Menachot — Blatt 16b

1Es heißt ja aber: obob!? – Ein Einwand.

2Der Meister sagte: So ist [das Opfer], wie R. Meír sagt, verwerflich, und man ist der Ausrottung schuldig. Merke, der Ausrottung schuldig ist man ja erst dann, wenn alles, was erlaubt macht, dargebracht worden ist,

3denn der Meister sagte:wohlgefällig, die Wohlgefälligmachung des Untauglichengleicht der Wohlgefälligmachung des Tauglichen, wie die Wohlgefälligmachung des Tauglichen erst dann erfolgt, wenn alles, was erlaubt macht, dargebracht worden ist, ebenso gilt diesauch vom Untauglichen erst dann, wenn alles, was erlaubt macht, dargebracht worden ist.

4Hierbei ist es ja durch die Absicht bei den inneren [Sprengungen] untauglich geworden, somit ist es ja, wenn man es später im Tempel sprengt, ebenso als würde man Wassersprengen!?

5Rabba erwiderte: Dies kann bei vier Farren und vier Ziegenböckenvorkommen.

6Raba sagte: Du kannst auch sagen, bei einem Farren und einem Ziegenbocke, denn hinsichtlich der Verwerflichmachung ist es tauglich. –

7Wieso dreiundvierzig, es wird ja gelehrt: siebenundvierzig!? – Das ist kein Einwand; eines nach demjenigen, welcher sagt, man vermische [das Blut]für die Hörner, und eines nach demjenigen, welcher sagt, man vermische es nicht. –

8Es wird ja aber gelehrt: achtundvierzig!? – Das ist kein Einwand; eines nach demjenigen, welcher sagt, das Ausgießensei unerläßlich, und eines nach demjenigen, welcher sagt, das Ausgießen sei nicht unerläßlich.

9Sie fragten: Wie ist es, wenn man es beim Hinbringenverwerflich gemacht hat?

10R, Joḥanan sagt, das Hinbringen gleiche dem Abhäufen, und Reš Laqiš sagt, das Hinbringen gleiche der Aufräucherung, –

11Einleuchtend ist die Ansicht des Reš Laqiš, denn auchdas Hinbringen des Weihrauches muß erfolgen, was aber ist der Grund R. Joḥanans?

12Rabh erwiderte: R. Joḥanan ist der Ansicht, der Dienst, der keine erlaubtmachende Wirkunghat, ist bedeutend, um alleinverwerflich zu machen.

13Abajje sprach zu ihm: Das Schlachten des einen der [beiden] Lämmer ist ja ein Dienst, der nicht erlaubtmacht, und sie streiten darüber!?

14Wir haben nämlich gelernt: Hat man eines der [beiden] Lämmer geschlachtet [in der Absicht], die beiden Kuchen am folgenden Tage zu essen, oder eine der [beiden] Schalen auf geräuchert, [in der Absicht], die beiden [Brot]schichten am folgenden Tage zu essen, so ist es, wie R. Meír sagt, verwerflich, und man ist dieserhalb der Ausrottung schuldig; die Weisen sagen, dies sei mit der Ausrottung nur dann belegt, wenn man es beim vollständigen Erlaubtmachenden verwerflich gemacht hat.

15Dieser erwiderte: Du glaubst wohl, das Brot sei schon im Ofen heilig; erst das Schlachten der Lämmer macht es heilig, und das Heiligende gleicht dem Erlaubtmachenden.

16R. Šimi b. Aši wandte ein: Manche sagen: hat manan die Beschnittenen vor den Unbeschnittenen gedacht, so ist es tauglich, hat man an die Unbeschnittenen vor den Beschnittenen gedacht, so ist es untauglich,

17und es ist uns bekannt, daß sie über die Hälfte des Erlaubtmachendenstreiten!? Dieser erwiderte: Du glaubst wohl, das Blut sei schon im Halse des Tieres heilig; das Blut wird erst durch das Messer heilig, und das Heiligende gleicht dem Erlaubtmachenden. –

18Komm und höre: Diesgilt nur vom Abhäufen, dem Hineintun in das Gefäß und dem Hinbringen.

19Doch wohl beim Hinbringen zur Aufräucherung!? – Nein, beim Hinbringen, um ihnin das Gefäß zu tun. –

20Wieso heißt es demnach: dem Hineintun in das Gefäß und dem Hinbringen, es sollte ja heißen: dem Hinbringen und dem Hineintunin das Gefäß!? – Das ist kein Einwand; lies demgemäß. –

21Wieso heißtes: ist man aber zur Aufräucherung gelangtes sollte ja heißen: ist man zum Hinbringen gelangt!? – Dies ist kein Einwand; da das Hinbringen zum Zwecke der Aufräucherung erfolgt, so nennt er es Aufräucherung. –

22Wieso aber heißt es: wenn man den Haufen stillschweigend hineingetan hat, es sollte ja heißen: hingebrachthat!? – Ein Einwand.

23Über den Fall, wenn man bis zur Vollendung desganzen Haufens je ein Mohnkörnchenaufgeräuchert hat [in der Absicht], ein Mohnkörnchenzu essen, streiten R. Ḥisda, R. Hamnuna und R. Šešeth; einer sagt, [das Opfer] sei verwerflich, einer sagt, es sei untauglich,

24und einer sagt, es sei tauglich. Derjenige, welcher sagt, es sei verwerflich, ist der Ansicht R. Meírs; derjenige, welcher sagt, es sei untauglich, ist der Ansicht der Rabbanan; und derjenige, welcher sagt, es sei tauglich, ist der Ansicht Rabbis. –

25Wieso denn, vielleicht ist R. Meír seiner Ansicht nur da, wo man es hinsichtlich des vollständigen Quantums beabsichtigthat, nicht aber hierbei, wo man es nicht hinsichtlich des vollständigen Quantums beabsichtigt.

26Und vielleicht sind die Rabbanan ihrer Ansicht nur da, wo man es nicht hinsichtlich des vollständigen Erlaubtmachendenbeabsichtigt hat, hierbei aber, wo man es hinsichtlich des vollständigen Erlaubtmachenden beabsichtigt, ist es verwerflich.

27Und vielleicht ist Rabbi seiner Ansicht nur da, wo man [das Quantum] beim selben Dienste nicht ergänzt, hierbei aber, wo man es beim selben Dienste ergänzt, ist es untauglich.

28Vielmehr, nach dem es verwerflich ist, gilt dies nach aller Ansicht; nach dem es untauglich ist, gilt dies nach aller Ansicht; und nach dem es tauglich ist, gilt dies nach aller Ansicht.

29Nach dem es verwerflich ist, gilt dies nach aller Ansicht, denn er ist der Ansicht, diessei die Art des Essens und dies sei die Art der Aufräucherung. Nach dem es untauglich ist, gilt dies nach aller Ansicht, denn er ist der Ansicht, dies sei wohldie Art des Essens, nicht aber die Art der Aufräucherung, somit gilt es als Speisopfer, [dessen Haufen] nicht aufgeräuchert worden ist. Und nach dem es tauglich ist, gilt dies nach aller Ansicht, denn er ist der Ansicht, dies sei die Art der Aufräucherung, nicht aber die Art des Essens.

30sagten

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.