Ketubbot — Blatt 68a

1ob auf silbernem oder auf goldenem Gedecke. Da sprach er: Das ist es, was R. Elea͑zar sagte: Wohlan, wir wollen den Betrügern dankbar sein; wenn nicht sie, würden wir täglich sündigen, denn es heißt: wenn er über dich zum Herrn ruft, so wird an dir eine Sünde sein.

2Ferner lehrte R. Ḥija b. Rabh aus Diphte: R. Jehošua͑ b. Qorḥa sagte: Wenn jemand seine Augen von der Wohltätigkeit abwendet, so ist es ebenso als würde er Götzen anbeten; hierbei heißt es:hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein nichtswürdiger Gedanke aufsteige &c. und dort heißt es: es sind nichtswürdige Leute aufgetreten, wie dort Götzendienst, ebenso hierbei Götzendienst.

3Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand ein blindes Auge, einen geschwollenen Bauch oder einen gekürzten Schenkel simuliert, so scheidet er nicht aus der Welt, ohne dazu gekommen zu sein.

4Dort haben wir gelernt: Man nötige ihnnicht, sein Haus oder seine [kostbaren] Geräte zu verkaufen. – Etwa nicht, es wird ja gelehrt, daß, wenn er sich goldener Geräte bedient, er sich silberner, und wenn silberner, er sich kupferner bedienen müsse!?

5R. Zebid erwiderte: Das ist kein Einwand; eines gilt von Bett und Tisch, und eines gilt von Bechern und Schüsseln. – Becher und Schüsseln deshalb nicht, weil er sagen kann, er empfinde gegen [minderwertige] einen Widerwillen, ebenso kann er ja auch von Bett und Tisch sagen, [minderwertige] seien ihm unerträglich!? Raba, der Sohn Rabbas, erwiderte: Dies gilt von einem silbernen Kamme.

6R. Papa erklärte: Das ist kein Einwand; das eine, solange es nicht zur Einforderungkommt, das andere, wenn es zur Einforderung kommt.

7WENN EINE WAISE VON IHRER MUTTER ODER IHREN BRÜDERN VERHEIRATET WORDEN IST, UND SIE IHR HUNDERT ODER FÜNFZIG ZUZ VERSCHRIEBEN HABEN, [SELBST] MIT IHRER WILLIGUNG, SO KANN SIE, SOBALD SIE GROSSJÄHRIG IST, VON IHNEN EINFORDERN, WAS SIE ERHALTENSOLLTE.

8R. JEHUDA SAGT, HAT [DER VATER] BEREITS EINE TOCHTER VERHEIRATET, SO GEBE MAN DER ANDEREN EBENSOVIEL, WIE ER DER ERSTEN GEGEBEN HAT. DIE WEISEN SAGEN, ES KOMME VOR, DASS JEMAND ARM WAR UND REICH WIRD ODER REICH WAR UND ARMWIRD; VIELMEHR SCHÄTZE MAN DAS VERMÖGEN UND GEBE IHR ENTSPRECHEND.

9GEMARA. Šemuél sagte: Bei der Versorgung richte man sich nach dem Vater. Man wandte ein: Die Töchter sind vom Vermögen des Vaters zu ernähren und zu versorgen. Und zwar: man sage nicht, lebte ihr Vater, so würde er ihr so und soviel gegeben haben, vielmehr schätze man das Vermögen und gebe ihr entsprechend. Dies gilt wohl von der Versorgung für den Ehemann!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Nein, von ihrer eigenen Versorgung. –

10Es heißt ja: zu ernähren und zu versorgen, und eines bedeutet wohl die Versorgung für den Ehemann und eines ihre eigene Versorgung!? – Nein, beides ihre eigene Versorgung, dennoch besteht kein Einwand, denn eines bedeutet Essen und Trinken und eines Kleider und Gewänder. –

11Wir haben gelernt: Die Weisen sagen, es komme vor, daß jemand arm war und reich wird oder reich war und arm wird; vielmehr schätze man das Vermögen und gebe ihr entsprechend. Was heißt arm und was heißt reich: wollte man sagen, arm heiße, arm an Vermögen, und reich heiße, reich an Vermögen, demnach wäre der erste Autor der Ansicht, man gebe ihr, auch wenn er reich war und arm geworden, nach dem früheren Verhältnisse; er hatte ja nichts!?

12Wahrscheinlich heißt arm, arm an Wohlwollen, und reich, reich an Wohlwollen, und er lehrt, daß man das Vermögen schätze und ihr entsprechend gebe; demnach richte man sich nicht nach der Mutmaßung. Dies ist eine Widerlegung Šemuéls!? – Er ist der Ansicht R. Jehudas, denn es wird gelehrt: R. Jehuda sagt, hat [der Vater] bereits eine Tochter verheiratet, so gebe man der anderen ebensoviel, wie er der ersten gegeben hat. –

13Sollte er doch sagen, die Halakha sei wie R. Jehuda!? – Hätte er gesagt, die Halakha sei wie R. Jehuda, so könnte man glauben, nur wenn er bereits eine verheiratet und somit seinen Willen bekundet hat, nicht aber, wenn er noch keine verheiratet hat, so lehrt er uns den Grund R. Jehudas, daß man sich nach der Mutmaßung richte, einerlei ob er bereits [eine Tochter] verheiratet hat oder nicht,

14nur lehrt er deshalb den Fall, wenn verheiratet, um die Ansicht der Rabbanan hervorzuheben: selbst wenn er eine bereits verheiratet und somit seinen Willen bekundet hat, richte man sich nicht nach der Mutmaßung.

15Raba sprach zu R. Ḥisda: Wir haben in deinem Namen vorgetragen, die Halakha sei wie R. Jehuda. Dieser erwiderte: Mögt ihr doch alle derartig schöne Dinge in meinem Namen vortragen. –

16Kann Raba dies denn gesagt haben, es wird ja gelehrt: Rabbi sagt, eine Tochter, die von den Brüdern unterhalten wird, erhalte ein Zehntel des Vermögens, und hierzu sagte Raba, die Halakha sei wie Rabbi!? – Das ist kein Einwand; das eine, wenn man sein Belieben kennt, das andere, wenn man es nicht kennt.

17Dies ist auch einleuchtend; R. Ada b. Ahaba sagte, daß Rabbi einst einer [Waise] ein Zwölftel des Vermögens gab, und da mithin ein Widerspruch besteht, so gilt wohl das eine, wenn man sein Belieben kennt, und das andere, wenn man es nicht kennt.

18Der Text. Rabbi sagte: Eine Tochter, die von den Brüdern unterhalten wird, erhält ein Zehntel des Vermögens. Sie sprachen zu Rabbi: Nach deiner Ansicht erhält, wenn jemand zehn Töchter und einen Sohn [hinterlassen] hat, der Sohn wegen der Töchter überhaupt nichts!?

19Dieser erwiderte: Ich meine es wie folgt: die erste erhält ein Zehntel des Vermögens, die andere von dem, was zurückbleibt, und die dritte von dem, was dann zurückbleibt, sodann teilen sie gleichmäßig. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.