Nasir — Blatt 11b
1Im ersten Falle, wo das Gelübde sich auf das eineerstreckt, ist es ihm nach den Rabbanan, welche sagen, er sei Nazir, auch wenn er sich nur einem entzogen hat, verboten, und nach R. Šimo͑n, welcher sagt, nur wenn er sich allem entzogen hat, erlaubt;
2im letzten Falle, wo er sich alles abgelobt hat und das Gelübde hinsichtlich des einen auflösen lassenwill,
3ist es ihm nach den Rabbanan, welche sagen, er sei Nazir, auch wenn er sich nur einem entzogen hat, da er es sich hinsichtlich des einen auflösen läßt, erlaubt, nach R. Šimo͑n aber, welcher sagt, nur wenn er sich allem entzogen hat, ist, wenn er es hinsichtlich des einen auflösen läßt, [die Auflösung nur dann gültig,] wenn er es vollständig auflösen läßt. Daher lehrt er: nach R. Šimo͑n verboten.
4Wenn du aber willst, sage ich: sie streiten über das Zwangsgelübde. Sie führen denselben Streit wie Šemuél und R. Asi, denn wir haben gelernt: Vier Gelöbnisschwüre erklärten die Weisen als aufgelöst: Anspornungsgelübde, Übertreibungsgelübde, irrtümliche Gelübde und Zwangsgelübde.
5Hierzu sagte R. Jehuda: R. Asi sagte, diese vier Gelübde benötigen der Auflösung durch einen Gelehrten. Als ich dies Šemuél vortrug, sprach er zu mir: Der Autor lehrt, die Weisen erklärten sie als aufgelöst, und du sagst, sie benötigen der Auflösung durch einen Gelehrten!?
6Die Rabbanan sind der Ansicht Šemuéls und R. Šimo͑n der Ansicht R. Asis.
7WENN JEMAND SAGT:] ICH WILL NAZIR SEIN UND NEHME AUF MICH DIE HAARSCHURFÜR EINEN NAZIR, UND EIN ANDERER DIES HÖRT UND SAGT: AUCH ICH, UND NEHME AUF MICH DIE HAARSCHUR FÜR EINEN NAZIR, SO KÖNNEN SIE, WENN SIE GESCHEIT SIND, SICH FÜR EINANDER SCHEREN, SONST ABER MÜSSEN SIE SICH FÜR ANDERE NAZIRÄER SCHEREN.
8GEMARA. Sie fragten: Wie ist es, wenn ein anderer es hört und sagt: auchich; bezieht sich das ‘auch ich’ auf das ganze [Gelöbnis] oder nur auf die Hälfte? Und bezieht es sich, wenn du entscheidest, es beziehe sich auf die Hälfte, auf den Anfang oder auf den Schluß? –
9Komm und höre: Auch ich, und nehme auf mich die Haarschur für einen Nazir, so können sie, wenn sie gescheit sind, sich für einander scheren. Da es nun heißt: auch ich, und ich nehme auf mich, so ist zu entnehmen, daß das ‘auch ich’ sich nur auf die Hälfte des [Gelöbnisses] beziehe. – Ich will dir sagen, allerdings bezieht es sich auf die Hälfte, aber auf den Anfang oder auf den Schluß? – Hieraus, da es heißt: und nehme auf mich die Haarschur, ist zu entnehmen, daß das ‘auch ich’ sich auf den Anfang beziehe.
10R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sprach zu Raba: Woher, daß dem so ist? Tatsächlich, kann ich dir erwidern, bezieht sich das ‘auch ich’ auf das ganze [Gelöbnis], und [die Worte] ‘und nehme auf mich’ beziehen sich ebenfallshierauf. Wie ist, wenn du nicht so erklären wolltest, der Schlußsatz zu verstehen: [Wenn jemand sagt:] ich nehme auf mich die Hälfte der Haarschur für einen Nazir, und ein anderer dies hört und sagt: auch ich, ich nehme auf mich die Hälfte der Haarschur für einen Nazir. Da sind es ja keine zweiDinge!? Da ist also das ‘auf mich’ auf dieselbe Sache zu beziehen, ebenso ist es auch hierbei auf dieselbe Sache zu beziehen.
11Raba erwiderte ihm: Was soll dies; allerdings lehrt er es, wenn du sagst, im Anfangsatze sei es nötigund im Schlußsatze sei es nicht nötig, im Schlußsatze unnötig wegen des Anfangssatzes, wo es nötig ist, wozu aber lehrt er es, wenn du sagst, es sei im Anfangsatze unnötig und im Schlußsatze unnötig, unnötig im Anfangsatze und unnötig im Schlußsatze!?
12R. Jiçḥaq b. Joseph sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn jemand zu seinem Beauftragten gesagt hat,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.