Nasir — Blatt 48b

1Wenn es nun heißt: an seinem Vater und an seiner Mutter, so besagt dies, nur an seinem Vater und an seiner Mutter dürfe er sich nicht verunreinigen, wohl aber verunreinige er sich an einem Pflichttoten.

2Dieswäre ja, auch wenn dies nicht gelehrt worden wäre, durch einen Schluß zu folgern: beim Hochpriester wird esallgemein gelehrt und beim Nazir wird es allgemein gelehrt, wie der Hochpriester, bei dem es allgemein gelehrt wird, nur an seinem Vater sich nicht verunreinigen darf, wohl aber an einem Pflichttoten, ebenso darf auch der Nazir, bei dem es allgemein gelehrt wird, sich nur an seinem Vater nicht verunreinigen, wohl aber an einem Pflichttoten.

3Oder aber wie folgt: beim gemeinen Priester wird es allgemein gelehrt und beim Nazir wird es allgemein gelehrt, wie der gemeine Priester, bei dem es allgemein gelehrt wird, sich an seinem Vater verunreinigen darf, ebenso darf auch der Nazir, bei dem es allgemein gelehrt wird, sich an seinem Vater verunreinigen.

4Daher heißt es: an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht verunreinigen, wohl aber verunreinige er sich an einem Pflichttoten. – Dies ist ja demnachnötig, um zu lehren,

5daß er sich an seinem Vater nicht verunreinigen dürfe!? – Vielmehr, [das Wort] an seinem Vater lehrt, daß er sich an seinem Vater nicht verunreinigen dürfe, jedoch lehrt [das Wort] an seinem Bruder, daß er sich nur an seinem Bruder nicht verunreinigen darf, wohl aber verunreinige er sich an einem Pflichttoten. An seiner Mutter, dies ist wegen der Wortanalogie Rabbisnötig.

6An seiner Schwester, wegen der folgenden Lehre: An seiner Schwester, worauf deutet dies?

7Man könnte glauben, daß, wenn einersein Pesaḥopfer schlachten oder seinen Sohn beschneiden geht und hört, daß ihm jemand gestorben sei, er sich an diesem verunreinige, so heißt es: verunreinige er sich nicht.

8Man könnte glauben, daß er sich auch an einem Pflichttoten nicht verunreinigen dürfe, so heißt es: an seiner Schwester, an seiner Schwester darf er sich nicht verunreinigen, wohl aber verunreinige er sich an einem Pflichttoten.

9R. A͑qiba erklärte: Seelen, das sind Fremde; Toten, das sind Verwandte; an seinem Vater und an seiner Mutter, an diesendarf er sich nicht verunreinigen, wohl aber verunreinige er sich an einem Pflichttoten.

10An seinem Bruder; wenn er Hochpriester und Nazir ist, so darf er sich nur an seinem Bruder nicht verunreinigen, wohl aber verunreinige er sich an einem Pflichttoten. An seiner Schwester, wegen folgender Lehre: Wenn jemand sein Pesaḥopfer schlachten oder seinen Sohn beschneiden geht &c. –

11Woher entnimmt R. A͑qibadie Wortanalogie Rabbis? –

12Er kann dir erwidern: da der Meister gesagt hat, daß, wenn er Hochpriester und Nazir ist, er sich nur an seinem Bruder nicht verunreinigen dürfe, wohl aber an einem Pflichttoten, so ist es ja einerlei, ob er nur Hochpriester oder Nazir und Hochpriesterist. –

13Woher entnimmt R. Jišma͑él den Fall, wenn er Hochpriester und Nazir ist? – Da der Allbarmherzige bei einem Pflichttoten ein Verbot erlaubt hat, so ist es ja einerlei, ob es ein Verbot ist oder zwei Verbote sind. –

14Wozu heißt es: an seiner Schwester? – Man könnte glauben, der Allbarmherzige habe es bei einem Pflichttoten nur einem Nazir und einem Priester erlaubt, wobei nur gewöhnliche Verbote begangen werden, wegen der Beschneidung und des Pesaḥopfers aber, auf [deren Unterlassung] die Ausrottungsstrafe gesetzt ist, verunreinige man sich auch an einem Pflichttoten nicht, so lehrt er uns. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.