Kidduschin — Blatt 67a

1ein Proselyt ein Hurenkind heiratet, ist ja die Antrauung gültig und wird dabei keine Sünde begangen, dennoch folgt das Kind dem Bemakelten!? Es wird nämlich gelehrt: Wenn ein Proselyt ein Hurenkind geheiratet hat, so ist das Kind ein Hurenkind – so R. Jose. Dieser erwiderte: Du glaubst wohl, unsere Mišna vertrete die Ansicht R. Joses, sie vertritt die des R. Jehuda, welcher sagt, ein Proselyt dürfe kein Hurenkind heiraten, und wenn die Antrauung gültig ist und eine Sünde begangen wird, folgt das Kind dem Bemakelten. –

2Sollte er es doch lehren!? – Er lehrt im Schlußsatze ‘in jedem Falle’, und dies ist einschließend.

3Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich ist hier die Ansicht R. Joses vertreten, denn er lehrt ‘dies in dem Falle’ und dies ist ausschließend. –

4Gibt es denn außer diesen Fällen weiter keine mehr, wenn ein Entweihter eine Jisraélitin heiratet, ist ja die Antrauung gültig und wird dabei keine Sünde begangen, und das Kind folgt dem Manne!? – Das ist kein Einwand; er ist der Ansicht des R. Dostaj b. R. Jehuda. –

5Wenn ein Jisraélit eine Entweihte heiratet, ist ja die Antrauung gültig und wird dabei keine Sünde begangen, und das Kind folgt dem Manne!? – Er lehrt im Anfangsatze ‘in jedem Falle’, und dies ist einschließend. –

6Sollte er es doch ausdrücklich lehren!? – Er kann es nicht [summarisch] lehren; wenn er etwa lehren wollte: wenn eine Priesterstochter, eine Levitin, eine Jisraélitin oder eine Entweihte von einem Priester, einem Leviten oder einem Jisraéliten geheiratet wird, so ist ja die Entweihte einem Priester verboten. –

7Es gibt ja aber noch den Fall des Rabba b. Bar Ḥana!? Rabba b. Bar Ḥana sagte nämlich im Namen R. Joḥanans: Wenn ein Miçri zweiter Generation eine Miçrith erster Generation geheiratet hat, so ist das Kind dritter Generation!? –

8Er lehrt im Anfangsatze ‘in jedem Falle’, und dies ist einschließend. Nach R. Dimi aber, welcher sagt, er sei zweiter Generation, sind [die Worte] ‘dies in dem Falle’ ausschließend. –

9Es gibt ja aber noch den Fall, den Rabin, als er kam, im Namen R. Joḥanans lehrte, daß bei den [weltlichen] Völkern [das Kind] dem Manne folge,

10und wenn sie sich bekehrt haben, es dem Bemakelten unter beiden folge!? – Er lehrt ‘dies in dem Falle’, und dies ist ausschließend. –

11Was soll dies; erklärlich ist unsere Mišna, wenn du sagst, sie vertrete die Ansicht R. Jehudas, [die Worte] ‘in jedem Falle’ im Anfangsatze schließen die Antrauung eines Jisraéliten mit einer Entweihten und den Fall des Rabba b. Bar Ḥana ein, [die Worte] ‘dies in dem Falle’ schließen die Fälle R. Dimis und Rabins aus,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.