Menachot — Blatt 17a

1Die Scharfsinnigen von Pumbeditha: Die Aufräucherung macht die Aufräucherungverwerflich. Und selbst nach den Rabbanan, welche sagen, man könne durch die Hälfte des Erlaubtmachenden nicht verwerflich machen, gilt dies nur von dem Falle, wenn die Absichtsich auf das Zurückbleibende bezieht, der Weihrauch aber bei seinem Zustandezurückbleibt, hierbei aber, wo die Absichtsich auf den Weihrauch bezieht, ist es ebenso als würde sie beim vollständigen Erlaubtmachenden erfolgtsein.

2Raba sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: Die Regel hierbei ist: wenn man den Haufen abhebt, in das Gefäß legt, hinbringt oder aufräuchert [in der Absicht], außerhalb des Raumes zu essen, was zu essen ist, oder aufzuräuchern, was aufzuräuchern ist, so ist es untauglich, und es ist nicht mit der Ausrottung belegt; wenn aber, dies außerhalb der Frist zu tun, so ist es verwerflich, und man ist der Ausrottung schuldig.

3Die Aufräucherung gleicht wohl den übrigen [Verrichtungen], und wie essich bei den übrigen sowohl auf das Essenals auch auf die Aufräucherungbeziehen kann, ebenso auch bei der Aufräucherung sowohl auf das Essen als auch auf die Aufräucherung. –

4Nein, bei den übrigen sowohl auf das Essen als auch auf die Aufräucherung, bei der Aufräucherung aber nur auf das Essen, nicht aber auf die Aufräucherung.

5R. Menasja b. Gada saß vor Abajje und trug im Namen R. Ḥisdas vor: Die Aufräucherung macht die Aufräucherung nicht verwerflich. Und selbst nach R. Meír, welcher sagt, man könne durch die Hälfte des Erlaubtmachenden verwerflich machen,

6gilt dies nur von dem Falle, wenn die Absicht sich auf das Zurückbleibende bezieht, dessen Erlaubtmachendes der Haufe ist, hierbei aber, wo der Haufe nicht das Erlaubtmachende des Weihrauchesist, macht er ihn auch nicht verwerflich.

7Abajje sprach zu ihm: Sage, Meister, im Namen Rabhs? Dieser erwiderte: Jawohl. Ebenso wurde auch gelehrt: R. Ḥisda sagte im Namen Rabhs: Die Aufräucherung macht die Aufräucherung nicht verwerflich.

8R. Ja͑qob b. Idi sagte im Namen Abajjes: Auch wir haben demgemäß gelernt: Hat man eines der [beiden] Lämmer geschlachtet [in der Absicht], davon am folgenden Tage zu essen, so ist dieses verwerflich und das andere tauglich; wenn aber, am folgenden Tage vom anderen zu essen, so sind beide tauglich. Doch wohl aus dem Grunde, weil es, da es nicht das Erlaubtmachende des anderen ist, es auch nicht verwerflich machen kann. –

9Nein, diese werden nicht durch dasselbe Gefäß geheiligt, jeneaber werden durch dasselbe Gefäß geheiligt und gehören zusammen.

10R. Hamnuna sagte: Folgendes brachte mir R. Ḥanina bei, und es ist mir so wichtig, wie mein ganzes Studium. Hat man den Haufen aufgeräuchert [in der Absicht], am folgenden Tage den Weihrauch aufzuräuchern unddas Zurückbleibende zu essen, so ist es verwerflich. –

11Was lehrt er uns damit: wenn etwa, daß die Aufräucherung durch die Aufräucherung verwerflich werden könne, so sollte er nur gelehrt haben: hat man den Haufen auf geräuchert [in der Absicht], den Weihrauch aufzuräuchern; wenn etwa, daß man durch die Hälfte des Erlaubtmachenden verwerflich machen könne, so sollte er nur gelehrt haben: den Haufen [in der Absicht], das Zurückbleibende am folgenden Tage zu essen; und wenn etwa beides, so sollte er gelehrt haben: hat man den Haufen auf geräuchert [in der Absicht], am folgenden Tage den Weihrauch aufzuräuchern oder das Zurückbleibende zu essen!?

12R. Ada b. Ahaba erwiderte: Tatsächlich ist er der Ansicht, die Aufräucherung mache die Aufräucherung nicht verwerflich, ferner auch, man könne durch die Hälfte des Erlaubtmachenden nicht verwerflich machen, nur ist es hierbei anders, da die Absicht sich auf das ganze Speisopfer erstreckt.

13Ein Jünger rezitierte vor R. Jiçḥaq b. Abba: Hat man den Haufen aufgeräuchert [in der Absicht], das Zurückbleibendezu essen, [so ist es] nach aller Ansicht verwerflich. – Hierüberbesteht ja ein Streit!? –

14Lies vielmehr: nach aller Ansicht untauglich. – Sollte er doch korrigieren: verwerflich, nach R. Meír!? – Dem Jünger ist ‘nach aller Ansicht’ gelehrt worden; eine Verwechselung zwischen ‘untauglich’ und ‘verwerflich’ kann ihm unterlaufen sein, eine Verwechselung zwischen ‘nach R. Meír’ und ‘so ist es’ kann ihm nicht unterlaufen sein.

15HEBT MAN VOM SPEISOPFER DEN HAUFEN AB [IN DER ABSICHT], ZU ESSEN, WAS NICHT ZU ESSEN IST, ODER AUFZURÄUCHERN, WAS NICHT AUFZURÄUCHERN IST, SO IST ES TAUGLICH, NACH R. ELIE͑ZER ABER UNTAUGLICH;

16WENN WENIGER ALS EINE OLIVE ZU ESSEN, WAS ZU ESSEN IST, ODER AUFZURÄUCHERN, WAS AUFZURÄUCHERN IST, SO IST ES TAUGLICH; WENN EINE HALBE OLIVE ZU ESSEN UND EINE HALBE OLIVE AUFZURÄUCHERN, SO IST ES TAUGLICH, DENN DAS ESSEN UND DAS AUFRÄUCIIERN WERDEN NICHT VEREINIGT.

17GEMARA. R. Asi sagte im Namen R. Joḥanans: Folgendes ist der Grund R. Elie͑zers: die Schrift sagt: wenn essengegessen werden sollte vom Fleische seines Schlachtopfers; die Schrift spricht von zweierlei Verzehrungen, von der Verzehrung durch Menschen und von der Verzehrung durch den Altar. Dies lehrt dich, wie man hinsichtlich der Verzehrung durch Menschen beabsichtigen kann, ebenso kann man auch hinsichtlich der Verzehrung durch den Altar beabsichtigen; und wie man ferner hinsichtlich der Verzehrung des von einem Menschen zu Verzehrenden durch einen Menschen und hinsichtlich der Verzehrung des von dem Altar zu Verzehrenden durch den Altar beabsichtigen kann,

18ebenso kann man auch hinsichtlich der Verzehrung des von einem Menschen zu Verzehrenden durch den Altar und des vom Altar zu Verzehrenden durch einen Menschen beabsichtigen. –

19Aus welchem Grunde? – Weil der Allbarmherzige für ‘aufräuchern’ den Ausdruck ‘verzehren’ gebraucht. –

20Und die Rabbanan!? – Der Allbarmherzige gebraucht dafür deshalb den Ausdruck ‘verzehren’,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.