Menachot — Blatt 9a
1an hochheiliger Stelle sollst du es essen.
2Wozu ist nun hierfür ein Schriftvers nötig, man sollte ja sagen: im Hofe des Offenbarungszeltes sollen sie es essen, und der Anhang darf nicht mehr sein als die Hauptsache!? –
3Hinsichtlich des Dienstes, den ein Mensch am Aufenthaltsorte seines Herrnverrichtet, sagen wir, der Anhang dürfe nicht mehr sein als die Hauptsache, hinsichtlich des Essens aber wissen wir es nur aus dem Schriftverse, sonst aber würden wir es nicht gewußt haben, denn da niemand am Aufenthaltsorte seines Herrn zu essen pflegt, sagen wir nicht, der Anhang dürfe nicht mehr sein als die Hauptsache.
4Es wurde gelehrt: Hat man esaußerhalb der Mauer des Tempelhofes umgerührt, so ist es, wie R. Joḥanan sagt, untauglich, und wie Reš Laqiš sagt, tauglich. Reš Laqiš sagt, es sei tauglich, denn es heißt:er gieße darauf Öl und tue darauf Weihrauch, und erst nachher:er bringe es z den Söhnen Ahrons, den Priestern, und er häufe ab,
5erst vom Abhäufen ab beginnt das Gebot der Priesterschaft; dies lehrt, daß das Gießen und Umrühren durch einen Gemeinen erfolgen dürfen, und da hierbei die Priesterschaft nicht erforderlich ist, so braucht es auch nicht innerhalb zu erfolgen.
6R. Joḥanan sagt, es sei untauglich, denn da die Herrichtung in einem Gefäße zu erfolgen hat, so muß es, wenn hierbei auch die Priesterschaft nicht erforderlich ist, innerhalb erfolgen. Übereinstimmend mit R. Joḥanan wird gelehrt: Hat ein Gemeiner es umgerührt, so ist es tauglich, wenn außerhalb des Tempelhofes, so ist es untauglich.
7Es wurde gelehrt: Fehlt etwas vom Speisopfer vor dem Abhäufen, so hole man, wie R. Joḥanan sagt, anderes [Mehl] und ergänze es; Reš Laqiš sagt, man dürfe nicht anderes [Mehl] holen und es ergänzen.
8R. Joḥanan sagt, man hole anderes [Mehl] und ergänze es, denn erst durch das Abhäufen wird esbestimmt; Reš Laqiš sagt, man dürfe nicht anderes [Mehl] holen und es ergänzen, denn es wird durch die Heiligung im Gefäßebestimmt.
9R. Joḥanan wandte gegen Reš Laqiš ein: Fehltetwas vom Log [Öl] vor dem Gießen, so fülle man es nach!? – Eine Widerlegung.
10Es wurde gelehrt: Fehlt zwischen dem Abheben und der Aufräucherung des Haufens etwas vom Zurückbleibenden, so räuchere man, wie R. Joḥanan sagt, daraufhin den Haufen auf; Reš Laqiš sagt, man räuchere ihn daraufhin nicht auf. Nach der Ansicht R. Elie͑zers streitet niemand, sie streiten nur nach der Ansicht R. Jehošua͑s.
11Wir haben nämlich gelernt: Ist das Zurückbleibende unrein geworden, verbrannt worden oder abhanden gekommen, so ist es nach der Ansicht R. Elie͑zerstauglich, und nach der Ansicht R. Jehošua͑s untauglich.
12Derjenige, nach dem esuntauglich ist, ist entschieden der Ansicht R. Jehošua͑s, und derjenige, nach dem es tauglich ist, [kann sagen:] R. Jehošua͑ sagt esnur von jenem Falle, wo nichts zurückgeblieben ist, wenn aber etwas zurückgeblieben ist, pflichtet auch R. Jehošua͑ bei.
13Es wird nämlich gelehrt: Ist von einem der in der Tora genannten Schlachtopfer eine OliveFleisch oder eine Olive Talg zurückgeblieben, so sprenge man das Blut, wenn aber eine halbe Olive Fleisch [und] eine halbe Olive Talg, so sprenge man das Blut nicht;
14beim Brandopfer aber sprenge man das Blut auch wegen einer halben Olive Fleisch und einer halben Olive Talg, weil das Brandopfer vollständig verbranntwird. Wegen des Speisopfers aber sprenge man es nicht, auch wenn es vollständig vorhanden ist. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.