Joma — Blatt 81b
1Der [Versöhnungstag] selbst heißt Šabbath, denn es heißt: sollt einen Ruhetag [Šabbath] feiern. – Allerdings erklärt R. Papa nicht wie R. Aḥa b. Ja͑qob, weil das bei diesem selbst gebrauchte Schriftwort bevorzugter ist, weshalb aber erklärt R. Aḥa b.Ja͑qob nicht wie R. Papa!?
2Dieses ist für die folgende Lehre nötig: Ihr sollt eure Leiber am neunten des Monats kasteien; man könnte glauben, man beginne sich schon am neunten zu kasteien, so heißt es: am Abend. Aus [dem Worte] am Abend könnte man entnehmen, erst wenn es dunkel ist, so heißt es: am neunten. Wie ist dies zu erklären? Man beginne schon am Tage sich zu kasteien. Hieraus, daß man vom Profanen zum Heiligen hinzufüge.
3Ich weiß dies vom Beginne, woher dies vom Ausgang? Es heißt vom Abend bis zum Abend. Ich weiß dies vom Versöhnungstage, woher dies von den Festen? Es heißt: sollt ihr feiern. Ich weiß dies von den Festen, woher dies von den Šabbathen? Es heißt: euren Ruhetag. Hieraus, daß man bei jedem Ruhetage vom Profanen zum Heiligen hinzufüge. –
4Wofür verwendet der Autor, der es durch [das Wort] selbst folgert, [die Worte] am neunten des Monats!? – Er verwendet sie für eine Lehre des Ḥija b.Rabh aus Diphte, denn Ḥija b.Rabh aus Diphte lehrte: Ihr sollt eure Leiber am neunten kasteien; fastet man etwa am neunten, man fastet ja am zehnten!? Dies besagt dir vielmehr, daß die Schrift jedem, der am neunten ißt und trinkt, es anrechnet, als faste er am neunten und am zehnten.
5WER UNGENIESSBARE SPEISEN GEGESSEN. Raba sagte: Wer am Versöhnungstage Pfeffer kaut, ist frei; wer am Versöhnungstage Ingwer kaut, ist frei.
6Man wandte ein: R. Meír sagte: Wenn es heißt: ihr sollt ihn Ungeweihtes sein lassen, seine Frucht, so weiß ich ja, daß ein Baum eßbarer Frucht gemeint sei, wozu heißt es Bäume eßbarer Frucht? Auch ein Baum, dessen Holz und Frucht den gleichen [Geschmack] haben, nämlich die Pfefferstaude. Dies lehrt dich, daß die Pfefferstaude dem Gesetze vom Ungeweihten unterliege, und daß es im Jisraéllande an nichts fehle, wie es heißt: darin an nichts mangelt!? –
7Das ist kein Einwand; das eine gilt von eingemachtem und das andere von trockenem.
8Rabina sprach zu Meremar: R. Naḥman sagte ja aber, das aus Indien kommende Ingwermus sei [zum Essen] erlaubt, und man spreche darüber den Segen ‘Der die Bodenfrucht erschafft’!? – Das ist kein Einwand; das eine gilt von eingemachtem und das andere von trockenem.
9Die Rabbanan lehrten: Wer Röhrichtsblätter ißt, ist frei, wenn Weinranken, so ist er schuldig. – Von welchen Weinranken gilt dies? R. Jiçḥaq aus Magdala erwiderte: Die vom Neujahr bis zum Versöhnungstage sproßten. R. Kahana erwiderte: In den ersten dreißig Tagen. Übereinstimmend mit R. Jiçḥaq aus Magdala wird gelehrt: Wer Röhrichtsblätter ißt, ist frei, wenn Weinranken, so ist er schuldig; dies gilt nur von Weinranken, die vom Neujahr bis zum Versöhnungstage sproßten.
10WER TUNKE ODER SALZBRÜHE GETRUNKEN HAT, IST FREI. Wenn aber Essig, so ist man schuldig, somit lehrt unsere Mišna nach Rabbi. Es wird nämlich gelehrt: Rabbi sagte, Essig erquicke die Seele.
11R. Gidel b.Menaše aus Biri bei Nereš trug vor, die Halakha sei nicht wie Rabbi, und im folgenden Jahre gingen alle und tranken verdünnten Essig. Als R. Gidel davon hörte, nahm er daran Antsoß und sprach: Ich sagte es nur von dem Falle, wenn bereits geschehen, sagte ich etwa, daß es von vornherein [erlaubt sei]? Ich sagte es nur von einem kleinen Quantum, sagte ich es etwa von einem großen? Ich sagte es nur von rohem, sagte ich es etwa von verdünntem!?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.