Nasir — Blatt 53a

1Aber Raba ist es ja selbst, welchererklärte, dies sei wegen des Falles nötig, wenn das Rückgrat und der Schädel kein Viertel[kab] Gebeine haben!? – Nachdem er die Lehre R. A͑qibashörte. –

2Komm und höre : Šammaj sagt, auch ein Knochen vom Rückgrat oder vom Schädel. – Šammaj ist besonders erschwerend. –

3Demnach ist ja hieraus zu entscheiden, daß Šammaj dieser Ansicht aus dem Grunde ist, weil er erschwerend ist, nach den Rabbanan aber nur dann, wenn ein halber Kab Gebeine vorhanden ist? –

4Vielleicht streiten die Rabbanan gegen Šammaj nur hinsichtlich eines Knochens, hinsichtlich eines Viertel[kabs] aber pflichten auch die Rabbanan bei.

5R.Elie͑zer sagte: Ein Teil der früheren Ältesten sagte, ein halber Kab Gebeine und ein halbes Log Blut seien in jeder Hinsicht, und ein Viertel[kab] Gebeine und ein Viertel[log] Blut seien nicht in jeder Hinsicht [verunreinigend], und ein Teil sagte, auch ein Viertel[kab] Gebeine und ein Viertel[log] Blut seien es in jeder Hinsicht.

6Das Gericht, das ihnen folgte, entschied, ein halber Kab Gebeine und ein halbes Log Blut in jeder Hinsicht, ein Viertel[kab] Gebeine und ein Viertel[log] Blut nur hinsichtlich der Hebe und des Heiligen, nicht aber für den Nazir und den das Pesaḥopfer Herrichtenden. –

7Merke, die Schlichtung eines dritten ist ja nichtentscheidend!? R. Ja͑qob b. Ibi erwiderte: Sie entschieden dies auf Grund einer Überlieferung aus dem Munde von Ḥaggaj, Zekharja und Maleakhi.

8WEGEN DIESER MUSS DER NAZIR SICH SCHEREN. [Die Worte] ‘wegen folgender’ im Anfangsatze schließen einen gerstengroßen Knochen aus, daß er es nur durch Berührung und Tragen ist, nicht aber durch Bezeltung, und [die Worte] ‘wegen dieser’ im Schlußsatze schließen den Deckelsteinaus.

9AN EINEM HALBEN KAB GEBEINE.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.