Nasir — Blatt 14b
1Hat er sich während der Tage seines Aussatzesverunreinigt, so sind [die früheren Tage], wie R. Joḥanan sagt, hinfällig, und wie Reš Laqiš sagt, nicht hinfällig.
2R. Joḥanan sagt, sie seien hinfällig, denn er befindet sich im Nazirate; Reš Laqiš sagt, sie seien nicht hinfällig, denn; der Aussatz ist [ein Zustand] für sich und das Nazirat ist [ein Zustand] für sich.
3Und [beide Lehren] sind nötig. Würde nur die erste gelehrt worden sein, so könnte man glauben, R. Joḥanan sei nur hierbei der Ansicht, daß sie hinfällig seien, weil es dem Namen nach einNazirat ist, während er bei der anderen Reš Laqiš beipflichte, daß das Nazirat [ein Zustand] für sich und der Aussatz [ein Zustand] für sich sei.
4Und würde nur die andere gelehrt worden sein, so könnte man glauben, Reš Laqiš vertrete seine Ansicht nur bei dieser, während er bei jener R. Joḥanan beipflichtet. Daher sind beide nötig.
5Ist er an einem Tage des Haarwuchsesunrein geworden, so sind [die früheren Tage], wie Rabh sagt, nicht hinfällig, denn auch nach R. Joḥanan, welcher sagt, sie seienhinfällig, gilt dies nur da, wo er sich im Nazirate befindet, während der Haarwuchs nur eine Ergänzung des Nazirates ist.
6Šemuél aber sagt, sie seien hinfällig, denn auch nach Reš Laqiš, welcher sagt, sie seien nicht hinfällig, gilt dies nur da, wo es zwei Naziratesind, hierbei aber ist es ein Nazirat.
7R. Ḥisda sagte: Alle stimmen überein, daß, wenn beim Blut[sprengen] das Haar noch heiligwar, es für ihn kein Mittel mehrgebe. –
8Nach wessen Ansicht: wenn nach R. Elie͑zer, welcher sagt, essei vom Scheren abhängig, so erfolgt es ja innerhalb des Vollwerdens, und siesollten hinfällig sein, und wenn nach den Rabbanan, so sind sie ja der Ansicht, es sei vom Scheren nichtabhängig!? – Tatsächlich nach den Rabbanan, und unter ‘kein Mittel’ ist zu verstehen, er habe kein Mittel zur Ausübung des Gebotes des Scherens.
9R. Jose b. R. Ḥanina sagte: Wenn ein Nazir die Tage absolviert hat, so erhält er Geißelhiebe wegen der Verunreinigung, nicht aber wegen des Scherens und nicht wegen des Wein[trinkens]. – Wegen der Verunreinigung erhält er wohl deshalb Geißelhiebe, weil die Schrift sagt: alle Tage seiner Absonderung für den Herrn, und dies vergleicht die Tage nach dem Vollwerdenmit den Tagen vor dem Vollwerden,
10somit sollte er auch wegen des Scherens schuldig sein, denn der Allbarmherzige sagt:alle Tage seines Absonderungsgelübdes soll kein Schermesser über sein Haupt gehen, und dies vergleicht die Tage nach dem Vollwerden mit den Tagen vor dem Vollwerden!? Ferner:alle Tage seiner Absonderung, von allem, was aus dem Weinstocke bereitet wird, und dies vergleicht die Tage nach dem Vollwerden mit den Tagen vor dem Vollwerden!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.