Moed Katan — Blatt 6b

1Viertelkab anderer Art vorhanden, so vermindere man. –

2Es wird ja aber gelehrt, sie ordneten an, das ganze Feld als Freigut zu erklären!? – Das ist kein Einwand; eines vor der Anordnung und eines nach der Anordnung.

3Es wird nämlich gelehrt: Früher pflegten sie [die Mischpflanzen] herauszureißen und vor ihr Vieh zu werfen, und die Eigentümer freuten sich doppelt: erstens, daß man ihnen ihre Felder jätete und zweitens, daß man ihrem Vieh [Futter] vorwarf;

4da ordneten sie an, sie auszureißen und auf die Straße zu werfen. Aber immer freuten sie sich sehr, daß man ihnen ihre Felder jätete, da ordneten sie an, das ganze Feld als Freigut zu ererklären.

5R. ELIE͑ZER B. JA͑QOB SAGT, MAN DÜRFE DAS WASSER VON BAUM ZU BAUM LEITEN, NUR DARF MAN NICHT DAS GANZE FELD BEWÄSSERN; SAATEN, DIE VOR DEM FESTE NICHT BEWÄSSERT WORDEN SIND, DARF MAN AM HALBFESTE NICHT BEWÄSSERN. DIE WEISEN ERLAUBEN DAS EINE UND DAS ANDERE.

6GEMARA. R. Jehuda sagte: Ist es aber ein angefeuchtetes Feld, so ist es erlaubt. Ebenso wird auch gelehrt: Wenn sie gesagt haben, man dürfe [Saaten] am Halbfeste nicht bewässern, so gilt dies nur von Saaten, die vor dem Feste noch nicht bewässert worden sind, Saaten aber, die vor dem Feste bewässert worden sind, darf man am Feste bewässern.

7Ist es aber ein angefeuchtetes Feld, so ist es erlaubt. Man darf am Halbfeste kein ausgetrocknetes Feld bewässern; die Weisen erlauben das eine und das andere.

8Rabina sagte: Hieraus, daß man am Halbfeste einen Garten sprengen darf. Das ausgetrocknete Feld deshalb, weil [die Bewässerung] die Spätfrüchte zu Frühfrüchten macht, ebenso macht sie auch hierbei Spätfrüchte zu Frühfrüchten.

9Die Rabbanan lehrten: Man darf ein lichtesFeld im Siebentjahre sprengen, nicht aber am Halbfeste. –

10Es wird ja aber gelehrt, man dürfe sprengen sowohl am Halbfeste als auch im Siebentjahre!? R. Hona erwiderte: Das ist kein Einwand; das eine nach R. Elie͑zer b. Ja͑qob und das andere nach den Rabbanan.

11Ein Anderes lehrt: Man darf ein lichtes Feld im Vorsiebentjahre sprengen, damit die Kräuter im Siebentjahre wachsen; und noch mehr: man darf ein lichtes Feld im Siebentjahre sprengen, damit die Kräuter im Nachsiebentjahre wachsen.

12MAN DARF AM HALBFESTE UND IM SIEBENTJAHRE MAULWÜRFE UND MÄUSE VOM BAUMFELDE UND VOM LICHTEN FELDE AUF UNGEWÖHNLICHEWEISE WEGFANGEN; DIE WEISEN SAGEN, VOM BAUMFELDE AUF GEWÖHNLICHE WEISE UND VOM LICHTEN FELDE AUF UNGEWÖHNLICHE WEISE.

13MAN DIRF EINE MAUERLÜCKE AM HALBFESTE VERRAMMELN UND IM SIEBENTJAHRE AUF GEWÖHNLICHE WEISE BAUEN.

14GEMARA. Was ist ein Maulwurf? R. Jehuda erwiderte: Ein Tier, das keine Augen hat. Raba b. Jišma͑él, nach anderen R. Jemar b. Šelemja, sagte: Hierauf deutet folgender Schriftvers: gleich einer Schnekke, die zerfließend wandelt, so fällt der Maulwurf, ohne die Sonne zu sehen.

15Die Rabbanan lehrten: Man darf Maulwürfe und Mäuse vom lichten Felde und vom Baumfelde wegfangen, auch darf man Ameisenhöhlen zerstören. – Wie zerstört man sie? R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Man holt Erde aus einer Höhle und man tut sie in eine andere, und sie erdrosseln einander.

16R. Jemar b. Šelemja sagte im Namen Abajjes: Dies nur, wenn sie sich auf zwei Seiten eines Flusses befinden, und auch nur dann, wenn keine Brücke, kein Steg und kein Laufbrett vorhanden ist. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.