Kidduschin — Blatt 37b

1Er meint es wie folgt: dies lehrt, daß überall, wo es ‘kommen’ und ‘Wohnort’ heißt, der Besitz und die Eingesessenheit zu verstehen ist – so R. Jišma͑él. –

2Wieso erwiderte er demnach auf den Einwand R. A͑qibas, beim Šabbath heiße es ‘Wohnort’, hinsichtlich des Šabbath[gesetzes] werde dies [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert, sollte er ihm doch erwidert haben: ich spreche von [den Worten] ‘kommen’ und ‘Wohnort’!? – Er erwiderte ihm das eine und noch ein anderes: erstens spreche ich von [den Worten] ‘kommen’ und ‘Wohnort’, und zweitens ist gegen deine Einwendung, beim Šabbath[gesetz] heiße es ‘Wohnort’, [zu erwidern:] hinsichtlich des Šabbath[gesetzes] wird dies [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert. –

3Worin besteht ihr Streit? – Sie streiten darüber, ob in der Wüste Gußopfer dargebracht worden sind. R. Jišma͑e͑l ist der Ansicht, in der Wüste seien keine Gußopfer dargebracht worden, und R. A͑qiba ist der Ansicht, in der Wüste seien Gußopfer dargebracht worden.

4Abajje sagte: Dieser Autor der Schule R. Jišma͑éls folgert es aus der Lehre eines anderen Autors der Schule R. Jišma͑éls.

5In der Schule R. Jišma͑éls wurde nämlich gelehrt: Da in der Tora oft das Kommen schlechthin erwähnt wird, und an einer Stelle die Schrift dies mit Besitz und Eingesessenheit erklärt, so ist darunter auch überall Besitz und Eingesessenheit zu verstehen. –

6Und jener!? – Vom Könige und von den Erstlingen lehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu folgern. –

7Und der andere? – Beide sind nötig. Würde der Allbarmherzige es nur beim Könige und nicht bei den Erstlingen geschrieben haben, so könnte man glauben, die Erstlinge, die einen Genuß gewähren, beginnen sofort. Und würde er es nur bei den Erstlingen und nicht beim Könige geschrieben haben, so könnte man glauben, der König könne die Eroberung sofort beginnen. –

8Und jener!? – Sollte der Allbarmherzige es beim Könige und nicht bei den Erstlingen geschrieben, und ich würde gefolgert haben: wenn [das Gesetz] vom Könige, der die Eroberung sofort beginnen kann, erst nach der Besitznahme und der Eingesessenheit gilt, um wieviel mehr das der Erstlinge. –

9Und der andere!? – Wenn der Allbarmherzige es [nur bei jenem] geschrieben hätte, könnte man glauben, diese gleichen der Teighebe, so lehrt er uns.

10Wozu schrieb der Allbarmherzige, wenn du sagst, alles, wobei die Person pflichtig ist, gelte sowohl im Jisraéllande als auch außerhalb des Landes, [das Wort] ‘Wohnort’ beim Šabbathgesetze]!? – Dies ist nötig; man könnte glauben, [der Šabbath] benötige, da es im Abschnitte von den Festen geschrieben ist, der Weihung gleich den Festen, so lehrt er uns. –

11Wozu schrieb der Allbarmherzige [das Wort] ‘Wohnort’ beim [Gesetze] von Talg und Blut? – Dies ist nötig; da es im Abschnitte von den Opfern geschrieben ist, so könnte man glauben, zur Zeit, wo die Opfer[gesetze] gelten, seien auch Talg und Blut verboten, nicht aber zur Zeit, wo die Opfer[gesetze] nicht gelten, so lehrt er uns. –

12Wozu schrieb der Allbarmherzige [das Wort] ‘Wohnort’ [beim Gesetze] vom Ungesäuerten und dem Bitterkraute? – Dies ist nötig; da es heißt: mit Ungesäuertem und Bitterkraut sollen sie es essen, so könnte man glauben, nur wenn das Pesaḥopfer dargebracht wird, nicht aber, wenn das Pesaḥopfer nicht dargebracht wird, so lehrt er uns. –

13Wozu schrieb der Allbarmherzige [das Wort] ‘kommen’ beim [Gesetze] von den Tephillin? – Dies ist wiegen einer Lehre der Schule R. Jišma͑éls nötig: Übe dieses Gebot, denn wegen dessen kommst du in das Land. –

14Erklärlich ist nach demjenigen, welcher sagt, unter ‘Wohnort’ sei jeder Ort, in dem ihr wohnt, zu verstehen, der Schriftvers: sie aßen vom Ertrage des Landes vom folgenden Tage des Pesaḥs an; sie aßen vom folgenden Tage des Pesaḥs an, während sie vorher nicht gegessen hatten,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.