Menachot — Blatt 14b

1verwerflich ist, um wieviel mehr hierbei, wo die Absicht sich auf das Schlachtopfer selbst bezieht!?

2Vielmehr, erklärte R. Joḥanan, ist folgendes der Grund R. Joses: die Schrift behandelt sieals einen Körper und die Schrift behandelt sie als zwei Körper; als einen Körper, indem sie von einander abhängig sind, und als zwei Körper, denn der Allbarmherzige sagt, daß das eine besonders und das andere besonders hergerichtet werde. Hat man sie vereinigt,

3so werden sie vereinigt, denn die Schrift behandelt sie als einen Körper; hat man sie geteilt, so gelten sie als geteilt, denn die Schrift behandelt sie als zwei Körper.

4R. Joḥanan fragte: Wie ist es, wenn man eines der Brote des Dankopfers verwerflich gemachthat? Wenn eines des Gebäck-Speisopfers? Da trug ihm R. Taḥlipha aus dem Westen vor: Dasselbe gilt auch von den Broten des Dankopfers und ebenso vom Gebäck-Speisopfer.

5Die Rabbanan lehrten: Hat man beim Schlachten beabsichtigt, eine halbe Olive zu essen, und ebenso auch beim Sprengen, eine halbe Olive zu essen, so ist es verwerflich, weil das Schlachten und das Sprengen vereinigtwerden.

6Manche sagen, dies gelte nur von Schlachten und Sprengen, weil beide erlaubtmachen, nicht aber von [Blut]aufnahme und Hinbringen, manche aber sagen, wenn dies von jenen gilt, die von einander entferntsind, so gilt dies um so mehr von diesen, die auf einander folgen. –

7Dem ist ja aber nicht so, Levi lehrte ja, daß die vier Dienstverrichtungen, das Schlachten, das Sprengen, die [Blut]aufnahme und das Hinbringen, hinsichtlich der Verwerflichkeit nicht vereinigt werden!? Raba erwiderte: Dies ist kein Einwand; eines nach Rabbi und eines nach den Rabbanan.

8Es wird nämlich gelehrt: Hat man das eine Lamm geschlachtet [in der Absicht], eine halbe Olivevon dem einen Kuchen zu essen, und das andere [in der Absicht], eine halbe Olive vom anderen Kuchen zu essen, so ist es, wie Rabbi sagt, in diesem Falle tauglich.

9Abajje sprach zu ihm: Allerdings ist Rabbi dieser Ansicht beim halben Quantumdes halben Erlaubtmachenden, ist er etwa dieser Ansicht auch beim halben Quantum des vollständigenErlaubtmachenden!?

10Raba b. R. Ḥanan sprach zu Abajje: Wäre Rabbi dieser Ansichtbeim halben Quantum des vollständigen Erlaubtmachenden, so würde er dieser Ansicht sein auch beim halben Quantum des halben Erlaubtmachenden, mit Rücksicht auf das halbe Quantum des vollständigen Erlaubtmachenden, denn auch R. Jose berücksichtigt dies und auch die Rabbanan berücksichtigen dies.

11R. Jose berücksichtigt dies, denn wir haben gelernt: Wenn [in der Absicht], den Weihrauch am folgenden Tage aufzuräuchern, so ist es, wie R. Jose sagt, untauglich, und darauf ist die Ausrottung nicht gesetzt; die Weisen sagen, es sei verwerflich und man sei der Ausrottung schuldig.

12Die Rabbanan berücksichtigen dies, denn wir haben gelernt: Hat man es beim Haufen und nicht beim Weihrauch, beim Weihrauch und nicht beim Haufen verwerflich gemacht, so ist es, wie R. Meír sagt, verwerflich und man ist der Ausrottung schuldig; die Weisen sagen, die Ausrottung sei darauf nur dann gesetzt, wenn man das vollständige Erlaubtmachende verwerflich gemachthat.

13Dieser erwiderte: Was soll dies: allerdings berücksichtigt R. Jose beim Haufen Weihrauch den Haufen vom Speisopfer,

14und ebenso die Rabbanan beim Haufen den Haufen des Sünd-Speisopfers, beim Weihrauch den in den Schalendargebrachten Weihrauch,

15bei einem Lamm das andereLamm,

16und bei einer Schale die andere Schale,

17aber gibt es auch hierbeieinen entsprechenden Fall von einem halben Quantum des halben Erlaubtmachenden, der zu berücksichtigen wäre!?

18Es ist auch einleuchtend, daß diesder Grund der Rabbanan ist, denn im Schlußsatze lehrt er: Die Weisen pflichten R. Meír hinsichtlich des Sünd-Speisopfers und des Eifersuchts-Speisopfers bei, daß, wenn man sie beim Haufen verwerflich gemacht hat, sie verwerflich seien und man der Ausrottung schuldig ist, weil der Haufe das Erlaubtmachende ist.

19Wozu ist dieszu lehren nötig, es ist ja selbstverständlich, gibt es denn bei diesen ein anderesErlaubtmachendes? Wahrscheinlich lehrt er uns folgendes: beim Haufen erfolgt diesaus dem Grunde, weil es den Haufen des Sünd-Speisopfers gibt, der diesem gleicht.

20IST EINER VON DEN KUCHEN ODER EINE VON DEN [BROT]SCHICHTEN UNREIN GEWORDEN, SO KOMMEN, WIE R. JEHUDA SAGT, BEIDE IN DEN VERBRENNUNGSRAUM, DENN DAS GEMEINDEOPFER WIRD NICHT GETEILT; DIE WEISEN SAGEN, DAS UNREINE BLEIBT UNREIN UND DAS REINE WERDE GEGESSEN.

21GEMARA. R. Elea͑zar sagte: Sie streiten nur über den Fall, wenn es vor dem Sprengenerfolgt ist, wenn aber nach dem Sprengen, so stimmen alle überein, daß das unreine unrein bleibe und das reine gegessen werde. –

22Worin besteht ihr Streit über den Fall, wenn es vor dem Sprengen erfolgt? R. Papa erwiderte: Sie streiten über die Tauglichmachung des zu Essenden durch das Stirnblatt;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.