Menachot — Blatt 23a

1Raba erwiderte: R. Jehuda ist der Ansicht, wenn es Dinge gleicher Art sind und etwas anderes das Gleichartigeaufhebt, gelte dieses als nicht vorhanden, und eine Art ist mehr als die andere und hebt diese auf.

2Es wurde gelehrt: Hat man zum Haufendes Sünd-Speisopfers Öl getan, so ist er, wie R. Joḥanan sagt, untauglich; Reš Laqiš sagt, er sei sogar von vornherein an die Neige eines Logszu streichen und darzubringen. –

3Es heißt ja aber:er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch dazu geben!? – Dies besagt, daß man dafürnicht wie für andere [Opfer] Öl bestimme.

4R. Joḥanan wandte gegen Reš Laqiš ein: Ist ein trockenermit einem [mit Öl] umgerührten vermischt worden, so werde er dargebracht; R. Jehuda sagt, er werde nichtdargebracht. Doch wohl, wenn der Haufe eines Speisopfers mit dem Haufen eines gespendeten Speisopfers vermischt worden ist!? –

5Nein, der des Speisopfers der Farren und Widder mit dem des Speisopfers der Lämmer. –

6Dies wird ja ausdrücklich gelehrt: ist der des Speisopfers der Farren und Widder mit dem des Speisopfers der Lämmer, oder ein trockener mit einem [mit Öl] umgerührten vermischt worden, so werde er dargebracht; R. Jehuda sagt, er werde nicht dargebracht!? – Dies ist eine Erklärung.

7Raba fragte: Wie ist es, wenn das Öl vom Haufen in das Holz gedrungenist: gleicht das, was mit dem Opfer vereinigt wird, dem Opferoder nicht? Rabina sprach zu R. Aši: Ist dies nicht identisch mit dem Falle, worüber R. Joḥanan und Reš Laqiš streiten?

8Es wurde nämlich gelehrt: Wer ein nicht olivengroßes Glied, das durch einen Knochenzur Olivengröße ergänzt wird, [außerhalb] opfert, ist, wie R. Joḥanan sagt, schuldig, und wie Reš Laqiš sagt, frei.

9R. Joḥanan sagt, er sei schuldig, denn das, was am Darzubringenden haftet, gleicht dem Darzubringenden; Reš Laqiš sagt, er sei frei, denn das, was am Darzubringenden haftet, gleicht nicht dem Darzubringenden. –

10Dies ist fraglich sowohl nach R. Joḥanan als auch nach Reš Laqiš. Nach R. Joḥanan ist es fraglich, denn R. Joḥanan ist vielleicht dieser Ansicht nur hinsichtlich eines Knochens, der zur Art des Fleisches gehört, während [das Öl] nicht zur Art des Haufens gehört.

11Oder auch Reš Laqiš ist vielleicht dieser Ansicht nur hinsichtlich eines Knochens, der gesondert werden kann, und wenn er gesondertworden ist, nicht wieder hinaufzulegen ist, während das Öl nicht gesondert werden kann. Oder aber gibt es hierbei keinenUnterschied? – Dies bleibt unentschieden.

12SIND ZWEI SPEISOPFER, VON DENEN DER HAUFE NOCH NICHT ABGEHOBEN WORDEN IST, MIT EINANDER VERMISCHT WORDEN, SO SIND SIE, WENN MAN IHN VON DEM EINEN BESONDERS UND VOM ANDEREN BESONDERS ABHEBENKANN, TAUGLICH, WENN ABER NICHT, UNTAUGLICH.

13IST DER HAUFE MIT EINEM SPEISOPFER, VON DEM DER HAUFE NOCH NICHT ABGEHOBEN WORDEN IST, VERMISCHT WORDEN, SO RÄUCHERE MAN SIENICHT AUF; HAT MAN SIE AUFGERÄUCHERT, SO WIRD DASJENIGE, VON DEM ER ABGEHOBEN WORDEN IST, DEM EIGENTÜMER ANGERECHNET, UND VON DEM ER NICHT ABGEHOBEN WORDEN IST, DEM EIGENTÜMER NICHT ANGERECHNET.

14IST DER HAUFE MIT SEINEM ZURÜCKBLEIBENDEN ODER MIT DEM ZURÜCKBLEIBENDEN EINES ANDEREN [OPFERS] VERMISCHT WORDEN, SO RÄUCHERE MAN IHN NICHT AUF; HAT MAN IHN AUFGERÄUCHERT, SO WIRD ES DEM EIGENTÜMER ANGERECHNET.

15GEMARA. R. Ḥisda sagte: Aas geht unter Geschlachtetemauf, weil Geschlachtetes nicht die Eigenschaft des Aasesannehmen kann;

16Geschlachtetes geht unter Aas nichtauf, weil Aas die Eigenschaft des Geschlachteten annehmen kann, denn wenn es stinkendwird, schwindet seine Unreinheit.

17R. Ḥanina aber sagte: Was jenemgleich werden kann, geht nicht auf, und was jenem nicht gleich werden kann, gehtauf. –

18Nach wessen Ansicht, wenn nach den Rabbanan, so sagen sie ja, nur Opfer gehen unter einander nicht auf, wohl aber alles andere derselbenArt,

19und wenn nach R. Jehuda,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.