Meïla — Blatt 6b

1BEIM FLEISCHE VOM HOCHHEILIGEN, DAS VOR DEM BLUTSPRENGEN HINAUSGEKOMMEN WAR, GIBT ES, WIE

2R. ELIE͑ZER SAGT, EINE VERUNTREUUNG UND MAN IST WEGEN DESSEN NICHT SCHULDIG WEGEN VERWERFLICHEM, UEBRIGGEBLIEBENEM UND UNREINEM.

3R. A͑QIBA SAGT, ES GEBE DABEI KEINE VERUNTREUUNG UND MAN SEI DIESERHALB SCHULDIG WEGEN VERWERFLICHEM, ÜBRIGGEBLIEBENEM UND UNREINEM.

4R. A͑QIBA SPRACH: ENTHEBT ETWA NICHT, WENN JEMAND SEIN SÜNDOPFER ABGESONDERT HATTE UND ES ABHANDEN GEKOMMEN WAR, UND NACHDEM ER SEINERSTATT EIN ANDERES ABGESONDERT HAT, DAS ERSTE SICH WIEDER EINFINDET UND NUNMEHR BEIDE DASTEHEN,

5DAS BLUT, WIE ES DAS FLEISCH DESSELBEN ENTHEBT, AUCH DAS FLEISCH DES ANDEREN?

6WENN NUN DAS BLUT DAS FLEISCH DES ANDEREN DER VERUNTREUUNG ENTHEBT, SO ENTHEBT ES DAS FLEISCH DESSELBEN ERST RECHT.

7WENN DIE OPFERTEILE VON MINDERHEILIGEM VOR DEM BLUTSPRENGEN HINAUSGEKOMMEN SIND, SO GIBT ES BEI IHNEN, WIE

8R. ELIE͑ZER SAGT, KEINE VERUNTREUUNG UND MAN IST IHRETWEGEN NICHT SCHULDIG WEGEN VERWERFLICHEM, ÜBRIGGEBLIEBENEM UND UNREINEM. R. A͑QIBA SAGT, ES GEBE DABEI EINE VERUNTREUUNG UND MAN SEI IHRETWEGEN SCHULDIG WEGEN VERWERFLICHEM, ÜBRIGGEBLIEBENEM UND UNREINEM.

9GEMARA. Wozu ist beidesnötig? –

10Dies ist nötig. Würde er es nur vom Hochheiligen gelehrt haben, so könnte man glauben, R. Elie͑zer sage nur hierbei, daß es dabei eine Veruntreuung gebe, weil das vorschriftsmäßige Sprengen es aus der Veruntreuung bringt und das unvorschriftsmäßige es nicht aus der Veruntreuung bringt,

11hinsichtlich des Gelangens zur Veruntreuung aber pflichte er R. A͑qiba bei, daß es auch durch das unvorschriftsmäßige zur Veruntreuung gelange.

12Und würde er es nur vom Minderheiligen gelehrt haben, so könnte man glauben, nur vom Minderheiligen sage R. A͑qiba, daß es dabei eine Veruntreuung gebe, weil es auch durch das unvorschriftsmäßige Sprengen zur Veruntreuung gelangt,

13beim Hochheiligen aber, wobei es sich um die Enthebung handelt, bringe das unvorschriftsmäßige es nicht aus der Veruntreuung, so lehrt er uns.

14R. Joḥanan sagte: Das, was R. A͑qiba sagt, wenn es hinausgekommen ist, sei das Sprengen wirksam, gilt nur von dem Falle, wenn ein Teil hinausgekommen ist, nicht aber sagt es R. A͑qiba von dem Falle, wenn alles hinausgekommen ist.

15R. Asi sprach zu R. Joḥanan: Bereits lehrten mich die Kollegen in der Diaspora,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.