Joma — Blatt 88a

1weil man in [den Segen] ‘Der Erkenntnis verleiht’ den Unterscheidungssegen einschalten muß!? – Hierüber streiten Tannaím, denn es wird gelehrt: Alle, die unterzutauchen haben, tauchen am Versöhnungstage wie gewöhnlich unter; die Menstruierende und die Wöchnerin tauchen wie gewöhnlich in der Nacht des Versöhnungstages unter:

2der Ergußbehaftete darf bis zum Vespergebete untertauchen, und R. Jose sagt, während des ganzen Tages. –

3Ich will auf einen Widerspruch hinweisen. Der männliche und die weibliche Flußbehaftete, der männliche und die weibliche Aussätzige, der einer Menstruierenden Beiwohnende und der Leichenunreine tauchen in der Nacht des Versöhnungstages wie gewöhnlich unter; die Menstruierende und die Wöchnerin tauchen wie gewöhnlich in der Nacht des Versöhnungstages unter; der Ergußbehaftete darf während des ganzen Tages untertauchen; R. Jose sagt, vom Vespergebete ab dürfe er nicht mehr untertauchen!? –

4Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn er das Schlußgebet verrichtet hat, und das andere, wenn er es nicht verrichtet hat. –

5Was ist, wenn er es verrichtet hat, der Grund der Rabbanan!? – Die Rabbanan sind der Ansicht, das Untertauchen zur festgesetzten Zeit sei Gebot. –

6Demnach wäre R. Jose der Ansicht, dies sei kein Gebot, und [dem widersprechend] wird gelehrt: Wenn einem auf dem Leibe der Gottesname geschrieben ist, so darf er nicht baden, sich nicht salben und an keinem schmutzigen Orte stehen; trifft es sich, daß er ein Pflichtbad nehmen muß, so umbinde er ihn mit Bast, steige hinab und tauche unter. R. Jose sagt, er dürfe wie gewöhnlich hinabsteigen und untertauchen, aber ihn nicht wegspülen.

7Und es ist uns bekannt, daß sie über das Gebot des Untertauchens zur festgesetzten Zeit streiten!? –

8Da ist es R. Jose b. Jehuda, denn es wird gelehrt, R. Jose b. Jehuda sagt, es genüge, wenn das Untertauchen am Ende erfolgt.

9Die Rabbanan lehrten: Wer am Versöhnungstage Samenerguß bekommt, steige hinab und tauche unter, und abends spüleer sich ab. – Abends, was geschehen ist, ist ja geschehen!? – Sage vielmehr, am Abend vorher spüle ersich ab. Er ist der Ansicht, es sei Gebot, sich abzuspülen.

10Ein Jünger rezitierte vor R. Naḥman: Wer am Versöhnungstage Samenerguß bekommt, dem sind seine Sünden vergeben. – Es wird ja aber gelehrt: dem sind seine Sünden geordnet!? – Sie sind geordnet, um vergeben zu werden.

11In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Wer am Versöhnungstage Samenerguß bekommt, sei das ganze Jahr hindurch besorgt, wenn er aber das Jahr überlebt, so sei er versichert, daß er ein Kind der zukünftigen Welt ist. R. Naḥman b.Jiçḥaq sagte: Dies ist erklärlich: die ganze Welt ist hungrig, er aber ist satt. Als R. Dimi kam, sagte er: Er lebt lange, gedeiht und vermehrt sich.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.