Nasir — Blatt 17a
1Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er ihnverlassen und wieder betreten hat.
2Er wandte gegen ihn ein: Der Unterschied zwischen einem Unreinen, der ein Nazirat gelobt hat, und einem reinen Nazir, der unrein wurde, besteht nur hierin: einem Unreinen, der ein Nazirat gelobt hat, wird der siebente Tagangerechnet, und einem reinen Nazir, der sich verunreinigt hat, wird der siebente Tag nicht angerechnet. Wieso wird er ihm angerechnet, wenn du sagst, es erfasse ihn nicht!?
3Mar, Sohn des R. Aši, sagte: Alle stimmen überein, daß es ihnerfasse, und sie streiten nur über die Geißelung. R. Joḥanan ist der Ansicht, daß er, da es ihn erfaßt, Geißelhiebe erhalte, und Reš Laqiš ist der Ansicht, daß es ihn wohl erfasse, er aber keine Geißelhiebe erhalte.
4R. Joḥanan wandte gegen Reš Laqiš ein: Wenn jemand sich auf einem Begräbnisplatze befindet und ein Nazirat gelobt, so werden ihm, selbst wenn er sich da dreißig Tage aufhält, diese nicht angerechnet und er braucht das Unreinheitsopfer nicht darzubringen. Nur das Unreinheitsopfer braucht er nicht darzubringen, Geißelhiebe aber erhält er wohl!? –
5Eigentlich sollte er lehren, daß er keine Geißelhiebe erhalte, da er aber im Schlußsatze lehren will, daß, wenn er ihn verlassen und wiederum betreten hat, sie ihm angerechnet werden und er das Unreinheitsopfer darbringen müsse, so lehrt er im Anfangsatze, daß er das Unreinheitsopfer nicht darzubringen brauche. –
6Komm und höre: Der Unterschied zwischen einem Unreinen, der ein Nazirat gelobt hat, und einem reinen Nazir, der unrein wird, besteht nur hierin: einem Unreinen, der ein Nazirat gelobt hat, wird der siebente Tag angerechnet, und einem reinen Nazir, der unrein wird, wird der siebente Tag nicht angerechnet. Hinsichtlich der Geißelung aber gleichen sie einander!? Dieser erwiderte: Nein, sie gleichen einander hinsichtlich des Scherens. –
7Sollte er doch, wenn der eine Geißelhiebe erhält und der andere keine Geißelhiebe erhält, dies lehren!? – Er spricht nur von dem, was ihm dienlich ist, nicht aber von einer Bestrafung. –
8Komm und höre: Wenn jemand unrein ist und ein Nazirat gelobt, so ist ihm das Scheren, das Weintrinken [und die Verunreinigung an Toten] verboten; hat er sich geschoren, Wein getrunken oder sich an Toten verunreinigt, so erhält er die vierzig Geißelhiebe, Dies ist eine Widerlegung.
9Raba fragte: Wie istes, wenn jemand sich auf einem Begräbnisplatze befindet und ein Nazirat gelobt: ist hinsichtlich der Geißelung ein Verweilenerforderlich oder nicht? –
10In welchem Falle: wollte man sagen, wenn man zu ihm gesagthat, daß er kein Nazirat gelobe, so ist ja kein Verweilen erforderlich; bei einem Nazirist das Verweilen deshalb nicht erforderlich, weil man ihn gewarnthat, und. auch diesen hat man ja gewarnt. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.