Ketubbot — Blatt 64a

1Weil R. Zebid ein bedeutender Mann ist, wollt ihr ihm das Recht verdrehen? R. Kahana sagte, Raba war dies fraglich, und er entschied es nicht. Da nun weder so noch so gelehrt worden ist, so nehme man sie ihr nicht ab, wenn sie sie eingehascht hat, und gebe sie ihr nicht,

2wenn sie sie nicht eingehascht hat. Ferner warte man ihr mit der Scheidung zwölf Monate, ein Jahr.

3R. Ṭobi b. Qisana sagte im Namen Šemuéls: Man schreibe einen Widerspenstigkeitsbrief über eine Verlobte, nicht aber schreibe man einen Widerspenstigkeitsbrief über eine Anwärterin der Schwagerehe. Man wandte ein: Einerlei ob verlobt oder verheiratet, sogar eine Menstruierende oder eine Kranke, sogar eine Anwärterin der Schwagerehe!? –

4Das ist kein Einwand; das eine, wenn er [die Schwagerehe] verlangt, und das andere, wenn sie sie verlangt. R. Taḥlipha b. Abimi sagte nämlich im Namen Šemuéls: Verlangt er, so trete man für ihn ein, verlangt sie, so trete man für sie nicht ein. –

5Wieso heißt es, wenn du die Lehre Šemuéls auf den Fall beziehst, wenn sie verlangt, daß man einen Widerspenstigkeitsbrief über eine Verlobte schreibe, es sollte ja heißen: für eine Verlobte!? – Das ist kein Einwand, lies: für eine Verlobte. –

6Für eine Anwärterin der Schwagerehe wohl deshalb nicht, weil man zu ihr sagt: geh, dir ist [die Heirat] nichtgeboten, ebenso sollte man auch zur Verlobten sagen: geh, dir ist [die Heirat] nicht geboten!? – Vielmehr, wenn sie mit einem Anspruchekommt: wenn sie sagt, sie wolle einen Stab in der Hand und eine Schaufel zur Beerdigung. –

7Demnach gilt dies ja auch von der anderen, wenn sie mit einem Anspruche kommt!? – Vielmehr, beide sprechen von dem Falle, wenn er es verlangt, dennoch besteht kein Widerspruch, denn das eine gilt von der Ḥaliça, und das andere von der Schwagerehe. R. Pedath sagte nämlich im Namen R. Joḥanans: Verlangt er die Ḥaliça, so trete man für ihn ein, wenn die Schwagerehe, so trete man für ihn nicht ein. –

8Wenn die Schwagerehe, wohl deshalb nicht, weil man zu ihm sagt: geh, nimm dir eine andere Frau, ebenso sollte man ja, wenn die Ḥaliça, zu ihm sagen: geh, nimm dir eine andere Frau!? –

9Vielmehr, wenn er sagt: solange sie an mich gebunden ist, gibt man mir keine andere. –

10Ebenso auch [hinsichtlich der Schwagerehe]: solange sie an mich gebunden ist, gibt man mir keine andere!? – Vielmehr, beide sprechen von dem Falle, wenn er die Schwagerehe verlangt, dennoch besteht kein Widerspruch; das eine nach der ersteren Lehre, und das andere nach der späteren Lehre.

11Wir haben nämlich gelernt: Das Gebot der Schwagerehe geht dem Gebote der Ḥaliça vor. Dies galt früher, wo man die Ausübung des Gebotes bezweckte, jetzt aber, wo man nicht die Ausübung des Gebotesbezweckt, sagten sie, geht das Gebot der Ḥaliça dem der Schwagerehe vor.

12WIE LANGE ZIEHE ER SIE IHR AB &C. Wieviel ist ein Tropaïk? R. Šešeth erwiderte: Ein Stater. – Wieviel ist ein Stater? – Ein halberZuz. Ebenso wird gelehrt: R. Jehuda sagt, drei Tropaïk, das sind neunMaa͑, eineinhalb Maa͑ täglich.

13R. Ḥija b. Joseph sprach zu Šemuél: Weshalb wird es ihm auch für den Šabbathzugesprochen, und weshalb wird es ihr für den Šabbath nicht zugesprochen? – Bei ihr, der abgezogen wird, hat es nicht den Anschein eines Šabbathlohnes, bei ihm, dem zugelegt wird,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.