Kidduschin — Blatt 66b
1Ich entnehme es aus folgender Lehre: R. Šimo͑n erzählte: Einst untersuchte man den Disqisteich in Jabne, der sich im Rufe der Vollständigkeit befand, und es ergab sich, daß er unvollständig war.
2R. Tryphon erklärte dann alles, was durch diesen Reinheit erlangt hatte, als rein, R. A͑qiba aber als unrein. R. Tryphon sprach: Dieses Tauchbad befand sich im Zustande der Vollständigkeit, und wegen des Zweifels willst du es als unvollständig erklären; wegen des Zweifels ist es nicht als unvollständig zu erklären. R. A͑qiba sprach: Diese Person befand sich im Zustande der Unreinheit, und wegen des Zweifels willst du sie als rein erklären; wegen des Zweifels ist sie nicht als rein zu erklären.
3R. Tryphon sprach: Dies gleicht ja dem Falle, wenn [ein Priester] am Altar steht und Dienst tut, und es bekannt wird, daß er der Sohn einer Geschiedenen oder einer Ḥaluça sei, wobei sein Dienst gültig ist. R. A͑qiba sprach: Dies gleicht dem Falle, wenn [ein Priester] am Altar steht und Dienst tut, und es bekannt wird, daß er gebrechenbehaftet sei, wobei sein Dienst ungültig ist.
4R. Tryphon sprach: Du vergleichst dies mit einem Gebrechenbehafteten, ich vergleiche es mit dem Sohne einer Geschiedenen oder einer Ḥaluça. Wir wollen nun sehen, wem dies gleicht; gleicht es dem Sohne einer Geschiedenen oder einer Ḥaluça, so behandeln wir es wie den Fall vom Sohne einer Geschiedenen oder einer Ḥaluça, gleicht es einem Gebrechenbehafteten, so behandeln wir es wie den Fall vom Gebrechenbehafteten.
5Hierauf begann R. A͑qiba zu deduzieren: das Tauchbad wird durch einen einzelnen [Zeugen] untauglich und der Gebrechenbehaftete wird durch einen einzelnen [Zeugen] untauglich, nicht aber ist vom Sohne einer Geschiedenen oder einer Ḥaluça zu beweisen, der nur durch zwei [Zeugen] untauglich wird.
6Eine andere Deduktion: beim Tauchbade haftet die Untauglichkeit an diesem selbst und beim Gebrechenbehafteten haftet die Untauglichkeit an diesem selbst, nicht aber ist vom Sohne einer Geschiedenen oder einer Ḥaluça zu beweisen, bei dem die Untauglichkeit von anderen kommt. Hierauf sprach R. Tryphon zu ihm: A͑qiba, wer sich von dir trennt, trennt sich vom Leben.
7Von welchem Gebrechenbehafteten, bei dem die Untauglichkeit durch einen einzelnen [Zeugen] erfolgt, wird hier gesprochen: widerspricht er ihm, so ist er ja nicht glaubhaft, doch wohl, wenn er schweigt,
8dem entsprechend beim Sohne einer Geschiedenen oder einer Ḥaluça, wenn er schweigt, und er lehrt: das Tauchbad wird durch einen einzelnen [Zeugen] untauglich und der Gebrechenbehaftete wird durch einen einzelnen [Zeugen] untauglich, nicht aber ist vom Sohne einer Geschiedenen oder einer Ḥaluça zu beweisen, der nur durch zwei [Zeugen] untauglich wird. –
9Und Abajje!? – Er kann dir erwidern: tatsächlich, wenn dieser ihm widerspricht, und zwar ist er deshalb glaubhaft, weil er zu ihm sagt: entkleide dich und zeige. Deshalb heißt es auch: beim Tauchbade haftet die Untauglichkeit an diesem selbst und beim Gebrechenbehafteten haftet die Untauglichkeit an diesem selbst, nicht aber ist vom Sohne einer Geschiedenen oder einer Ḥaluça zu beweisen, bei dem die Untauglichkeit von anderen kommt. –
10Woher, daß die Dienstverrichtung des Sohnes einer Geschiedenen oder einer Ḥaluça gültig ist? R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Die Schrift sagt: es soll ihm und seinen Kindern nach ihm sein, einerlei ob es makellose Kinder oder bemakelte Kinder sind.
11Der Vater Šemuéls entnimmt dies aus folgendem: segne, Herr, seinen Wohlstand und lasse dir gefallen das Tun seiner Hände, selbst das der Entweihten laß dir gefallen.
12R. Jannaj entnimmt dies aus folgendem: du sollst dich an den Priester wenden, der zu dieser Zeit sein wird; könnte es dir denn in den Sinn kommen, jemand werde zu einem Priester gehen, der nicht zu seiner Zeit ist? Vielmehr ist dies auf einen zu beziehen, der tauglich war und entweiht befunden wird. –
13Woher, daß die Dienstverrichtung des Gebrechenbehafteten ungültig ist? R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls. Die Schrift sagt: daher sprich zu ihm: ich gebe ihm meinen Bund Frieden [šalom], wenn er unversehrt [šalem] ist, nicht aber, wenn er fehlerhaft ist. – Es heißt ja šalom!? R. Naḥman erwiderte: Das Vav in šalom ist geteilt.
14IN JEDEM FALLE, WO DIE ANTRAUUNG GÜLTIG IST UND DABEI KEINE SÜNDE BEGANGEN WIRD, FOLGT DAS KIND DEM MANNE; DIES IN DEM FALLE, WENN EINE PRIESTERSTOCHTER, EINE LEVITIN ODER EINE JISRAÉLITIN VON EINEM PRIESTER, EINEM LEVITEN ODER EINEM JISRAÉLITEN GEHEIRATET WIRD.
15IN JEDEM FALLE, WO DIE ANTRAUUNG GÜLTIG IST UND DABEI EINE SÜNDE BEGANGEN WIRD, FOLGT DAS KIND DEM BEMAKELTEN; DIES IN DEM FALLE, WENN EINE WITWE VOM HOCHPRIESTER, EINE GESCHIEDENE ODER EINE ḤALUÇA VON EINEM GEMEINEN PRIESTER, EIN HURENKIND ODER EINE NETHINA VON EINEM JISRAÉLITEN, ODER EINE JISRAÉLITIN VON EINEM HURENKINDE ODER EINEM NATHIN GEHEIRATET WIRD.
16IN JEDEM FALLE, WO IHRE ANTRAUUNG MIT DIESEM NICHTIG IST, MIT EINEM ANDEREN ABER GÜLTIG SEIN WÜRDE, IST DAS KIND EIN HURENKIND; DIES IN DEM FALLE, WENN JEMAND EINER IN DER TORA GENANNTEN INZESTVERBOTENEN BEIWOHNT. IN JEDEM FALLE, WO IHRE ANTRAUUNG MIT DIESEM NICHTIG IST UND AUCH MIT EINEM ANDEREN NICHTIG SEIN WÜRDE, GLEICHT DAS KIND IHR; DIES IST DER FALL BEIM KINDE EINER SKLAVIN ODER EINER NICHTJÜDIN.
17GEMARA. IN JEDEM FALLE, WO DIE ANTRAUUNG GÜLTIG IST. R. Šimo͑n sprach zu R. Joḥanan: Ist es denn eine stichhaltige Regel, daß, wenn die Antrauung gültig ist und dabei keine Sünde begangen wird, das Kind dem Manne folge, wenn
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.