Nasir — Blatt 11a
1WENN MAN JEMANDEM EINEN BECHER EINSGHENKT UND ER SPRICHT: ICH WILL INBEZUG AUF DIESEN NAZIR SEIN, SO IST ER NAZIR. EINST SCHENKTE MAN EINER FRAU, DIE TRUNKEN WAR, EINEN BECHER EIN, UND SIE SPRACH: ICH WILL INBEZUG AUF DIESEN NEZIRA SEIN. DA ENTSCHIEDEN DIE WEISEN: DIESE WOLLTE DAMIT NUR SAGEN, ER GELTE FÜR SIE WIE EIN OPFER.
2GEMARA. Ein Tatfall zur Widerlegung!? Zuerst heißt es, er sei Nazir, und hierauf lehrt er einen Fall von einer Frau, wonach nur dieser Wein verboten, anderer aber erlaubt ist. –
3[Die Mišna] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: wenn man jemandem einen Becher einschenkt und er spricht: ich will inbezug auf diesen Nazir sein, so ist er Nazir; wenn er aber trunken ist und spricht: ich will inbezug auf diesen Nazir sein, so ist er nicht Nazir, denn es ist ebenso, als würde er gesagt haben: er geltefür mich wie ein Opfer. Wollte man einwenden: demnach sollte er es gesagt haben, [so ist zu erwidern:] er dachte, sie würden einen anderen holen und ihn quälen, daher gebrauchte er eine entscheidendeRedewendung. Einst [schenkte man] einer Frau &c.
4SAGTE JEMAND:] ICH WILL NAZIR SEIN UNTER DER BEDINGUNG, WEIN TRINKEN UND SICH AN TOTEN VERUNREINIGEN ZU DÜRFEN, SO IST ER NAZIR, UND ALLESIST IHM VERBOTEN.
5[SAGTE ER,] ER HABE GEWUSST, DASS ES NAZIRÄERGEBE, JEDOCH NICHT, DASS DEM NAZIR DER WEIN VERBOTENSEI, SO IST ER IHM DENNOCH VERBOTEN; NACH R. ŠIMO͑N ABER ERLAUBT. [SAGTE ER,] ER HABE GEWUSST, DASS EINEM NAZIR DER WEIN VERBOTEN SEI, JEDOCH GEGLAUBT, DASS DIE WEISEN IHN IHM ERLAUBEN WÜRDEN, WEIL ER OHNE WEIN NICHT LEBEN KANN, ODER, WEIL ER TOTENGRÄBER IST, SO IST ES IHM ERLAUBT; NACH R. ŠIMO͑N ABER VERBOTEN.
6GEMARA. Sollte doch R. Šimo͑n auch gegen den Anfangsatzstreiten!? R. Jehošua͑ b. Levi erwiderte: R. Šimo͑n streitet auch gegen den Anfangsatz,
7Rabina erwiderte: Gegen den Anfangsatz streitet R. Šimo͑n nicht, weil es ein Vorbehalt wider eine Bestimmung der Tora ist, und ein Vorbehalt wider eine Bestimmung der Tora ist ungültige. – Und R. Jehošua͑ b. Levi!? – Er kann dir erwidern: hierbei gleichen [die Worte] ‘unter der Bedingung’ [den Worten] ‘mit Ausnahme’.
8Übereinstimmend mit Rabina wird gelehrt: Sagte jemand: ich will Nazir sein unter der Bedingung, Wein trinken und sich an Toten verunreinigen zu dürfen, so ist er Nazir, und alles ist ihm verboten, weil dies ein Vorbehalt wider eine Bestimmung der Tora ist, und ein Vorbehalt wider eine Bestimmung der Tora ist ungültig.
9ER HABE GEWUSST, DASS EINEM NAZIR DER WEIN VERBOTEN SEI. Du sagst ja vorangehend: verboten, nach R. Šimo͑n aber erlaubt!? – Lies auch hier: verboten, nach R. Šimo͑n aber erlaubt. Wenn du willst, sage ich: man wende es tatsächlich nicht um.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.