Nasir — Blatt 16b
1R. Elie͑zer ist der Ansicht, wenn es nach dem Vollwerden erfolgt, seien nur sieben hinfällig. [WENN ER ABER GESAGT HAT:] ICH WILL DREISSIG TAGE NAZIR SEIN, UND AM DREISSIGSTEN TAGE UNREIN WIRD, SO SIND ALLE HINFÄLLIG. Dagegen streitet R. Elie͑zer nicht, denn dieser hat vollständige [Tage] gelobt.
2[WENN JEMAND GESAGT HAT:] ICH WILL HUNDERT TAGE NAZIR SEIN, UND AM HUNDERTSTEN TAGE UNREIN WIRD, SO SIND ALLE HINFÄLLIG; R. ELIE͑ZER SAGT, NUR DREISSIG SEIEN HINFÄLLIG. Alles, wie wir nach Bar Pada und nach R. Mathna erörtert haben.
3WENN JEMAND SICH AUF EINEM BEGRÄBNISPLATZE BEFINDET UND EIN NAZIRAT GELOBT, SO WERDEN IHM, SELBST WENN ER SICH DA DREISSIG TAGE AUFHÄLT, DIESE NICHT ANGERECHNET UND ER BRAUCHT DAS UNREINHEITSOPFER NICHT DARZUBRINGEN. HAT ER IHN VERLASSEN UND WIEDERUM BETRETEN, SO WERDEN SIE IHM ANGERECHNET UND ER MUSS DAS UNREINHEITSOPFER DARBRINGEN.
4R. ELIE͑ZER SAGT, NICHT, WENN AM SELBEN TAGE, DENN ES HEISST: und die früheren Tage sind hinfällig, NUR WENN ES FRÜHERE TAGE SIND.
5GEMARA. Es wurde gelehrt: Wenn jemand sich auf einem Begräbnisplatze befindet und ein Nazirat gelobt, so wird er, wie R. Joḥanan sagt, vom Nazirate erfaßt, und wie Reš Laqiš sagt, vom Nazirate nicht erfaßt. R. Joḥanan sagt, er werde vom Nazirate erfaßt, denn er ist der Ansicht, es besteht und schwebt, und sobald es Reinheit findet, erfaßt es ihn. Reš Laqiš aber sagt, er werde vom Nazirate nicht erfaßt; wenn er es wiederholt, so erfaßt es ihn, sonst aber nicht.
6R. Joḥanan wandte gegen Reš Laqiš ein: Wenn jemand sich auf einem Begräbnisplatze befindet und ein Nazirat gelobt, so werden ihm, selbst wenn er sich da dreißig Tage aufhält, diese nicht angerechnet und er braucht das Unreinheitsopfer nicht darzubringen. Nur das Unreinheitsopfer braucht er nicht darzubringen, wohl aber erfaßt es ihn!? Dieser erwiderte: Bei ihm hat weder das Gesetz von der Verunreinigung noch das Gesetz vom Opfer Geltung.
7Er wandte gegen ihn ein: Wenn jemand unrein ist und ein Nazirat gelobt, so ist ihm das Scheren, das Weintrinken und die Verunreinigung an Toten verboten; hat er sich geschoren, Wein getrunken oder sich an Toten verunreinigt, so erhält er die vierzig Geißelhiebe. Einleuchtend ist es, daß er die vierzig Geißelhiebe erhält, wenn du sagst, es erfasse ihn, weshalb aber erhält er die vierzig Geißelhiebe, wenn du sagst, es erfasse ihn nicht!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.