Nasir — Blatt 52b
1Wenn man nun sagen wollte, es sei Rückgrat oder Schädel zu verstehen, so sind es ja sieben!? –
2Er zählt nur das mit, hinsichtlich dessen mehreregegen ihn streiten, während hinsichtlich eines gerstengroßen Knochens ein einzelnergegen ihn streitet. Es wird nämlich gelehrt: Ein gerstengroßer entzwei geteilter Knochen ist nach R. A͑qiba unrein und nach R. Joḥanan b. Nuri rein.
3Wenn du willst, sage ich: er zählt nur das Glied von einer Leichemit, nicht aber das Glied von einem Lebenden.
4Wenn du willst, sage ich : er zählt nur das mit, wegen dessen ein Nazir bei Bezeltungsich scheren muß, was bei einem gerstengroßen Knochen nicht der Fallist.
5Wenn du aber willst, sage ich: er zählt nur das mit, hinsichtlich dessen [R. A͑qiba] zurückgetretenist, während er hinsichtlich eines Viertel[logs] Blut nicht zurückgetreten ist. Rabbi sprach nämlich zu Bar Qappara: Zähle unter den Dingen, hinsichtlich welcher er zurückgetreten ist, das Viertel[log] Blut nicht mit, denn diesbezüglich hat R. A͑qiba eine Lehre in der Hand,
6auch unterstützt ihn die Schrift, denn es heißt :zu den Seelen von Toten soll er nicht eintreten. R. Šimo͑n sprach: Während seines ganzen Lebens erklärte er es als unrein, ich weiß nicht, ob er nicht nach seinem Tode davon zurückgetreten ist. Es wird gelehrt: Ihmwaren die Zähne vor Fasten schwarz geworden. –
7Komm und höre: Die Schule Šammajs sagt, ein Viertel[kab] Gebeinevon zwei oder drei [Gliedern]; die Schule Hillels sagt, ein Viertel[kab] von dem Umfange oder der Gliederzahl nach größeren Teile des Körpers. R. Jehošua͑ sagte: Ich kann die Worte der Schule Šammajs und die Worte der Schule Hillels in Übereinstimmung bringen;
8die Schule Šammajs sagt, von zwei oder drei [Gliedern] : entweder von zwei Schenkeln und einer Hüfte oder von zwei Hüften und einem Schenkel, weil sie den größeren Teil der Statur ausmachen; die Schule Hillels sagt, von dem Umfange oder der Gliederzahl nach größeren Teile des Körpers, wie dies auch bei den Gliedern der Hände und der Füße der Fall sein kann. Šammaj sagt, auch ein Knochen vom Rückgrat oder vom Schädel. –
9Šammaj ist besonders erschwerend. – Demnach ist ja hieraus zu entscheiden, daß die Schule Šammajs dieser Ansicht aus dem Grunde ist, weil sie erschwerend ist, nach den Rabbanan aber nur dann, wenn Rückgrat und Schädel vorhanden sind!? – Nein, die Rabbanan streiten gegen Šammaj nur hinsichtlich eines Knochens vom Rückgrat und vom Schädel, vollständig aber ist es auch eines von ihnen.
10Rami b. Ḥama fragte: Wie verhält es sichmit einem Viertel[kab] Gebeine vom Rückgrat und vom Schädel: gilt die Norm von einem halben Kab Gebeine nur von solchen anderer Glieder, bei solchen von Rückgrat und Schädel aber, bei denen es strenger ist, genügt auch ein Viertel[kab] Gebeine, oder gibt es hierbei keinen Unterschied?
11Raba erwiderte: Komm und höre: Am Rückgrat und am Schädel. Wenn man sagen wollte, ein Viertel[kab] Gebeine vom Rückgrat oder dem Schädel sei [verunreinigend], so sollte er auch lehren: an einem vom Rückgrat herrührenden Viertel[kab] Gebeine!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.