Nasir — Blatt 46b

1Ist es denn unerläßlich, es wird ja gelehrt:Dies ist das Gesetz für den Nazir, einerlei ob er Hände hat oder keine Händehat!? –

2Es wird auch gelehrt: Dies ist das Gesetz für den Nazir, einerlei ob er Haare hat oder keine Haare hat. Ist etwa auch diesnicht unerläßlich, es wird ja gelehrt, daß der kahle Nazir, wie die Schule Šammajs sagt, ein Schermesser über sein Haupt nicht zu führen brauche, und wie die Schule Hillels sagt, ein Schermesser über sein Haupt führen müsse,

3und hierzu sagte Rabina, das ‘nicht brauchen’ der Schule Šammajs sei zu verstehen, für ihn gebe es kein Mittelmehr, während es nach der Schule Hillels für ihn ein Mittelgibt!?

4Das ist es, was R. Pedath gesagt hat, denn R. Pedath sagte: Die Schule Šammajs und R. Elie͑zer lehrten dasselbe. –

5Was ist dies für eine Lehre R. Elie͑zers? – Es wird gelehrt: Hat erkeinen Daumen und keinen großen Zeh, so kann er niemals rein werden – so R. Elie͑zer. R. Šimo͑n sagt, man tue es auf die betreffende Stelle, und der Pflicht ist Genüge getan. Die Weisen sagen, man tue es auf die linken, und der Pflicht ist Genüge getan.

6Eine andere Lesart lautet wie folgt: Das Schwingen ist beim Nazir unerläßlich. Nach wessen Ansicht: wenn nach R. Elie͑zer, so ist es ja selbstverständlich, denn dieser sagt, nach allen Handlungen, und wenn nach den Rabbanan, so sagen sie ja, selbst das Scheren sei nicht unerläßlich, um wieviel weniger das Schwingen!? –

7Ist es denn nicht unerläßlich, es wird ja gelehrt: Dies ist das Gesetz für den Nazir, einerlei ob er Hände hat oder er keine Hände hat!? – Es wird auch gelehrt: Dies ist das Gesetz für den Nazir, einerlei ob er Haare hat oder er keine Haare hat. Ist etwa auch diesunerläßlich,

8es wird ja gelehrt, daß der kahle Nazir, wie die Schule Šammajs sagt, ein Schermesser über sein Haupt nicht zu führen brauche, und wie die Schule Hillels sagt, ein Schermesser über sein Haupt führen müsse!? R. Abina erwiderte: Unter ‘müssen’ der Schule Hillels ist zu verstehen, er müsse dies, somit gebe es für ihn kein Mittel mehr,

9während es nach der Schule Šammajs für ihn ein Mittel gibt. Er streitet somit gegen R. Pedath.

10WENN ER SICH NACH EINEM DER OPFER GESCHOREN HAT UND DIESES ALS UNTAUGLICH BEFUNDEN WIRD, SO IST AUCH DAS SCHEREN UNGÜLTIG UND SEINE OPFERWERDEN IHM NICHT ANGERECHNET. WENN ER SICH NACH DEM AUF EINEN UNRICHTIGEN NAMEN DARGEBRACHTEN SÜNDOPFERGESCHOREN UND NACHHER SEINE ÜBRIGEN OPFER AUF DEN RICHTIGEN NAMEN DARGEBRACHT HAT, SO IST DAS SCHEREN UNGÜLTIG UND SEINE OPFER WERDEN IHM NICHT ANGERECHNET. WENN ER SICH NACH DEM AUF EINEN UNRICHTIGEN NAMEN DARGEBRACHTEN BRANDOPFER ODER HEILSOPFERGESCHOREN UND NACHHER DIE ÜBRIGEN OPFER AUF DEN RICHTIGEN NAMEN DARGEBRACHT HAT, SO IST DAS SCHEREN UNGÜLTIG UND SEINE OPFER WERDEN IHM NICHT ANGERECHNET.

11R. ŠIMO͑N SAGT, NUR DAS EINE OPFERWERDE IHM NICHT ANGERECHNET, DIE ÜBRIGEN OPFER ABER WERDEN IHM WOHL ANGERECHNET. WENN ER SICH NACH ALLEN DREIEN GESCHOREN HAT UND EINES VON IHNEN TAUGLICH IST, SO IST DAS SCHEREN GÜLTIG UND ER BRINGE NUR DIE ANDEREN OPFER.

12GEMARA. R. Ada b. Ahaba sagte: Dies besagt, daß R. Šimo͑n der Ansicht ist, daß, wenn ein Nazir sich nach einem freiwilligen Heilsopfer geschoren hat, er seiner Pflicht genügt habe. – Aus welchem Grunde? – Die Schrift sagt:er lege es auf das Feuer unter der Schlachtung des Heilsopfers, es heißt aber nicht: seines Heilsopfers.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.