Ketubbot — Blatt 9a

1Wenn jemand sagt, er habe eine offene Türgefunden, so ist er glaubhaft, sie für sich verbotenzu machen. —

2Weshalb dies, hierbei liegt ja ein zwiefacher Zweifel vor: es ist zweifelhaft, ob es unter ihmerfolgt ist oder nicht unter ihm, und auch wenn man annimmt, es sei unter ihm erfolgt, ist es zweifelhaft, ob gezwungenoder willig!? —

3Dies gilt von der Frau eines Priesters. Wenn du aber willst, sage ich, auch von der Frau eines Jisraéliten, wenn aber ihr Vater für sie die Antrauung empfangen hat, als sie noch nicht drei Jahre und einen Tag alt war. —

4Was lehrt er uns damit, wir haben ja bereits gelernt, daß, wenn jemand zu einer Frau sagt: ich habe dich mir angetraut, und sie sagt: du hast mich dir nicht angetraut, sie seinen Verwandten erlaubt, und ihm ihre Verwandten verboten seien!? —

5Man könnte glauben, nur da, wo er es bestimmt weiß, nicht aber hierbei, wo er es nicht bestimmtweiß, so lehrt er uns. —

6Kann R. Elea͑zar dies denn gesagt haben, R. Elea͑zar sagte ja, eine Frau werde ihrem Manne nur bei Verwarnungund heimlicher Zusammenkunftverboten, wie bei jenem Ereignisse!? —

7Glaubst du, in jenem Falle war ja keine Verwarnung und heimliche Zusammenkunfterfolgt; und hat man sie denn verboten!? —

8Das ist kein Einwand, denn er meint es wie folgt: die Frau wird ihrem Manne nur bei Verwarnung und heimlicher Zusammenkunft verboten, wie aus jenem Ereignisse zu entnehmen; da waren Verwarnung und heimliche Zusammenkunft nicht erfolgt, und sie wurde nicht verboten. Der Einwand bleibt bestehen: nur bei Verwarnung und heimlicher Zusammenkunft, nicht aber wegen der offenen Tür!? —

9Auch nach deiner Auffassung: etwa nur bei Verwarnung und heimlicher Zusammenkunft, nicht aber durch Zeugen!?

10Er meint es vielmehr wie folgt: eine Frau wird ihrem Manne nicht durch einen Zeugen verboten, sondern nur durch zwei Zeugen, bei Verwarnung und heimlicher Zusammenkunft auch durch einen Zeugen. Und die offene Tür gleicht ja [der Aussage] zweier Zeugen.

11Wenn man aber die Frage auf wirft, weshalb man sie demnach in jenem Fallenicht verboten hat, so geschah es deshalb, weil es gezwungen erfolgt war. Wenn du aber willst, sage ich, dies sei nach einer Lehre des R. Šemuél b. Naḥmani im Namen R. Jonathans zu erklären:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.