Nasir — Blatt 46a
1R. ŠIMO͑N SAGT, SOBALD FÜR DEN NAZIR DAS BLUT EINES DER OPFER GESPRENGT WORDEN IST, SEI ES IHM ERLAUBT, WEIN ZU TRINKEN UND SICH AN TOTEN ZU VERUNREINIGEN.
2GEMARA. Die Rabbanan lehrten :Und nachher trinke der Nazir Wein, nach allen Handlungen – so R. Elie͑zer; die Weisen sagen, nach einer einzigenHandlung.
3Was ist der Grund der Rabbanan? – Hierbei heißt es: nachher trinke der Nazir Wein, und dort heißt es:nachdem er sein geweihtes Haar geschoren hat, wie es dortnach einer einzigen Handlung erfolgt, ebenso auch hier nach einer einzigen Handlung. –
4Vielleicht, wenn beideserfolgt ist!? – Wozu wäre dann die Wortanalogie nötig.
5Rabh sagte: Das Schwingen ist beim Nazir unerläßlich. Nach wessen Ansicht: wenn nach den Rabbanan, so sagen sie ja, selbst das Scheren sei nicht unerläßlich, um wieviel weniger das Schwingen,
6und wenn nach R. Elie͑zer, so ist es ja selbstverständlich, denn dieser sagt, nach allen Handlungen!? – Man könnte glauben, daß dies, da es hinsichtlich der Sühne nur ein Anhängsel des Gebotes ist, auch diesbezüglich nicht unerläßlich sei, so lehrt er uns. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.