Nasir — Blatt 15a
1Anders ist es hierbei, denn der Allbarmherzige sagt: und er sein geweihtes Haupt verunreinigt, wenn die Weihe noch an seinem Hauptehaftet. Man wandte ein: Wenn ein Nazir die Tage absolviert hat, so ist ihmdas Scheren, das Weintrinken und die Verunreinigung an Toten verboten; hat er sich geschoren, Wein getrunken oder sich an Toten verunreinigt, so erhält er die vierzig [Geißelhiebe]!? – Dies ist eine Widerlegung.
2SAGTE JEMAND:] ICH WILL NAZIR SEIN, FALLS ICH EINEN SOHN BEKOMME, UND AUSSERDEM HUNDERT TAGE NAZIR SEIN, SO HAT ER, WENN IHM BIS ZUM SIEBZIGSTEN [TAGE] EIN SOHN GEBOREN WIRD, NICHTSVERLOREN; WENN ABER NACH SIEBZIG, SO SIND DIE SIEBZIG HINFÄLLIG, DA DAS SCHEREN VOR DREISSIG TAGEN NICHT ERFOLGEN DARF.
3GEMARA. Rabh sagte: Der siebzigste Tag wird hin und herangerechnet. – Wir haben gelernt: So hat er, wenn ihm bis zum siebzigsten [Tage ein Sohn] geboren wird, nichts verloren. Wenn man nun sagen wollte, er werde hin und her angerechnet, so gewinnt erja!? – Eigentlich braucht er [diesen Fall, wenn] bis zum siebzigsten, nicht zu lehren, da er aber im Schlußsatze lehrt, daß, wenn nach dem siebzigsten, die siebzig hinfällig seien, so lehrt er im Anfangsatze: [bis] zum siebzigsten. –
4Komm und höre den Schlußsatz: Wird ihm einer nach dem siebzigsten geboren, so sind die siebzig hinfällig!? –Unter ‘nach’ ist zu verstehen: nach dem folgendenTage. –
5Wieso lehrt er, wenn demnach nichts hinfällig ist, falls unmittelbar nachher erfolgt, daß, wenn ihm bis zum siebzigsten [Tage ein Sohn] geboren wird, er nichts verloren habe, du sagst ja, auch wenn dies nach dem siebzigsten erfolgt, sei nichts hinfällig!? Vielmehr ist unter ‘nach’ unmittelbar nachher zu verstehen. Somit ist aus unserer Mišna [gegen] Rabh zu entnehmen. –
6Nach wem lehrte Rabh seine Lehre? – NachAbba Šaúl, denn wir haben gelernt: Wenn jemand drei Tage vor dem Feste seinen Toten begräbt, so ist er der Pflicht der siebentägigen Trauerenthoben;
7wenn acht Tage vor dem Feste, so ist er der Pflicht der dreißigtägigen Trauer enthoben, und er darf sich am Vorabend des Festes das Haar scheren; hat er es am Vorabend des Festes unterlassen, so darf er es nach dem Feste nicht tun.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.