Nasir — Blatt 30a

1er stand jain der Gewalt seines Vaters!? – Vielmehr, er sagte wie folgt: ich will es wegen [des Gelübdes] meines Vaters sein und ich will es aus eigenem Antriebesein. –

2Allerdings haftete an ihm, wenn er vorherzwei Haare hatte, sein eigenes Nazirat, und wenn er sie erst nachherbekam, das Nazirat seines Vaters, wie ist es aber, wenn er sie inzwischen bekommen hat!?

3Erklärlich ist es nach R. Jose b. R. Jehuda, welcher sagt, bis er das zum Geloben erforderliche Alter erreichthat,

4wie ist es aber nach Rabbi zu erklären, welcher sagt, bis er zwei Haare bekommen hat!? – Ich will dir sagen, nach Rabbi gab es kein anderes Mittel, als sein eigenes und seines Vaters [Gelübde] zu absolvieren.

5EIN MANN SCHERE SICHFÜR DAS NAZIRAT SEINES VATERS, NICHT ABER SCHERE SICH EINE FRAU FÜR DAS NAZIRAT IHRES VATERS. WENN SEIN VATER NAZIR WAR UND NACHDEM ER UNBEZEICHNETES GELD FÜR SEINE NAZIR[OPFER] ABGESONDERT HAT, GESTORBEN IST, UND ER SAGT: ICH WILL NAZIR SEIN MIT DER BEDINGUNG, DASS ICH MICH MIT DEM GELDE MEINES VATERS SCHERE, SO FÄLLT DAS GELD,

6WIE R. JOSE SAGT, DER FREIWILLIGEN SPENDENKASSE ZU UND ER SCHERE SICH NICHT FÜR DAS NAZIRAT SEINES VATERS. WER SCHERE SICH FÜR DAS NAZIRAT SEINES VATERS? WENN ER UND SEIN VATER NAZIRÄER WAREN UND SEIN VATER UNBEZEIGHNETES GELD FÜR SEINE NAZIR[OPFER] ABGESONDERT HAT UND GESTORBEN IST; DIESER SCHERE SICH FÜR DAS NAZIRAT SEINES VATERS.

7GEMARA. Aus welchem Grunde? R. Joḥanan erwiderte: Dies ist eine Halakha beim Nazir. – Selbstverständlich, ein Sohn beerbtja seinen Vater, nicht aber eine Tochter!? –

8In dem Falle, wenn er nur eine Tochterhinterlassen hat; man könnte glauben, dies gelte von den Erben,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.