Nasir — Blatt 48a
1Und an seiner Mutter, hieraus ist [ein Schluß] durch Wortanalogie zu folgern. Es wird nämlich vom Nazir gelehrt :Wenn sie tot sind, nur dann darf er sich nicht verunreinigen, wohl aber darf er sich an ihrem Aussatz und an ihrem Ausflußverunreinigen. Ich weiß dies nur vom Nazir, woher dies vom Hochpriester?
2Ich will dir sagen: [das Wort] Mutter ist beim Hochpriester überflüssig und sollte nicht genannt werden, denn es ist [ein Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern : wenn der Hochpriester sich an seinem Vater nicht verunreinigen darf, wo doch ein gemeiner Priester an seinem Bruder väterlicherseits sich verunreinigen darf, um wieviel weniger darf der Hochpriester sich an seiner Mutter verunreinigen, wo ein gemeiner Priester an seinem Bruder mütterlicherseits sich nicht verunreinigendarf.
3Wozu ist nun, wo dies durch einen Schluß zu folgern ist, [das Wort] Mutter beim Hochpriester nötig? Dieses ist überflüssig und dient zur Vergleichung, um daraus einen Schluß durch Wortanalogie zu folgern: beim Nazir heißt es Mutter und beim Hochpriester heißt es Mutter,
4wie der Nazir, bei dem es Mutter heißt, sich an ihren Leichen nicht verunreinigen darf, wohl aber an ihrem Aussatz und an ihrem Ausfluß, ebenso darf der Hochpriester, bei dem es Mutter heißt, sich nur an ihren Leichen nicht verunreinigen, wohl aber an ihrem Aussatz und an ihrem Ausfluß.
5Wir wissen diesvom Hochpriester, woher dies vom Nazir? – Es wird gelehrt :Während aller Tage seiner Absonderung für den Herrn darf er zu einer toten Seele nicht kommen;
6man könnte verstehen, auch die Seele eines Viehs sei einbegriffen, wie es heißt :wer die Seele eines Viehs erschlägt, so heißt es: zur toten Seele eines Toten darf er nicht kommen, wonachdie Schrift von einer menschlichen Seele spricht. R. Jišma͑él sagte: Dies ist nicht nötig; es heißt: darf er nicht kommen, somit spricht die Schrift von Wesen, die beim Hereinkommenverunreinigend sind.
7An seinem Vater und an seiner Mutter; an diesen darf er sich nicht verunreinigen, wohl aber verunreinige er sich an einem Pflichttoten.
8Dies wäre ja, auch wenn es nicht gelehrt worden wäre, durch einen Schluß zu folgern: wenn der Hochpriester, dessen Heiligkeit eine lebenslängliche ist, sich an einem Pflichttoten verunreinige, um wieviel mehr verunreinige sich ein Nazir, dessen Heiligkeit keine lebenslängliche ist, an einem Pflichttoten.
9Nein, sollte dies, wenn es vom Hochpriester gilt, der wegen seiner Verunreinigung kein Opfer bringt, auch von einem Nazir gelten, der wegen seiner Verunreinigung ein Opfer bringen muß!? Man könnte nun glauben, daß er, da er wegen seiner Verunreinigung ein Opfer bringen muß, sich an einem Pflichttoten nicht verunreinigen dürfe, so heißt es: an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht verunreinigen, wohl aber verunreinige er sich an einem Pflichttoten.
10Man könnte glauben, daß er sich auch an anderen Toten verunreinige, so ist ein Schluß vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn ein gemeiner Priester, der sich an Verwandten verunreinigen darf, sich an anderen Toten nicht verunreinigen darf, um wieviel weniger darf ein Nazir, der sich auch an Verwandten nicht verunreinigen darf, sich an anderen Toten verunreinigen.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.