Keritot — Blatt 26a
1aus der Auslegung R. Dimis noch aus der Auslegung Abajjes zu entnehmen,
2sondern aus folgendem: Eine Sünde, die nur Gott kennt, sühnt der Versöhnungstag. Hieraus [folgere man]: nur eine Sünde, die nur Gott kennt, sühnt der Versöhnungstag, die man aber selber kennt, sühnt der Versöhnungstag nicht.
3Ferner sagte R. Taḥlipha, Vater des R. Hona, im Namen Rabas: Wenn jemand sich der Geißelung schuldig gemacht hat und der Versöhnungstag vorüber ist, so ist er schuldig. – Selbstverständlich, es ist ja nicht anders als bei denen, die ein Sündopfer oder ein zweifelloses Schuldopfer schulden!? –
4Man könnte glauben, nur da, weil es eine Geldsacheist, nicht aber hierbei, wo es sich um eine körperliche [Strafe] handelt, so lehrt er uns. –
5Wir haben ja aber gelernt: wenn er sich bewußt wird oder er sich nicht bewußt wird, ein Gebot oder ein Verbot!? –
6Das ist kein Einwand; eines, wenn man ihn gewarnt hat, und eines, wenn man ihn nicht gewarnt hat. –
7Demnach sollte doch eine Wöchnerin, die im Zweifelist, wenn der Versöhnungstag vorüber ist, [das Opfer] nicht bringen, denn der Versöhnungstag hat ihr gesühnt, da es eine Sünde ist, die nur Gott kennt!? R. Hoša͑ja erwiderte: In all ihren Verfehlungen, nicht aber in all ihren Unreinheiten. –
8Wie ist es aber nach R. Šimo͑n b. Joḥaj zu erklären, welcher sagt, die Wöchnerin sei eine Sünderin!? – Die Wöchnerin bringt das Opfer, um Heiliges essen zu dürfen, nicht aber zur Sühne.
9R. Aši sprach: Auch wir haben demgemäß gelernt: Eine Frau, die ein zweifelhaftes Geflügel-Sündopfer zu bringen hat, ist, wenn der Versöhnungstag vorüber ist, es nach dem Versöhnungstage zu bringen verpflichtet, weil es sie zum Essen von Schlachtopfern tauglich macht. –
10Demnach hat der zweifelhaft Aussätzige, wenn der Versöhnungstag vorüber ist, [das Opfer] nicht zu bringen, da der Versöhnungstag vorüber ist und es eine Sünde ist, die nur Gott kennt!? R. Oša͑ja erwiderte: In all ihren Verfehlungen, nicht aber in all ihren Unreinheiten. –
11R. Šemuél b. Naḥman sagte ja aber im Namen R. Jonathans, der Aussatz komme über einen wegen sieben Vergehen!? – Der Aussätzige bringt das Opfer nicht zur Sühne, sondern um Heiliges essen zu dürfen. –
12Demnach sollte der im Zweifelbefindliche Naziräer, wenn der Versöhnungstag vorüber ist, das Opfer nicht bringen, denn es ist eine Sünde, die nur Gott kennt!? R. Oša͑ja erwiderte: In all ihren Verfehlungen, nicht aber in all ihren Unreinheiten. –
13Wie ist es aber nach R. Elea͑zar b. Haqappar zu erklären, welcher sagt, der Naziräer sei ein Sünder!? – Der Naziräer bringt das Opfer nicht zur Sühne, sondern um Heiliges essen zu dürfen. –
14Demnach sollte die Ehebruchsverdächtigte, [über deren Vergehen] ein Zweifel besteht, wenn der Versöhnungstag vorüber ist [das Opfer] nicht bringen, weil der Versöhnungstag es gesühnt hat, denn es ist eine Sünde, die nur Gott kennt!? R. Hoša͑ja erwiderte: In all ihren Verfehlungen, nicht aber in all ihren Unreinheiten.
15Abajje erwiderte: Der Buhle kennt sie. Raba erwiderte: Die Ehebruchsverdächtigte bringt das Opfer zur Aufklärung der Sünde. –
16Demnach sollte das genickbrochene Kalb, wenn der Versöhnungstag vorüber ist &c.!? Abajje erwiderte: Der Totschläger kennt [die Sünde]. Raba erwiderte: Die Schrift sagt: und dem Lande wird keine Sühne für das Blut, das darin vergossen worden ist &c.
17R. Papa erwiderte: Die Schrift sagt:vergib deinem Volke Jisraél &c. Dieses möge allen Auszüglernaus Miçrajim Sühne schaffen. –
18Jetzt nun, wo du erklärt hast, eine Sünde, die nur Gott kennt, sühne der Versöhnungstag, sollte er doch, auch wenn er sich nach dem Versöhnungstage bewußt wird, kein Sündopfer bringen!? R. Zee͑ra erwiderte: Dies kannst du nicht sagen, denn die Schrift spricht vom Bewußtwerden beim Sündopfer, beim Fürsten und bei der Gemeinde. –
19Aber dies ist ja bei allen nötig!? Hätte die Schrift es nur beim einzelnen geschrieben, so wäre vom einzelnen auf jene nicht zu folgern, denn man könnte einwenden: wohl gilt dies bei einem einzelnen, der nur ein Weibchen als Opfer zu bringenhat.
20Und hätte sie es nur beim Fürsten geschrieben, so wäre vom Fürsten
21auf den einzelnen nicht zu folgern, denn man könnte einwenden: wohl gilt dies vom Fürsten, der beim Zeugenaufrufenicht einbegriffen ist, während es beim einzelnen auch wegen des Zeugenaufrufes erfolgt;
22auch wäre vom Fürsten auf die Gemeinde nicht zu folgern, denn man könnte einwenden: wohl gilt dies vom Fürsten, der auch ein Weibchen als Opfer[zu bringen] hat.
23Und wenn sie es nur bei der Gemeinde geschrieben hätte und man von dieser auf einen einzelnen und den Fürsten folgern wollte, so könnte man einwenden: wohl gilt dies von der Gemeinde, die schuldig ist, nur bei Entfallen der Sache und Versehen bei der Tat. –
24Wenn auch vom Bewußtwerden bei einem nicht auf die anderen zu folgern ist, so könnte doch vom Bewußtwerden bei zweien auf einen gefolgert werden: die Schrift sollte das Bewußtwerden beim einzelnen nicht geschrieben, und man würde vom Fürsten und von der Gemeinde auf diesen gefolgert haben!? –
25Man könnte einwenden: wohl gilt dies vom Fürsten und von der Gemeinde, die beim Zeugenaufrufe nicht einbegriffen sind, während es beim einzelnen auch wegen des Zeugenaufrufes erfolgt. –
26Sollte die Schrift das Bewußtwerden bei der Gemeinde nicht geschrieben haben, und man würde vom Bewußtwerden beim einzelnen und beim Fürsten auf diese gefolgert haben!? – Man könnte einwenden: wohl gilt dies beim einzelnen und beim Fürsten, die auch ein Weibchen als Opfer [zu bringen] haben, während die Gemeinde kein Weibchen als Opfer [zu bringen] hat. –
27Sollte sie es beim Fürsten nicht geschrieben haben, und man würde es vom Bewußtwerden beim einzelnen und bei der Gemeinde gefolgert haben, denn wenn man einwenden wollte, weil sie bei der Aufforderung nicht einbegriffen sind, so ist vom einzelnen [das Entgegengesetzte] zu beweisen, bei dem es auch wegen der Aufforderung erfolgt;
28und wenn [man einwenden wollte], weil er auch ein Weibchen als Opfer [zu bringen] hat, so ist von der Gemeinde [das Entgegengesetzte] zu beweisen, die kein Weibchen als Opfer [zu bringen] hat. Diese sind schuldig, nur wenn sie sich bewußt werden; wozu ist nun [die Nennung] des Bewußtwerdens beim Fürsten nötig!?
29Da dies nun an sich nicht nötig ist, weil es vom einzelnen und von der Gemeinde zu folgern wäre, so ist es auf das Bewußtwerden nach dem Versöhnungstage zu beziehen, daß auch dann das Sündopfer zu bringen ist.
30Abajje entgegnete: Würde das Bewußtwerden beim Fürsten nicht geschrieben worden sein, so wäre es vom einzelnen und von der Gemeinde nicht zu folgern, denn man könnte einwenden: wohl gilt dies vom einzelnen und von der Gemeinde, bei denen keine Veränderung erfolgen kann,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.