Menachot — Blatt 9b
1Was hat das Speisopfer damit zu tun!? R. Papa erwiderte: Das Speisopfer des Gußopfers;
2man könnte glauben, da es mit dem Schlachtopfer dargebracht wird, gleiche es dem Schlachtopferselbst, so lehrt er uns. –
3Und derjenige, nach dem esuntauglich ist!? – Anders ist es hierbei, die Schrift sagt:der Priester hebe vom Speisopfer den Erinnerungsteil ab und räuchere ihn auf dem Altar auf; vom Speisopfer, nur wenn das ganze Speisopfer vorhanden ist, räuchere er ihn auf. –
4Und jener!? – Vom Speisopfer, wenn das Speisopfer vorher, beim Abhäufen, vollständig war, räuchere er ihn auf, selbst wenn es jetztnicht mehr vollständig ist.
5R. Joḥanan wandte gegen Reš Laqiš ein: Ist etwas vom [Schaubrote] abgebrochen worden bevor man es fortgenommen hat, so ist das Brot untauglich und man räuchere daraufhin die Schalen [Weihrauch] nicht auf; ist etwas vom Brote abgebrochen nachdem man es fortgenommen hat, so ist das Brot untauglich, jedoch räuchere man daraufhin die Schalen [Weihrauch] auf. Hierzu sagte R. Elea͑zar: Nicht etwa wirklich fortgenommen, sondern sobald die Zeit zur Fortnahme herangereicht ist, selbst wenn man es nicht fortgenommenhat!?
6Dieser erwiderte: Hier ist die Ansicht R. Elie͑zersvertreten. Jener sprach: Ich nenne dir eine anonyme Mišna, und du sagst, dies sei die Ansicht R. Elie͑zers!?
7Nach R. Elie͑zer ist es ja tauglichnicht nur, wenn etwas abgebrochen ist, sondern auch wenn es verbrannt worden und abhanden gekommen ist. Da schwieg er. –
8Weshalb schwieg er, sollte er ihm erwidert haben, bei einer Gemeinde verhalte es sich anders; da bei einer solchen die Unreinheit erlaubt wordenist, so ist auch das Fehlen erlaubt worden!? R. Ada b. Ahaba erwiderte: Dies besagt, daß das Fehlen einem Leibesfehler gleiche, und das Fehlerbehaftete ist auch bei einer Gemeinde nicht erlaubt.
9R. Papa saß und trug diese Lehre vor. Da sprach R. Joseph b. Šema͑ja zu R. Papa: Erstreckt sich der Streit zwischen R. Joḥanan und Reš Laqiš etwa nicht auch auf das Speisopfer der Schwingegarbe, das ein Gemeindeopfer ist, und sie streiten.
10R. Malkiju sagte: Es wird gelehrt:von seinem Mehl, fehlt etwas davon, so ist es untauglich;von seinem Öl, fehlt etwas davon, so ist es untauglich;
11ferner lehrt ein Anderes:und was vom Speisopfer zurückbleibt, ausgenommen ist das Speisopfer, von dem etwas fehlt, von dessen Haufen etwas fehlt, und von dessen Weihrauch nichts aufgeräuchert worden ist.
12Wozu sind nun zwei Schriftverse hinsichtlich des Fehlens nötig? Wahrscheinlich bezieht sich einer auf das Speisopfer, von dem vor dem Abhäufen etwas fehlt, und einer auf das Zurückbleibende, von dem zwischen dem Abheben und dem Aufräuchern des Haufens etwas fehlt.
13Dies ist also eine Widerlegung beider LehrenR. Joḥanans, –
14Nein, einer bezieht sich auf das Speisopfer, von dem vor dem Abhäufen etwas fehlt, daß es nur dann [tauglich] ist, wenn man anderes [Mehl] holt und es ergänzt, sonst aber nicht, und einer auf das Zurückbleibende, von dem zwischen dem Abheben und dem Aufräuchern des Haufens etwas fehlt, daß es, selbst wenn man den Haufen aufräuchert, zum Essen verbotenist.
15Sie fragten nämlich: Wie verhält es sich mit dem Zurückbleibenden hinsichtlich des Essens nach demjenigen, welcher sagt, wenn zwischen dem Abheben und dem Aufräuchern des Haufens vom Zurückbleibenden etwas fehlt, räuchere man daraufhin den Haufen auf?
16Zee͑ri erwiderte: Die Schrift sagt: was zurückbleibt, nicht aber, was vom Zurückbleibenden zurückbleibt. R. Jannaj erwiderte: Vom Speisopfer, von dem, was vorher ein Speisopfer war.
17HAT MAN IHN MIT DER LINKEN [HAND] ABGEHOBEN &C. Woher dies? R. Zera erwiderte: Die Schrift sagt:er brachte das Speisopfer dar und füllte seine Hand davon; ich würde nicht gewußt haben, welche Hand, wenn es aber heißt:der Priester nehme vom Log Öl und gieße es auf die linke Hand des Priesters, so ist es nur in diesem Falle die linke, in allen anderen Fällen aber, wo von Hand gesprochen wird, ist die rechte zu verstehen. –
18Dies ist ja aber an sichnötig!? – Die linke wird noch ein anderes Malgenannt. –
19Vielleicht ist dies eine Ausschließung nach einer Ausschließung, und eine solche ist einschließend!? – Die linke wird noch ein anderes Malgenannt; nur in diesem Falle erfolgt es mit der linken, nicht aber in einem anderen Falle. –
20Vielleicht entgegengesetzt, wie hierbei mit der linken, ebenso auch in anderen Fällen mit der linken!? – Die linke wird viermal genannt, zweimal hinsichtlich eines armen und zweimal hinsichtlich eines reichen [Aussätzigen].
21R. Jirmeja sprach zu R. Zera: Wozu heißt es vom Öl eines reichen Aussätzigen:auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zeh seines rechten Fußes,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.