Menachot — Blatt 14a
1wenn du sagst, siegelten zusammen als ein Körper, wieso aber werden sie vereinigt, wenn du sagst, sie gelten als zwei Körper!? –
2Hier ist die Ansicht Rabbis vertreten, denn es wird gelehrt: Hat man das eine Lamm geschlachtet [in der Absicht], eine halbe Olive von einem Kuchenzu essen, und das andere [in der Absicht], eine halbe Olive vom anderen Kuchen zu essen, so ist es, wie Rabbi sagt, tauglich.
3Also nur dann, wenn er von zwei Hälften gesprochen hat, hat er aber gesagt: eine Olive von beiden, werden sie wohl vereinigt. –
4Nach wessen Ansicht lehrt esRabbi, wenn nach den Rabbanan, so gilt dies ja auch von einem, und wenn nach R. Jose, so bleibt ja der obige Einwand bestehen!? –
5Tatsächlich nach den Rabbanan, und dies gilt nicht nur, wenn man beide verwerflich gemacht hat, sondern auch, wenn eines von ihnen,
6und zwar schließt dies nur die Ansicht R. Meírs aus; dieser sagt, man könne die Hälfte des Erlaubtmachendenverwerflich machen, so lehrt er uns, daß dem nicht so sei. –
7Wieso heißt es demnach ‘nur dann’; erklärlich ist das ‘nur dann’, wenn du sagst, er lehre es nach R. Jose und spreche von beiden [Kuchen] und von beiden [Lämmern], dies schließt sowohl die Ansicht R. Meírsals auch die der Rabbananaus,
8wie ist aber das ‘nur dann’ zu erklären, wenn du sagst, er lehre es nach den Rabbanan und schließe nur die Ansicht R. Meírs aus!?
9Ferner sagte R. Aši: Komm und höre: Rabbi sagte im Namen R. Joses: Hat er siebei einer Handlung, die außerhalbzu verrichten ist, verwerflich gemacht, so sind sie verwerflich, und wenn bei einer Handlung, die im Innern zu verrichten ist, so sind sie nicht verwerflich.
10Zum Beispiel: steht er außerhalb und sagt, er schlachte in der Absicht, das Blut am folgenden Tage zu sprengen, so hat er nicht verwerflich gemacht, denn die Absicht ist außerhalb erfolgt hinsichtlich einer Handlung, die innerhalb zu verrichten ist; steht er innerhalb und sagt, er sprenge in der Absicht, am folgenden Tage die Opferteile aufzuräuchern und das zurückbleibende Blut auszugießen, so hat er nicht verwerflich gemacht, denn die Absicht ist innerhalb erfolgt hinsichtlich einer Handlung, die außerhalb zu verrichten ist;
11steht er aber außerhalb und sagt, er schlachte in der Absicht, am folgenden Tage das zurückbleibende Blut auszugießen und die Opferteile aufzuräuchern, so hat er verwerflich gemacht, denn die Absicht ist außerhalb erfolgt hinsichtlich einer Handlung, die außerhalb zu verrichten ist.
12Was wird beim Fortgießen des zurückbleibenden Blutesverwerflich: wenn etwa das Blut, so wird ja das Blut nicht verwerflich!? Wir haben nämlich gelernt: Bei folgenden Dingen ist man nicht schuldigwegen Verwerflichem: beim Haufen, dem Weihrauch, dem Räucherwerke, dem Speisopfer der Priester, dem Speisopfer des Gußopfers, dem Speisopfer des gesalbten Priesters und dem Blute.
13Wahrscheinlich also wird das Fleisch verwerflich. Wenn es nun nach R. Jose da, wo die Absicht sich nicht auf das Fleisch selbstbezieht, verwerflich ist, um wieviel mehr ist hierbei, wo die Absicht sich auf das Schlachtopfer selbst bezieht, wenn man die rechte Keule verwerflich gemacht hat, auch die linke Keule verwerflich!?
14Ferner sagte Rabina: Komm und höre: Hebt man vom Speisopfer den Haufen ab [in der Absicht], am folgenden Tage das Zurückbleibende zu essen oder den Haufen aufzuräuchern, so pflichtet R. Jose in diesem Falle bei, daß es verwerflich und man der Ausrottung schuldig sei.
15Was wird beim Aufräuchern des Haufens verwerflich: wenn etwa der Haufe, so wird dieser ja nicht verwerflich, denn wir haben gelernt: bei folgenden Dingen ist man nicht schuldig wegen Verwerflichem: beim Haufen &c.; wahrscheinlich also wird das Zurückbleibende verwerflich. Wenn es da, wo die Absicht sich nicht auf das Zurückbleibende selbst bezieht,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.