Kidduschin — Blatt 48b

1einer ist der Ansicht, der Arbeitslohn sei erst bei Beendigung fällig, und einer ist der Ansicht, der Arbeitslohn sei von Beginn bis zur Beendigung fällig.

2Wenn du willst, sage ich: alle sind der Ansicht, der Arbeitslohn sei von Beginn bis zur Beendigung fällig, und daß ferner die Antrauung mit einem Darlehen ungültig sei, und hier streiten sie, ob der Handwerker den Mehrwert des Gerätes erwerbe; einer ist der Ansicht, der Handwerker erwerbe den Mehrwert des Gerätes, und einer ist der Ansicht, der Handwerker erwerbe nicht den Mehrwert des Gerätes.

3Wenn du aber willst, sage ich: alle sind der Ansicht, der Handwerker erwerbe nicht den Mehrwert des Gerätes, ferner auch, daß der Arbeitslohn von Beginn bis zur Beendigung fällig sei, und ferner, daß die Antrauung mit einem Darlehen ungültig sei, und hier streiten sie über den Fall, wenn er etwas vom seinigen zugefügt hat; einer ist der Ansicht, bei einem Darlehen und einer Peruṭa rechne sie mit der Peruṭa, und einer ist der Ansicht, sie rechne mit dem Darlehen.

4Sie führen den Streit der Autoren der folgenden Lehre. [Sagte er: sei mir angetraut] mit dem Lohne für die Arbeit, die ich dir geleistet habe, so ist sie ihm nicht angetraut, wenn aber: mit dem Lohne für die Arbeit, die ich dir leisten werde, so ist sie ihm angetraut. R. Nathan sagt, [sagte er:] mit dem Lohne für die Arbeit, die ich dir leisten werde, sei sie ihm nicht angetraut, und um so weniger, wenn: mit dem Lohne für die Arbeit, die ich dir geleistet habe.

5R. Jehuda der Fürst sagte: In Wirklichkeit sagten sie, sie sei ihm nicht angetraut, einerlei ob [er gesagt hat:] mit dem Lohne für die Arbeit, die ich dir geleistet habe, oder: mit dem Lohne für die Arbeit, die ich dir leisten werde; hat er etwas vom seinigen zugefügt, so ist sie ihm angetraut.

6Zwischen dem ersten Autor und R. Nathan besteht ein Unterschied hinsichtlich des Arbeitslohnes, und zwischen R. Nathan und R. Jehuda dem Fürsten besteht ein Unterschied hinsichtlich eines Darlehens und einer Peruṭa; einer ist der Ansicht, bei einem Darlehen und einer Peruṭa rechne sie mit dem Darlehen, und einer ist der Ansicht, sie rechne mit der Peruṭa.

7WENN ER ZU IHR GESAGT HAT:] SEI MIR MIT DIESEM BECHER WEIN ANGETRAUT, UND ES SICH HERAUSSTELLT, DASS ES HONIG IST, ODER: MIT DIESEM BECHER HONIG, UND ES SICH HERAUSSTELLT, DASS ES WEIN IST, ODER: MIT DIESEM SILBERNEN DENAR, UND ES SICH HERAUSSTELLT, DASS ER GOLD IST, ODER: GOLDENEN, UND ES SICH HERAUSSTELLT, DASS ER SILBER IST, ODER: MIT DER ZUSICHERUNG, DASS ICH REICH BIN, UND ES SICH HERAUSSTELLT, DASS ER ARM IST, ODER: ARM BIN, UND ES SICH HERAUSSTELLT, DASS ER REICH IST, SO IST SIE IHM NICHT ANGETRAUT. R. ŠIMÓN SAGT, HAT ER SIE ZU [IHREM] VORTEIL GETÄUSCHT, SEI SIE IHM ANGETRAUT.

8GEMARA. Die Rabbanan lehrten: [Sagte er:] sei mir mit dem Becher angetraut, so erfolgt dies, wie das Eine lehrt, mit diesem und dem Inhalt, wie ein Anderes lehrt, mit dem Inhalt und nicht mit diesem, und wie ein Anderes lehrt, mit diesem und nicht mit dem Inhalt. Jedoch widersprechen sie einander nicht; eines gilt von Wasser, eines von Wein und eines von Saft.

9HAT ER SIE ZU [IHREM] VORTEIL GETÄUSCHT, SEI SIE IHM ANGETRAUT. Hält denn R. Šimo͑n nichts von der Lehre, daß, wenn er Wein sein sollte und er sich als Essig herausstellt, Essig, und er sich als Wein herausstellt, beide zurücktreten können!? Wir sagen also, manchem sei Essig lieber und manchem sei Wein lieber, ebenso sollte man auch hierbei sagen, manchem sei Silber lieber und nicht Gold!?

10R. Šimi b. Aši erwiderte: Ich traf Abajje sitzen und seinem Sohne erklären: Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er zu seinem Beauftragten gesagt hat: borge mir einen silbernen Denar und geh und traue mir jene Frau an, und dieser ihm einen goldenen Denar geborgt hat. Einer ist der Ansicht, er achtete darauf, und einer ist der Ansicht, er gab ihm nur einen Hinweis. –

11Wieso heißt es demnach: sei mir angetraut, es sollte ja heißen: sei ihm angetraut!? Wieso: hat er sie zu [ihrem] Vorteil getäuscht, es sollte ja heißen: hat er ihn zum Vorteil getäuscht!? Wieso: und es sich herausstellt, er [gab ihr] ja von vornherein einen aus Gold!?

12Vielmehr, sagte Raba, ich und der Löwe des Kollegiums, das ist R. Ḥija b. Abin, erklärten es: Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn sie zu ihrem Bevollmächtigten gesagt hat: geh, nimm für mich von jenem meine Antrauung in Empfang, denn er sagte mir, daß ich ihm mit einem Silberdenar angetraut sein solle, und als dieser hinging, jener ihm einen Golddenar gab; einer ist der Ansicht, sie achtete darauf, und einer ist der Ansicht, sie gab ihm damit nur einen Hinweis. – Wieso heißt es: sich herausstellt!? – Wenn er in einen Lappen gewickelt war.

13Abajje sagte: R. Šimo͑n, R. Šimo͑n b. Gamliél und R. Elea͑zar sind alle der Ansicht, er habe ihm nur einen Hinweis gegeben. R. Šimo͑n, wie wir bereits gesagt haben. R. Šimo͑n b. Gamliél, denn wir haben gelernt:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.