Menachot — Blatt 47b
1Wir haben nämlich gelernt: Sind die Opferteile von minderheiligen Opfern vor dem Blutsprengen hinausgekommen, so gibt es bei ihnen, wie R. Elie͑zer sagt, keine Veruntreuung, und man ist ihrethalben nicht schuldig wegen Verwerflichem, Übriggebliebenem und Unreinheit;
2R. A͑qiba sagt, bei ihnen gebe es eine Veruntreuung, und man ist ihrethalben schuldig wegen Verwerflichem, Übriggebliebenem und Unreinheit.
3Wie ist es nun;
4macht das Sprengen auf einen anderen Namendas Brot erlaubt, wie auch das Sprengen in verwerflichmachender Weise das hinausgebrachte Brot gleich dem Fleische verwerflichmacht, oder aber gilt dies nur erschwerend, nicht aber erleichternd?
5R. Papa wandte ein: Woher, daß sie über den Fall streiten, wenn siesich außerhalb befinden,
6vielleicht stimmen alle überein, daß, wenn sie sich außerhalb befinden, das Sprengen beim Hinausgebrachten nicht von Wirkung sei, und sie streiten über den Fall, wenn man sie zurück hereingebracht hat. R. Elie͑zer ist der Ansicht Rabbis, daß nämlich die Heiligung durch das Schlachten erfolge, somit sind sie durch das Hinausbringen untauglich geworden,
7und R. A͑qiba ist der Ansicht des R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n, daß nämlich durch das Schlachten keine Heiligung erfolge, somit sind sie durch das Hinausbringen nicht untauglich geworden!? –
8Was soll dies; einleuchtend ist die Ansicht R. A͑qibas, wenn er der Ansicht Rabbis ist, ihre Heiligung erfolge durch das Schlachten, sie sind durch das Schlachten heilig und darauf durch das Sprengen verwerflich geworden; wieso aber können sie,
9wenn du sagst, er sei der Ansicht des R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n, ihre Heiligung erfolge nicht durch das Schlachten, durch ein verwerflichmachendes Sprengen heilig werden,
10R. Gidel sagte ja im Namen Rabhs, das verwerflichmachende Sprengen bringe nicht zur Veruntreuung und bringe nicht aus dem Zustandeder Veruntreuung!?
11Es bringt nicht zur Veruntreuung bei den Opferteilen minderheiligerOpfer,
12und es bringt nicht aus dem Zustande der Veruntreuung, beim Fleische hochheiliger Opfer. –
13Ist etwa die Lehre des R. Gidel im Namen Rabhs nicht widerlegt worden!?
14R. Jirmeja fragte R. Zera: Darf man, wenn man die Lämmer des Wochenfestes auf ihren Namen geschlachtet hat und das Brot abhanden gekommen ist, das Blut auf einen anderen Namensprengen, um das Fleisch zum Essen erlaubt zu machen?
15Dieser erwiderte: Gibt es denn etwas, das auf den richtigen Namen untauglich und auf einen anderen Namen tauglich wäre? – Etwa nicht, dies ist ja beim Pesaḥopfer während der übrigen Tage des Jahresder Fall, es ist auf den richtigen Namen untauglich und auf einen anderen Namen tauglich!? –
16Ich meine es wie folgt: gibt es denn etwas, das auf den richtigen Namen tauglich war und verdrängt worden ist, und auf den richtigen Namen untauglich und auf einen anderen Namen tauglich wäre!? –
17Etwa nicht, dies ist ja beim Pesaḥopfer nach Ablauf der Fristwährend der übrigen Tage des Jahres der Fall!? –
18Ich meine es wie folgt: gibt es denn etwas, das auf den richtigen Namen tauglich und auf den richtigen Namen geschlachtet und verdrängt worden ist, und auf den richtigen Namen untauglich und auf einen anderen Namen tauglich wäre!? –
19Etwa nicht, dies ist ja beim Dankopferder Fall!? –
20Anders verhält es sich beim Dankopfer, da der Allbarmherzige es Heilsopfer nennt.
21Die Rabbanan lehrten: Hat man zwei Lämmer zu vier Broten geschlachtet, so nehme man zwei von diesen und schwingesie,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.