Kidduschin — Blatt 49a
1Die einfache Urkunde hat die Zeugen[unterschriften] auf der Innenseite, und die gefaltete hat die Zeugen auf der Rückseite. Wenn bei einer einfachen die Zeugen auf der Rückseite oder bei einer gefalteten die Zeugen auf der Innenseite unterschrieben sind, so sind beide ungültig. R. Ḥanina b. Gamliél sagt, wenn bei einer gefalteten die Zeugen auf der Innenseite unterschrieben sind, sei sie gültig, denn man kann aus ihr eine einfache machen. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, alles nach dem Landesbrauche.
2Und auf unseren Einwand, ob denn der erste Autor nicht der Ansicht sei, daß man sich nach dem Landesbrauche richte, erwiderte R. Aši: Wenn in der Ortschaft einfache [Urkunden] gebräuchlich sind und [der Schreiber] eine gefaltete, oder gefaltete gebräuchlich sind, und er eine einfache gefertigt hat, stimmen alle überein, daß er darauf geachtet habe;
3sie streiten nur über eine Ortschaft, wo sowohl einfache als auch gefaltete gebräuchlich sind, und er zu ihm gesagt hat, daß er ihm eine einfache fertige, dieser eine gefaltete gefertigt hat; einer ist der Ansicht, er habe darauf geachtet, und einer ist der Ansicht, er habe ihm nur einen Hinweis gegeben.
4R. Elea͑zar, denn wir haben gelernt: Wenn eine Frau zu einem gesagt hat: nimm für mich meinen Scheidebrief in jenem Orte in Empfang, und er ihn in einem anderen Otte in Empfang genommen hat, so ist er ungültig, und wie R. Elea͑zar sagt, gültig. Demnach ist er der Ansicht, sie habe ihm nur einen Hinweis gegeben.
5U͑la sagte: Sie streiten nur über einen Vorteil inbetreff des Geldwertes, wenn er aber die Abstammung betrifft, so sind alle der Ansicht, sie sei ihm nicht angetraut. – Aus welchem Grunde? – [Sie denkt:] ich will keinen Schub, der für meinen Fuß zu groß ist. Ebenso wird auch gelehrt: R. Šimo͑n pflichtet bei, daß, wenn er sie inbetreff seiner Abstammung zu [ihrem] Vorteil getäuscht hat, sie ihm nicht angetraut sei.
6R. Aši sagte: Dies ist auch aus unserer Mishna zu entnehmen, denn diese lehrt: mit der Zusicherung, daß ich Priester bin, und es sich herausstellt, daß er Levite ist, Levite, und es sich herausstellt, daß er Priester ist, Nathin, und es sich herausstellt, daß er Hurenkind ist, Hurenkind, und es sich herausstellt, daß er Nathin ist; und R. Šimo͑n streitet dagegen nicht.
7Mar, Sohn des R. Aši, wandte ein: Er lehrt: mit der Zusicherung, daß ich eine große Tochter oder Magd habe, und er keine hat, mit der Zusicherung, daß ich keine habe, und er eine solche hat; streitet er etwa nicht diesbezüglich, wo der Vorteil das Vermögen betrifft!?
8Vielmehr streitet er im Anfangsatze, und dies gilt auch vom Schlußsätze, ebenso gilt diesbezüglich sein Streit im Anfangsatze auch vom Schlußsatze. –
9Es ist ja nicht gleich; da betrifft bei beidem der Vorteil das Vermögen, und wenn er im Anfangsatze streitet, so gilt dies auch vom Schlußsatze, hierbei aber betrifft der Vorteil die Abstammung, und falls er auch diesbezüglich streitet, sollte dies gelehrt werden.
10Wenn du aber willst, sage ich: auch hierbei betrifft der Vorteil die Abstammung, denn unter groß ist nicht wirklich groß zu verstehen, sondern vornehm; sie kann sagen, sie wünsche keine, die ihre Worte auffängt und zu den Nachbarinnen trägt.
11Die Rabbanan lehrten: [Sagte er:] mit der Zusicherung, daß ich Schriftleser bin, so ist sie ihm, wenn er drei Schriftverse im Bethause vorgelesen hat, angetraut; R. Jehuda sagt, wenn er vorlesen und übersetzen kann. – Darf man denn eigenmächtig übersetzen, es wird ja gelehrt: R. Jehuda sagt, wer einen Schriftvers wörtlich übersetzt, sei ein Schwätzer, und wer etwas hinzufügt, beschimpfe und lästere!? – Vielmehr, unter Übersetzung ist unsere [überlieferte] Übersetzung zu verstehen.
12Dies nur dann, wenn er zu ihr gesagt hat, er sei Schriftleser, wenn er aber zu ihr gesagt hat, er sei Schriftkundiger, so muß er Pentateuch, Propheten und Hagiographen mit Genauigkeit lesen können.
13[Sagte er:] mit der Zusicherung, daß ich die Lehre studiere, so bezieht sich dies, wie Ḥizqija sagt, auf die [überlieferte] Halakha, und wie R. Joḥanan sagt, auf die Tora.
14Man wandte ein: Unter Lehre ist, wie R. Meír sagt, die Halakha, und wie R. Jehuda sagt, die Schriftauslegung zu verstehen. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.