Joma — Blatt 85a

1und Šemuél sagte, daß man seinetwegen [am Šabbath] einen Trümmerhaufen freilege!? – Die [Erklärung] Šemuéls bezieht sich auf den ersten Fall, wenn die meisten Nichtjuden sind; hierzu sagte Šemuél, daß dies von der Lebensrettung nicht gelte. –

2In welcher Hinsicht gilt es demnach als nichtjüdisches, wenn die meisten Nichtjuden sind? R. Papa erwiderte: Man gebe ihm Aas zu essen. – In welcher Hinsicht gilt er als Jisraélit, wenn die meisten Jisraéliten sind? – Daß man ihm einen Fund abliefere. –

3In welcher Hinsicht gilt er als Jisraélit, wenn Hälfte gegen Hälfte? Reš Laqiš erwiderte: Hinsichtlich der Entschädigung. – In welchem Falle: wollte man sagen, wenn unser Ochs seinen Ochsen gestoßen hat, so soll er doch den Beweis antreten und [Ersatz] erhalten!? –

4In dem Falle, wenn sein Ochs unseren Ochsen gestoßen hat; die Hälfte hat er zu zahlen und hinsichtlich der anderen Hälfte kann er sagen, beweise, daß ich kein Jisraélit bin, so erhältst du sie.

5WENN ÜBER EINEN EIN TRUMM ZUSAMMENSTÜRZT &C. Was lehrt er damit?

6Das eine und um so mehr das andere: selbstverständlich lege man ihn frei, wenn es zweifelhaft ist, ob er sich da befindet oder nicht, sicher aber lebt, wenn er sich da befindet, aber auch wenn es zweifelhaft ist, ob er lebt oder tot ist, lege man ihn frei; und selbstverständlich, wenn es zweifelhaft ist, ob er lebt oder tot ist, sicher aber Jisraélit ist, aber auch wenn es zweifelhaft ist, ob er Nichtjude oder Jisraélit ist, lege man ihn frei.

7FINDET MAN IHN LEBEND, SO TRAGE MAN IHN AB. Wenn man ihn lebend findet, ist es ja selbstverständlich!? – Auch in dem Falle, wenn er nur noch kurze Zeit leben kann.

8WENN ABER TOT, SO LASSE MAN IHN LIEGEN. Auch dies ist ja selbstverständlich!? – Dies ist wegen einer Lehre des R. Jehuda b.Laqiš nötig, denn es wird gelehrt: Man darf keinen Toten bei einer Feuersbrunst retten. R. Jehuda b.Laqiš sagte: Ich hörte, daß man einen Toten bei einer Feuersbrunst retten darf. Auch R. Jehuda b.Laqiš sagt dies nur da, weil man wegen seines Toten aufgeregt ist, und wenn man einem dies nicht erlaubt, könnte er [am Šabbath das Feuer] zu löschen veranlaßt werden, was aber könnte er hierbei tun, wenn man ihm [die Rettung] nicht erlaubt!?

9Die Rabbanan lehrten: Wie weit untersuche man? Bis zu seiner Nase; manche sagen: bis zu seinem Herzen. Wenn man sucht und findet, daß die oberen tot sind, so sage man nicht, die unteren seien erst recht tot. Einst ereignete es sich, daß man die oberen tot und die unteren lebend fand.

10Es wäre anzunehmen, daß diese Tannaím denselben Streit führen wie die Tannaím der folgenden Lehre: Womit beginnt die Bildung des Embryos? Mit dem Kopfe, denn es heißt: vom Mutterschoße an warst du meine Zuflucht [gozi], und es heißt: schere [gazi] deinen Hauptschmuck und wirf ihn fort. Abba Šaúl sagt, mit dem Nabel, und die Wurzeln verbreiten sich nach allen Richtungen. –

11Du kannst auch sagen, auch Abba Šaúl sei dieser Ansicht, denn Abba Šaúl vertritt seine Ansicht nur hinsichtlich der Bildung, weil jede Sache sich aus ihrer Mitte entwickelt, bei der Lebensrettung aber pflichtet er bei, daß das Leben sich hauptsächlich an der Nase zeigt, wie es heißt: alles, was Lebensodem in seiner Nase.

12R. Papa sagte: Der Streit besteht nur, wenn von unten nach oben, wenn aber von oben nach unten, so braucht man, wenn man bis zur Nase untersucht hat, weiter nicht zu untersuchen, denn es heißt. alles, was Lebensodem in seiner Nase.

13R. Jišma͑él, R. A͑qiba und R. Elea͑zar b.A͑zarja befanden sich einst auf dem Wege, und Levi der Ordner und R. Jišma͑él, Sohn des R. Elea͑zar b.A͑zarja, folgten ihnen. Da wurde unter ihnen die Frage aufgeworfen, woher denn zu entnehmen sei, daß die Lebensrettung den Šabbath verdränge.

14R. Jišma͑él begann und sprach: Wenn der Dieb beim Einbruche betroffen wird; bei diesem ist es ja zweifelhaft, ob er [nur] des Geldes wegen kommt oder [auch] auf das Leben geht, ferner verunreinigt das Blutvergießen das Land und veranlaßt, daß die Göttlichkeit von Jisraél weiche, dennoch darf man sich durch sein Leben retten, um wieviel mehr verdrängt die Lebensrettung den Šabbath.

15Darauf begann R. A͑qiba und sprach: Wenn einer den anderen mutwillig [tötet] &c., so sollst du ihn von meinem Altar wegholen, daß er getötet werde; nur vom Altar weg, nicht aber vom Altar herunter. Hierzu sagte Rabba b.Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans, nur um getötet zu werden,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.