den Überfallenen mit dem Leben des] Mörders, und, wie man sich eher töten lasse, als einen Mord begehen, ebenso lasse man sich bei [der Notzucht] einer Verlobten eher töten, als dies begehen. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.