Kidduschin — Blatt 53b

1Ist dies denn nicht von selbst zu verstehen!? Rabin der Greis erklärte es vor Rabh: Die Schrift sagt ist es, es verbleibt bei seinem Sein.

2WENN MIT GEHEILIGTEM, SO HAT ER SIE SICH, FALLS VORSÄTZLICH, ANGETRAUT, FALLS VERSEHENTLICH, NICHT ANGETRAUT — SO R. MEÍR; R. JEHUDA SAGT, VERSEHENTLICH HABE ER SIE SICH ANGETRAUT, VORSÄTZLICH HABE ER SIE SICH NICHT ANGETRAUT. R. Ja͑qob sagte: Ich habe von R. Joḥanan zwei Dinge gehört: vom Zehnten bei Unvorsätzlichkeit nach R. Jehuda, und vom Geheiligten bei Unvorsätzlichkeit nach R. Meír, [weshalb] bei beidem die Frau nicht angetraut sei.

3Hinsichtlich des einen [erklärte er,] weil die Frau es nicht wünsche, und hinsichtlich des einen, weil beide es nicht wünschen; ich weiß aber nicht, von welchem von diesen. R. Jirmeja sagte: Wir wollen nun sehen; beim Zehnten wünscht sie es nicht, wegen der Reisebeschwerden, ihm aber ist es erwünscht, sich eine Frau umsonst anzueignen; beim Geheiligten wünschen beide nicht, daß ihretwegen das Geheiligte entweiht werde.

4R. Ja͑qob sagte: Das Entgegengesetzte leuchtet ein: beim Zehnten kann man sagen, sie wünsche es nicht, wegen der Reisebeschwerden, und er wünsche es nicht, wegen eines Reiseunfalles, beim Geheiligten aber wünscht sie allerdings nicht, daß ihretwegen das Geheiligte entweiht werde, aber ist es etwa ihm nicht erwünscht, sich eine Frau umsonst anzueignen!?

5Raba fragte R. Ḥisda: Die Frau ist ihm nicht angetraut, aber wird das Geld profan? Dieser erwiderte: Wieso sollte, wenn die Frau ihm nicht angetraut wird, das Geld profan werden!?

6R. Ḥija b. Abin fragte R. Ḥisda: Wie verhält es sich beim Verkaufe? Dieser erwiderte: Auch beim Verkaufe erfolgt keine Aneignung.

7Er wandte gegen ihn ein: Ein Krämer gleicht einem Privatmanne — so R. Meír; R. Jehuda sagt, ein Krämer gleiche einem Geldwechsler.

8Ihr Streit besteht nur insofern, indem der eine sagt, der Krämer gleiche einem Geldwechsler, und der andere sagt, der Krämer gleiche einem Privatmanne, alle stimmen jedoch überein, daß, wenn er es ausgegeben hat, eine Veruntreuung erfolgt sei!? — R. Meír sagte es nach der Ansicht R. Jehudas: nach meiner Ansicht ist, wenn er es ausgegeben hat, keine Veruntreuung erfolgt, aber auch du solltest mir beipflichten, daß der Krämer einem Privatmanne gleiche; dieser aber erwiderte ihm: nein, er gleicht einem Geldwechsler.

9Rabh sagte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.