Kidduschin — Blatt 54b

1Zwei Tannaím streiten über die Ansicht R. Jehudas.

2U͑la sagte im Namen Bar Padas: R. Meír ist der Ansicht, das Geheiligte werde vorsätzlich entweiht und versehentlich nicht entweiht, und nur hinsichtlich des Opfers sagten sie, daß es versehentlich entweiht werde. — Wieso ist er, wenn es nicht entweiht wird, zu einem Opfer verpflichtet!? —

3Vielmehr, als Rabin kam, erklärte er im Namen Bar Padas: R. Meír ist der Ansicht, das Geheiligte werde vorsätzlich entweiht und versehentlich nicht entweiht, und nur hinsichtlich der Verzehrung sagten sie, daß es versehentlich entweiht werde.

4R. Naḥman sagte im Namen des R. Ada b. Ahaba: Die Halakha ist beim [zweiten] Zehnten wie R. Meír, weil der Autor nach seiner Ansicht anonym lehrt, und beim Geheiligten wie R. Jehuda, weil der Autor nach seiner Ansicht anonym lehrt. — Wo dies wie R. Meír beim Zehnten? —

5Wir haben gelernt: Beim vierjährigen Weinberge gibt es, wie die Schule Šammajs sagt, kein Fünftel und keine Fortschaffung; die Schule Hillels sagt, es gebe wohl.

6Die Schule Šammajs sagt, bei diesem gebe es Abfall und Traubennachlese; die Schule Hillels sagt, alles in die Kelter.

7Was ist der Grund der Schule Hillels? Sie folgert es durch [das Wort] heilig vom Zehnten, wie es beim Zehnten das Fünftel und die Fortschaffung gibt, ebenso gibt es beim vierjährigen Weinberge das Fünftel und die Fortschaffung. Die Schule Šammajs aber folgert nicht durch [das Wort] heilig vom Zehnten.

8Wessen Ansicht ist nun die Schule Hillels, die es mit dem Zehnten vergleicht: wenn der des R. Jehuda, wieso kommt alles in die Kelter, dieser sagt ja, der Zehnt sei Eigentum des Gemeinen, doch wohl der des R. Meír. —

9Wo dies wie R. Jehuda beim Geheiligten? — Wir haben gelernt: Wenn er es durch einen Vollsinnigen geschickt und bevor dieser zum Krämer kam, sich erinnert hat, so hat der Krämer, wenn er es ausgegeben hat, die Veruntreuung begangen. —

10Gibt es denn nicht eine Lehre nach R. Jehuda beim Zehnten, wir haben ja gelernt, wer seinen zweiten Zehnten auslöst, müsse ein Fünftel hinzufügen, einerlei ob seinen Ertrag oder Geschenktes. Nach wessen Ansicht: wenn nach R. Meír, wieso kann er verschenkt werden, dieser sagt ja, er sei Eigentum Gottes; doch wohl nach R. Jehuda!? —

11Nein, tatsächlich nach R. Meír, und hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er ihm das Unverzehntete gegeben hat, und er ist der Ansicht, Priestergaben, die nicht abgehoben sind, gelten nicht als abgehoben. —

12Komm und höre: Wer seinen vierjährigen Weinberg auslöst, füge das Fünftel hinzu, einerlei ob seinen Ertrag oder Geschenktes. Nach wessen Ansicht: wenn nach R. Meír, wieso können solche [Früchte] verschenkt werden, er folgert ja durch [das Wort] heilig vom Zehnten; doch wohl nach R. Jehuda!? —

13Nein, tatsächlich nach R. Meír, und hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er sie als Knospenansatz erhalten hat, gegen die Ansicht R. Joses, welcher sagt, der Knospenansatz sei verboten, weil er als Frucht gilt. —

14Komm und höre: Wenn jemand den [zweiten] Zehnten zum Preise eines Sela͑ an sich gezogen und dieser, bevor er ihn eingelöst hat, auf zwei gestiegen ist, so zahle er nur einen Sela͑, sodaß er einen Sela͑ verdient, denn der zweite Zehnt ist sein. Nach wessen Ansicht: wenn nach R. Meír, wieso verdient er einen Sela͑, der Allbarmherzige sagt ja: er gebe das Geld und soll es erstehen; doch wohl nach R. Jehuda!? —

15Tatsächlich nach R. Jehuda, aber nach dessen Ansicht gibt es nur eine anonyme Lehre, nach der [des R. Meír] aber zwei. —

16Wenn die Anonymität entscheidend ist, so ist es ja einerlei, ob sie einmal vorkommt oder zweimal vorkommt!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Die Halakha ist wie R. Meír, weil in der Beḥirta nach ihm gelehrt wird.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.