Meïla — Blatt 5a

1spricht unsere Mišna vom Erlaubtsein zum Blutsprengen, oder spricht unsere Mišna vom Erlaubtsein zum Essen? Ḥizqija sagte, unsere Mišna spreche vom Erlaubtsein zum Schlachten: R. Johanan sagte, unsere Mišna spreche vom Erlaubtsein zum Essen.

2R. Zera sprach: Aus unserer Mišna ist weder die Ansicht Ḥizqijas noch die Ansicht R. Joḥanans zu erweisen. –

3Wir haben gelernt: Das über Nacht liegen geblichen, unrein geworden oder hinausgekommen ist. Doch wohl, wenn das Blut über Nacht liegen geblieben ist, und er lehrt, daß es dabei keine Veruntreuung gebe.

4Somit ist hieraus zu entnehmen, daß unsere Mišna vom Erlaubtsein zum Sprengen spricht. –

5Nein, wenn das Fleisch über Nacht liegen geblieben, das Blut aber gesprengt worden ist; deshalblehrt er, daß es dabei keine Veruntreuung gebe. –

6Wir haben gelernt: Welches war den Priestern noch nicht erlaubt? Das außerhalb der Frist oder außerhalb des Ortes geschlachtet worden ist, oder dessen Blut Untaugliche aufgenommen oder gesprengt haben.

7In welchem Falle: wollte man sagen, wenn Untaugliche es gesprengt haben und Untaugliche es aufgenommen hatten, wozu ist beides nötig!?

8Doch wohl, wenn Untaugliche es aufgenommen oder Untaugliche es gesprengt haben,

9und er lehrt, daß es dabei eine Veruntreuung gebe; somit ist hierauszu entnehmen, daß unsere Mišna vom Erlaubtsein zum Sprengen spricht.

10R.Joseph wandte ein: Dort haben wir gelernt:

11Wegen des Blutes eines untauglichen Sündopfers ist das Waschennicht erforderlich, einerlei ob estauglich war und untauglich geworden ist, oder ob es überhaupt nicht tauglich war und untauglich geworden ist.

12Welches war tauglich und ist untauglich geworden? Das über Nacht gestanden hat, unrein geworden ist oder hinausgekommen war.

13Welches war überhaupt nicht tauglich? Wenn [das Opfer] außerhalb des Ortes oder außerhalb der Frist geschlachtet worden ist, oder Untaugliche das Blut aufgenommen oder gesprengt haben.

14In welchem Falle, wenn du sagst, es sei auf diese Weise zu unterscheiden: wollte man sagen, wenn Untaugliche [das Blut] aufgenommen und Untaugliche es gesprengt haben, wonach nur dann wegen des Blutes das Waschen nicht erforderlich ist, wenn aber Taugliche [das Blut] aufgenommen oder gesprengt haben, sei wegen des Blutes das Waschen erforderlich,

15so heißt es ja diesbezüglichder von seinem Blute sprengt, nicht aber, wenn es bereits gesprengt wordenist!? Vielmehr ist es nicht genauzu nehmen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.